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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel8. Dezember 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Besteuerung: Neue Transparenzvorschriften sehen Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen vor

Die Europäische Kommission hat heute neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln.

VAT taxation: proposal for a single EU VAT area

Die Europäische Kommission hat heute neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen.

Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, ist eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlen den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen, um Erlöse zu überwachen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden – Kryptowerte, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Dadurch können die Behörden nicht in vollem Maße sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgehen.

Der heutige Vorschlag wird die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Die vorgeschlagene Richtlinie zielt auch darauf ab, ein gemeinsames Mindeststrafmaß für schwerwiegende Versäumnisse festzulegen – beispielsweise für den Fall, dass trotz Mahnungen keine Meldungen erfolgen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Meldepflichten von Finanzinstituten auf E-Geld und digitale Währungen auszuweiten und den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs auf grenzüberschreitende Vorbescheide auszudehnen, die von vermögenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

Nächste Schritte

Der Vorschlag in Form einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit steht in Einklang mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) sowie den Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (CRS) der OECD.

Der Entwurf wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die neuen Meldepflichten in Bezug auf Kryptowerte, E-Geld und digitale Währungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Weitere Informationen zur Steuertransparenz für Kryptowerte (einschließlich relevanter Rechtstexte) auf der Website der GD TAXUD

Quote(s)

Viele Nutzer von Kryptowerten erzielen erhebliche Gewinne, bleiben jedoch dank der Anonymität unter dem Radar der nationalen Steuerbehörden. Das können wir nicht hinnehmen. Unser Vorschlag wird dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die benötigten Informationen erhalten, um sicherzustellen, dass für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten oder aus Anlagen in Kryptowerte Steuern gezahlt werden. Der Vorschlag steht zudem voll und ganz mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte sowie der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte in Einklang.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni - 08/12/2022

 

Alternative Zahlungs- und Anlageformen wie Kryptowerte und E-Geld sind im digitalen Zeitalter eine neue Realität. Sie können ein wesentlicher Treiber für Wirtschaftswachstum und Innovation sein, doch zugleich steigt mit ihnen das Risiko geringerer Transparenz und damit von Steuerhinterziehung und -betrug. Im Rahmen unserer Agenda für eine faire Besteuerung werden wir unsere Steuervorschriften aktualisieren, um diese Probleme anzugehen. Wir setzen einen gemeinsamen Standard, um die unterschiedlichen nationalen Konzepte für die Besteuerung von Kryptowerten aneinander anzugleichen. So können die nationalen Verwaltungen durch die Einbeziehung von Einkünften aus Kryptowerten eine effizientere Steuererhebung erreichen und im Europa des digitalen Wandels mit der Entwicklung der Technologie Schritt halten.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ - 08/12/2022

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg