Die Europäische Kommission hat heute das Erweiterungspaket 2023 angenommen, das eine detaillierte Bewertung des Sachstands und der Fortschritte enthält, die Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und erstmals auch die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien auf ihrem jeweiligen Weg zum Beitritt zur Europäischen Union erzielt haben. Der Bericht konzentriert sich insbesondere auf die Fortschritte bei der Umsetzung grundlegender Reformen sowie auf klare Leitlinien für die künftigen Reformprioritäten. Der Beitritt ist und bleibt ein leistungsbezogener Vorgang und hängt als solcher einzig und allein von den tatsächlichen Fortschritten eines jeden Landes ab.
Angesichts der von der Ukraine und Moldau erzielten Ergebnisse und der laufenden Reformbemühungen hat die Kommission dem Rat empfohlen, Beitrittsverhandlungen mit beiden Ländern aufzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass der Rat die Verhandlungsrahmen verabschiedet, sobald die Ukraine und die Republik Moldau bestimmte Schlüsselmaßnahmen angenommen haben. Die Kommission steht bereit, dem Rat bis März 2024 über die Fortschritte bei diesen Maßnahmen Bericht zu erstatten.
Im Falle Georgiens empfiehlt die Kommission angesichts der erzielten Ergebnisse, dass der Rat Georgien den Status eines Kandidatenlandes zuerkennt, sofern eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden.
Was Bosnien und Herzegowina angeht, empfiehlt die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina, sobald die Beitrittskriterien im erforderlichen Maß erfüllt sind. Das Land muss weitere Anstrengungen unternehmen, um den in der Stellungnahme der Kommission zu seinem Antrag auf EU-Mitgliedschaft genannten Schlüsselprioritäten nachzukommen. Die Kommission wird die Fortschritte und die Einhaltung der Vorschriften in allen Bereichen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Verhandlungen kontinuierlich überwachen und dem Rat spätestens im März 2024 Bericht erstatten.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ erklärte: „Die Erweiterung ist für die Europäische Union von entscheidender Bedeutung. Die Vollendung unserer Union ist der Ruf der Geschichte, der natürliche Horizont unserer Union. Sie folgt auch einer starken wirtschaftlichen und geopolitischen Logik. Die vergangenen Erweiterungen haben die enormen Vorteile sowohl für die Beitrittsländer als auch für die EU gezeigt. Wir alle gewinnen dabei.“
In der Ukraine hat die Entscheidung, dem Land den EU-Kandidatenstatus zu gewähren, trotz des anhaltenden Krieges eine intensive Reformdynamik angestoßen, die von der ukrainischen Bevölkerung stark unterstützt wird. Die ukrainische Regierung und das ukrainische Parlament zeigten ihre Entschlossenheit, bei der Umsetzung der sieben Schritte, die in der Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Antrag der Ukraine auf EU-Mitgliedschaft genannt sind, wesentliche Fortschritte zu erzielen. Die Ukraine hat ein transparentes Vorauswahlsystem für die Richter des Verfassungsgerichts eingeführt und die Leitungsgremien der Justiz reformiert. Sie hat ihre Erfolgsbilanz bei Korruptionsermittlungen und Verurteilungen auf hoher Ebene weiter ausgebaut und ihren institutionellen Rahmen gestärkt. Die Ukraine hat im Rahmen einer umfassenderen und systemischen Anstrengung positive Schritte unternommen, um dem Einfluss von Oligarchen entgegenzuwirken. Das Land hat auch unter Beweis gestellt, dass es in der Lage ist, sogar in Kriegszeiten Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand zu erzielen.
Moldau hat bei der Umsetzung der neun Schritte, die die Kommission in ihrer Stellungnahme zum Antrag Moldaus auf EU-Mitgliedschaft dargelegt hat, wichtige Fortschritte erzielt. Im Anschluss an die Empfehlungen der Venedig-Kommission hat das Land eine umfassende Justizreform eingeleitet, unter anderem durch die Einführung einer Bewertung prominenter Richter und Staatsanwälte. Das Land reformierte seine Korruptionsbekämpfungsstellen und erhöhte die Zahl der Ermittlungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen. Moldau hat einen Aktionsplan zur Deoligarchisierung angenommen, der nach den festgelegten Fristen umgesetzt wird. Neue Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines Einziehungsmechanismus tragen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei. Das Land hat eine Strategie für die öffentliche Verwaltung angenommen und verfolgt die Reform auf allen Ebenen. Es gab Bemühungen im Bereich der Reform der öffentlichen Finanzverwaltung und es wurden Rechtsvorschriften zur Reform des öffentlichen Auftragswesens verabschiedet. Moldau hat die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Entscheidungsprozess verbessert und den Schutz der Menschenrechte gestärkt.
Georgien hat in den letzten Monaten Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit mit der EU zu verstärken und die Reformen zu beschleunigen. Um den zwölf Prioritäten Rechnung zu tragen, die die Kommission in ihrer Stellungnahme zu seinem Beitrittsantrag festgelegt hat, hat Georgien Rechtsakte und politische Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und organisierte Kriminalität sowie zur Berücksichtigung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angenommen. Die Justizreform wurde vorangebracht, doch bedarf es noch einer ganzheitlichen Reform des Hohen Justizrats. Georgien hat der Venedig-Kommission Gesetze und einen Aktionsplan zur Deoligarchisierung zur Stellungnahme vorgelegt. Eine Strategie zum Schutz der Menschenrechte wurde angenommen und ein Aktionsplan wird derzeit ausgearbeitet. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung mit Vertretern der Zivilgesellschaft geschlossen. Die Schaffung eines starken parteiübergreifenden politischen Konsenses würde dazu beitragen, der Polarisierung entgegenzuwirken und den europäischen Weg des Landes zu beschleunigen.
Westbalkan
In Montenegro sind die Fortschritte bei den für den EU-Beitritt erforderlichen Reformen weitgehend ins Stocken geraten, da das Land im Berichtszeitraum von starker Polarisierung und politischer Instabilität geprägt war. Die EU begrüßt die Konstituierung eines neuen Parlaments und die Bildung der Regierung; von beiden wird erwartet, dass sie rasch ihre Fähigkeit und ihr Engagement unter Beweis stellen, Montenegro auf seinem Weg in die EU voranzubringen und bei den Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Ergebnisse zu liefern. Insgesamt werden die Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit (d. h. von der Erfüllung der in den Kapiteln 23 und 24 festgelegten Zwischenkriterien) abhängen. Montenegro passt sich weiterhin vollständig an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik an.
Serbien setzte die Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt fort, auch im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Es begann mit der Umsetzung der Verfassungsänderungen von 2022 zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und verabschiedete neue Mediengesetze. Durch die Umsetzung letzterer kann das Regelungsumfeld erheblich verbessert werden. Es werden jedoch weitere Änderungen erforderlich sein, um eine vollständige Übereinstimmung mit dem EU-Besitzstand und den europäischen Normen zu erreichen. Serbien muss unbedingt seine Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, einschließlich restriktiver Maßnahmen und Erklärungen in Bezug auf Russland, verbessern. Zudem sind weitere Arbeiten und politisches Engagement erforderlich, um Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen. Die Bewertung der Kommission, wonach Serbien die Benchmarks für die Eröffnung des Clusters 3 (Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wachstum) technisch erfüllt hat, hat nach wie vor Bestand. Serbien muss uneingeschränkt kooperieren und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen des gewaltsamen Angriffs auf die kosovarische Polizei vom 24. September und des Angriffes auf die KFOR vom 29. Mai zur Rechenschaft gezogen werden. Was die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo betrifft, so wurde zwar im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs eine Einigung erzielt, doch müssen sowohl Serbien als auch das Kosovo noch mit der Umsetzung ihrer jeweiligen Verpflichtungen beginnen, die für die Vertragsparteien verbindlich sind und einen wesentlichen Teil ihres europäischen Wegs darstellen.
In Nordmazedonien erklären die Behörden weiter, dass der EU-Beitritt nach wie vor ihr strategisches Ziel ist. Nordmazedonien hat weiterhin Schritte zur vollständigen Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unternommen. Auch im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit, einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Migrationssteuerung, hat das Land einige Fortschritte erzielt. Als Verhandlungsland muss Nordmazedonien bei der Umsetzung der EU-bezogenen Reformen, unter anderem im Justizwesen, bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Fortschritte erzielen. Nordmazedonien hat sich verpflichtet, die entsprechenden Verfassungsänderungen vorrangig auf den Weg zu bringen und umzusetzen, um Bürgerinnen und Bürger, die anderen Bevölkerungsgruppen angehören, einzubeziehen. Der Screeningprozess in Bezug auf den EU-Besitzstand kam reibungslos voran, und die Behörden haben ein hohes Maß an Engagement gezeigt. Die Kommission hat dem Rat im Juli die Screening-Berichte über das Cluster „Wesentliche Elemente“ für Nordmazedonien vorgelegt und sieht einer raschen Weiterverfolgung erwartungsvoll entgegen, damit die Verhandlungen über dieses Cluster bis Ende des Jahres aufgenommen werden können.
Albanien hat weiterhin seine Entschlossenheit unter Beweis gestellt, die EU-Reformen umzusetzen und Fortschritte bei den Reformen im Rahmen des Clusters „Wesentliche Elemente“ zu erzielen. Die vollständige Angleichung an die GASP der EU war auch ein deutliches Zeichen der strategischen Entscheidung des Landes für den EU-Beitritt. Weitere Anstrengungen sind in den Bereichen Meinungsfreiheit, Minderheitenfragen und Eigentumsrechte sowie in Schlüsselbereichen der Rechtsstaatlichkeit wie der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität erforderlich. Der Screeningprozess in Bezug auf den EU-Besitzstand kam reibungslos voran, und die Behörden zeigten ein hohes Maß an Engagement. Die Kommission hat dem Rat im Juli die Screening-Berichte über das Cluster „Wesentliche Elemente“ für Albanien vorgelegt und sieht einer raschen Weiterverfolgung erwartungsvoll entgegen. Ziel ist die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen über Cluster 1 (Wesentliche Elemente) bis Ende des Jahres.
In Bosnien und Herzegowina brachte der vergangenes Jahr gewährte Kandidatenstatus eine dringend benötigte Dynamik hervor. Nach den Wahlen wurde rasch eine neue Regierung eingesetzt, die mit Reformen begann, insbesondere indem sie Änderungen zur Einführung von Integritätsprüfungen im Justizwesen annahm. Dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich. Dazu gehören die Verabschiedung wichtiger Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Justiz sowie Fortschritte bei Verfassungs- und Wahlreformen, die höchste Priorität haben, um gleiche Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Es ist zudem wichtig, dass die verfassungsmäßige Ordnung des Landes gewahrt bleibt. Die sezessionistischen und autoritären Maßnahmen, die in der Republika Srpska eingeführt wurden, stehen nicht im Einklang mit dem Weg in die EU. Bosnien und Herzegowina muss weitere Anstrengungen unternehmen, um den in der Stellungnahme der Kommission zu seinem Mitgliedsantrag genannten Schlüsselprioritäten nachzukommen. Daher empfiehlt die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina, sobald die Beitrittskriterien im erforderlichen Maß erfüllt sind.
Das Kosovo setzte sich weiterhin für seinen europäischen Weg ein. Es hat sich weiterhin freiwillig vollständig an die GASP der EU angepasst, unter anderem im Hinblick auf die Verurteilung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen Russland. Im Berichtszeitraum wurden legislative Erfolge erzielt, auch durch eine wichtige Wahlreform. Allerdings muss noch mehr getan werden, u. a. beim Aktionsplan für Justizreformen. Am 1. Januar 2024 tritt die Visaliberalisierung für das Kosovo in Kraft. Die Lage im Norden des Kosovo wurde durch mehrere Krisen beeinträchtigt, zuletzt durch den Angriff auf die Polizei des Kosovo am 24. September 2023. Was die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien betrifft, so wurde zwar im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs eine Einigung erzielt, doch müssen sowohl das Kosovo als auch Serbien noch mit der Umsetzung ihrer jeweiligen Verpflichtungen beginnen, die für die Vertragsparteien verbindlich sind und einen wesentlichen Teil ihres europäischen Wegs darstellen.
Die Türkei ist nach wie vor ein wichtiger Partner für die Europäische Union und bleibt Kandidatenland, doch sind die Beitrittsverhandlungen im Einklang mit dem Beschluss des Europäischen Rates seit 2018 zum Erliegen gekommen. Das Land hat den negativen Trend der Entfernung von der Europäischen Union nicht umgekehrt, und führte nur begrenzt Reformen im Zusammenhang mit dem Beitritt durch. Die Zusammenarbeit mit der Türkei in Bereichen von gemeinsamem Interesse wurde in wesentlichen Bereichen wie Terrorismusbekämpfung, Wirtschaft, Energie, Ernährungssicherheit, Migration und Verkehr fortgesetzt. Die Türkei muss entscheidende Schritte unternehmen, um bei der Angleichung an die GASP der EU eine deutliche Verbesserung zu erreichen, und sie muss die Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Aufdeckung der Umgehung restriktiver Maßnahmen intensivieren. Entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates werden der Hohe Vertreter und die Kommission dem Rat im November einen Bericht über den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vorlegen, der auf den vom Europäischen Rat ermittelten Instrumenten und Optionen aufbaut und ein strategisches und zukunftsorientiertes Vorgehen vorsieht.
Nächste Schritte
Nun ist es am Rat, die heutigen Empfehlungen der Kommission zu prüfen und Beschlüsse über die nächsten Schritte im Erweiterungsprozess zu fassen.
Weitere Informationen
Für Einzelheiten zu den Feststellungen und Empfehlungen zu den einzelnen Ländern siehe:
Albanien: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Bosnien und Herzegowina: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Kosovo: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Montenegro: MEMO; Bericht; Länderfactsheet
Nordmazedonien: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Serbien: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Türkei: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Ukraine: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Moldau: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Georgien: MEMO; Bericht; Länderfactsheet:
Allgemeine Informationen
Factsheet – Der EU-Beitritt Schritt für Schritt
Factsheet – Der neue Wachstumsplan für den Westbalkan
Zitate
Die Erweiterung ist für die Europäische Union von entscheidender Bedeutung. Die Vollendung unserer Union ist der natürliche Horizont unserer Union. Sie hat im heutigen Kontext auch eine starke wirtschaftliche und geopolitische Logik. Die vergangenen Erweiterungen haben die enormen Vorteile sowohl für die Beitrittsländer als auch für die EU gezeigt. Wir alle gewinnen dabei.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission - 08/11/2023
Dies ist ein historisches Erweiterungspaket, bei dem zum ersten Mal unsere zehn engsten Partner für die EU-Mitgliedschaft aufgereiht sind. Die Vollendung unserer Union ist die beste Investition in Frieden, Sicherheit und Wohlstand für unseren Kontinent, und das diesjährige Paket bedeutet hierbei einen wichtigen Schritt nach vorn. Die EU-Mitgliedschaft ist eine strategische Entscheidung, und die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist mehr denn je ein wichtiges Signal für gemeinsame Werte und eine gemeinsame strategische Ausrichtung.
Hoher Vertreter/Vizepräsident Josep Borrell - 08/11/2023
Diese zehn Berichte bestätigen, dass die EU-Erweiterung definitiv wieder auf der Tagesordnung steht. Die Erweiterung ist unser geopolitisches Projekt für Europa. Um diese neue geopolitische Dynamik zu nutzen, müssen wir den Erweiterungsprozess beschleunigen, der weiterhin durch glaubwürdige Reformen in wesentlichen Bereichen vorangetrieben wird. In den letzten Monaten haben wir die bedeutenden Ergebnisse gesehen, die die Ukraine, Moldau und Georgien sowie Bosnien und Herzegowina erzielt haben und die deutlich zeigen, dass sich Engagement und Entschlossenheit auszahlen. Da wir unser Engagement in der Region in den kommenden Monaten verstärken werden, müssen sich alle unsere Partner auf die erforderlichen Reformen konzentrieren, die in unseren Erweiterungsberichten klar umrissen sind, damit wir dem Rat, der die nächsten Entscheidungen trifft, eine gute Bewertung vorlegen können.
Olivér Várhelyi‚ Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung - 08/11/2023
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. November 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg