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Vertretung in Luxemburg

Aktualisierte strafrechtliche Vorschriften bringen Neuerungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

  • Presseartikel
  • 6. Februar 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Die Kommission nimmt heute einen Vorschlag zur Aktualisierung der strafrechtlichen Vorschriften über sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern an. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen, das sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt hat. Mit diesen überarbeiteten Vorschriften werden die Definitionen von Straftatbeständen erweitert und höhere Strafen sowie spezifischere Anforderungen an die Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch und die Unterstützung von Opfern eingeführt. Sie ergänzen den 2022 von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung, in dem die Verpflichtungen von Internetunternehmen zur Aufdeckung, Meldung und Entfernung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch in ihren Diensten festgelegt werden.

Kindesmissbrauch stellt eine reale Bedrohung dar, die EU-weit zunimmt. Online tauchen beispielsweise immer wieder Anleitungen für Pädophile auf – ein Zeichen für die steigende Gefahr für die Schutzbedürftigsten unter uns. Sowohl die stärkere Online-Präsenz von Kindern als auch die technologischen Entwicklungen bieten neuen Nährboden für Missbrauch.  Allein im Jahr 2022 gab es in der EU 1,5 Millionen Meldungen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Die gegenwärtig in diesem Bereich geltenden EU-Vorschriften wurden 2011 erlassen. Sie müssen an die neuesten Entwicklungen angepasst werden und bessere Prävention und Schutz von Opfern gewährleisten. Zu den wichtigsten Punkten des Vorschlags gehören die Folgenden:

  • Erweiterte Definitionen von Straftatbeständen in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern in allen Mitgliedstaaten: Zu den neuen Straftatbeständen zählt das Livestreaming von sexuellem Kindesmissbrauch sowie der Besitz und der Austausch von Anleitungen für Pädophile. Mit den neuen Vorschriften geht auch eine Aktualisierung der Definitionen der Straftatbestände einher, die auch Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deep Fakes oder in KI-generierten Inhalten miteinschließt.
  • Strengere Strafverfolgung, bessere Prävention und Unterstützung: In dem Vorschlag wird der Zeitraum, in dem Opfer sexuellen Missbrauch melden und gegen Täter vorgehen können, verlängert. Mit den neuen Vorschriften wird Opfern darüber hinaus ein Recht auf finanzielle Entschädigung eingeräumt, um Langzeitschäden, die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch erleiden, Rechnung zu tragen. Ferner müssen Mitgliedstaaten einen Koordinierungsmechanismus einrichten, um bestehende Präventionsprogramme und Unterstützungsprogramme für Opfer bestmöglich zu nutzen.
  • Verstärkte Prävention: Mitgliedstaaten werden außerdem angehalten, das Budget für Sensibilisierungskampagnen, insbesondere in Bezug auf Online-Risiken, zu erhöhen, um sicherzustellen, dass das Internet für Kinder und junge Menschen ein sicherer und besserer Ort wird. Darüber hinaus sehen die neuen Vorschriften vor, dass bei Einstellungsverfahren für Tätigkeiten, bei denen es zu engem Kontakt mit Kindern kommen kann, oder für Organisationen, die gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorgehen, von den Bewerbern ein Führungszeugnis verlangt werden muss.
  • Außerdem wird eine Meldepflicht für Straftaten eingeführt, die von Personen begangen werden, die in engem Kontakt mit Kindern arbeiten, um eine der wesentlichen Herausforderungen im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch anzugehen.

Nächste Schritte

Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag entscheiden. Nach ihrer Annahme tritt die neue Richtlinie zur Änderung der bestehenden Richtlinie am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

Hintergrund

Eines von fünf Kindern wird Opfer von sexueller Gewalt – offline oder online. Mit dem Internet hat sich die Verbreitung von sexuellem Kindesmissbrauch erheblich verschlimmert, da sich die Täter online austauschen und Videos und Bilder von schwerer sexueller Gewalt gegen – oft sehr junge – Kinder ohne Zeitverzögerung teilen können. Dieser Vorschlag ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung der EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern 2020-2025. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und die Gewährleistung des Schutzes von Kindern zählen zu den Hauptzielen der EU-Kinderrechtsstrategie 2021. Mit der Neufassung der Richtlinie 2011/93/EU soll sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten die Grundsätze des Konzepts für eine kindgerechte Justiz nach dem Barnahus-Modell[1] wahren.

Die Kommission wird im März 2024 eine Empfehlung zu integrierten Kinderschutzsystemen vorlegen, mit der die Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt – darunter auch Missbrauch im Internet – verstärkt werden.  

Weitere Informationen

Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Darstellungen von Kindesmissbrauch  

Sexueller Missbrauch von Kindern – Europäische Kommission (europa.eu)

EU-Kinderrechtsstrategie

Vorschlag aus dem Jahr 2022 für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Vorschlag Verlängerung Übergangsverordnung

[1]Barnahus (wörtlich: „Haus für Kinder“) ist ein europäisches Modell zur Reaktion auf sexuellen Missbrauch von Kindern, bei dem die parallel geführten strafrechtlichen Ermittlungen und kindeswohlbezogenen Erhebungen koordiniert und alle relevanten Dienste unter einem Dach angeboten werden. So trägt das Modell dazu bei, dass Kinder nicht erneut zu Opfern werden.

Quote(s)

 

Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen, das eine lebenslange Traumatisierung der Kinder zur Folge hat. Wir sind fest entschlossen, den Schutz unserer Kinder und ihrer Rechte vor jeglicher Form von Gewalt zu einer unserer wichtigsten Prioritäten zu machen. Mit dieser aktualisierten Richtlinie verbessern wir Schutz, Prävention, Bewusstsein und Unterstützung und tragen zur Entwicklung eines sicheren und entwicklungsfördernden Umfelds für die Schutzbedürftigsten unter uns bei. Die Sicherheit unserer Kinder liegt in unserer Verantwortung und wir werden nicht aufgeben. Denn jedes Kind ist wichtig.

Vizepräsidentin Dubravka Šuica

 

Unsere Arbeit zum Aufbau einer Europäischen Sicherheitsunion umfasst auch ein hartes Vorgehen gegen das widerwärtige Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Wir schließen die Schlupflöcher, durch die es Tätern möglich ist, ihre Verbrechen zu begehen – online und offline. Die neuen strafrechtlichen Vorschriften ermöglichen eine einfachere Verfolgung von Tätern, erleichtern die Ermittlungen und bieten Opfern bessere Hilfe. Ein weiterer Schwerpunkt liegt erneut auf der Prävention, damit wir nicht nur auf Missbrauchsfälle reagieren, sondern proaktiv gegen die Umstände vorgehen, die den Nährboden für Missbrauch bieten.

Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise

 

Rasante technische Entwicklungen schaffen neue Möglichkeiten für sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und stellen Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung dieses schwerwiegenden und weitverbreiteten Verbrechens vor große Herausforderungen. Mit einem soliden strafrechtlichen Rahmen sollte uns nun der entscheidende Schritt gelingen, mithilfe wirksamer Rechtsinstrumente Kinder zu retten und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Damit kommen wir unseren Zusagen aus der im Juli 2020 vorgestellten EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach.

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Februar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg