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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel6. Juli 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 3 Min

Staatliche Beihilfen: Kommission schlägt Vereinfachung der Verfahren zu staatlichen Beihilfen für umweltfreundlichen Verkehr vor

Rail transport: rails and points

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates vorgelegt, die es der Kommission ermöglichen soll, bestimmte Arten staatlicher Beihilfen für den Schienenverkehr, die Binnenschifffahrt und den multimodalen Verkehr auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung auszunehmen, um umweltfreundliche Verkehrsformen zu fördern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu:

„Der heute angenommene Vorschlag der Kommission wird es uns ermöglichen, die Verfahren für staatliche Beihilfen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsformen wie dem Schienenverkehr, der Binnenschifffahrt und dem multimodalen Verkehr zu vereinfachen, die weniger umweltschädlich und nachhaltiger sind als der Straßenverkehr. Der Vorschlag vereinfacht nicht nur die einschlägigen Beihilfeverfahren, sondern steht auch mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität im Einklang.“

Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates baut auf den umfangreichen Erfahrungen auf, die die Kommission im Laufe der Jahre mit der Anwendung des Artikels 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Bezug auf die Koordinierung des Verkehrs sowie der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 (Eisenbahnleitlinien) gesammelt hat. Darüber hinaus geht er auf die Eignungsprüfung zu staatlichen Beihilfen aus dem Jahr 2020 zurück, bei der festgestellt wurde, dass die bestehenden Vorschriften für den Verkehrsbereich angepasst werden müssen, weil die Eisenbahnleitlinien veraltet sind, da sie wichtigen Regulierungs- und Marktentwicklungen nicht Rechnung tragen. Zu diesen Entwicklungen zählen insbesondere die Öffnung der Schienenverkehrsmärkte für den Wettbewerb und die politischen Prioritäten der EU im Rahmen des europäischen Grünen Deals, die die Bedeutung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsarten erhöht haben, um das Emissionsreduktionsziel der EU für 2050 zu erreichen.

Die neue Verordnung des Rates, die die Kommission im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen vorgeschlagen hat, würde die Kommission in die Lage versetzen, bestimmte Kategorien staatlicher Beihilfen für umweltfreundlichere Verkehrsträger für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Dazu gehören bestimmte Arten von Beihilfen zugunsten des Schienenverkehrs, der Binnenschifffahrt und des multimodalen Verkehrs, insbesondere Beihilfen zur Unterstützung der Koordinierung des Verkehrs, die nur ein begrenztes Potenzial zur Verfälschung des Wettbewerbs haben.

Nach der Annahme der vorgeschlagenen Verordnung durch den Rat will die Kommission eine Gruppenfreistellungsverordnung erlassen, dank der die Mitgliedstaaten entsprechende Beihilfemaßnahmen nicht mehr vorab bei der Kommission anmelden müssten. Dies würde Rechtssicherheit schaffen, die Verfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten verringern, während die Kommission ihrerseits die Beihilfenkontrolle auf diejenigen Fälle konzentrieren könnte, die den Wettbewerb am stärksten beeinträchtigen könnten. Darüber hinaus würde es dem Verkehrssektor dadurch erleichtert, den ökologischen und digitalen Wandel im Einklang mit den strategischen Zielen der EU, insbesondere denen des europäischen Grünen Deals und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, zu bewältigen.

Die vorgeschlagene Verordnung wird nun im Rat erörtert.

Hintergrund

Nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle staatlichen Beihilfen bei der Europäischen Kommission anzumelden, und dürfen diese erst nach der Genehmigung seitens der Kommission durchführen. Gemäß Artikel 108 Absatz 4 und Artikel 109 AEUV kann der Rat die Kommission auf Vorschlag der Kommission ermächtigen, bestimmte Gruppen von Beihilfen, die nur eine begrenzte Gefahr von Wettbewerbsverfälschungen bergen, von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Kommission auszunehmen. Zu diesem Zweck erlässt die Kommission Gruppenfreistellungsverordnungen, in denen festgelegt ist, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit entsprechende Beihilfen als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar angesehen werden können. Beihilfen, die diese Kriterien erfüllen, können dann ohne Anmeldung gewährt werden.

Der heute angenommene Vorschlag der Kommission betrifft Beihilfen nach Artikel 93 AEUV, wonach Beihilfen für den Schienen-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, wenn sie den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.

Der Fahrplan für die vorgeschlagene Ermächtigungsverordnung des Rates wurde am 1. Oktober 2021 veröffentlicht.

Parallel dazu arbeitet die Kommission an der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen. Nach der Veröffentlichung des Fahrplans für diese Initiative am 1. Oktober 2021 leitete die Kommission am 22. Dezember 2021 eine öffentliche Konsultation ein, in der alle Interessenträger aufgefordert wurden, zu der vorgeschlagenen Überarbeitung der Eisenbahnleitlinien Stellung zu nehmen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Juli 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg