
Die Europäische Kommission hat heute einen entscheidenden Schritt für den weiteren Ausbau der Ukraine-Hilfe unternommen und ein umfassendes Finanzhilfepaket, bestehend aus einem Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen in Höhe von bis zu 45 Mrd. EUR und einem außerordentlichen Makrofinanzhilfe-Darlehen von bis zu 35 Mrd. EUR, vorgeschlagen.
Dieses Paket nutzt die außerordentlichen Gewinne aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten und sendet ein klares Signal, dass die Last des Wiederaufbaus der Ukraine von denjenigen getragen wird, die für ihre Zerstörung verantwortlich sind. Dieser Ansatz findet in strukturierter Form und in einem solchen Umfang bei Kreditgebern aus der EU und den G7-Staaten erstmals Anwendung und gewährleistet eine langfristige, stabile finanzielle Unterstützung für die wirtschaftliche Erholung und Widerstandsfähigkeit der Ukraine.
Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen
Die Europäische Kommission schlägt vor, einen Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen einzurichten, der die EU und die G7-Staaten bei der Vergabe von Darlehen in Höhe von bis zu 45 Mrd. EUR an die Ukraine unterstützen wird. Die Ukraine sieht sich aufgrund der verstärkten Aggression Russlands nach wie vor mit beispiellosen Herausforderungen konfrontiert. Dieser Vorschlag unterstreicht somit das unerschütterliche Engagement der EU für die Souveränität und wirtschaftliche Resilienz der Ukraine.
Mithilfe des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen erhält die Ukraine Unterstützung durch einen Finanzbeitrag aus unerwarteten Mehreinnahmen, die aus immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank stammen.
Die Ukraine kann diese Unterstützung zur Rückzahlung von Darlehen verwenden, die von der EU und anderen Kreditgebern der ERA-Initiative („Extraordinary Revenue Acceleration Loans for Ukraine“, Darlehen zur Einnahmenbeschleunigung für die Ukraine) der G7 gewährt wurden.
Außerordentliche Makrofinanzhilfe
Die Kommission schlägt als Beitrag der EU zu den Darlehen im Rahmen der ERA-Initiative ein außerordentliches Makrofinanzhilfe-Darlehen von bis zu 35 Mrd. EUR vor. Diese finanzielle Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung, um den dringenden Finanzbedarf der Ukraine zu decken, der angesichts der zunehmenden und anhaltenden Aggression Russlands, auch unter Einbeziehung der erweiterten Fondsfazilität des IWF, erheblich gestiegen ist. Der verbleibende Darlehensbetrag soll von anderen G7-Partnern bereitgestellt werden.
Durch dieses umfassende Finanzpaket werden die am 15. Juni auf dem G7-Gipfel in Apulien und die am 27. Juni auf der Tagung des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen erfüllt.
Damit unterstreicht die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit, der Ukraine in dieser Notlage beizustehen, und sorgt auch weiterhin für eine konsequente und wirksame Unterstützung durch die EU.
Wie geht es weiter?
Damit der Vorschlag in Kraft treten kann, muss er durch das Europäische Parlament und durch eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Rat gebilligt werden.
Angesichts der Dringlichkeit wird die Kommission eng mit den beiden gesetzgebenden Organen zusammenarbeiten, um eine rasche Annahme zu gewährleisten.
Hintergrund
Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten das Vorgehen Russlands entschieden verurteilt und der Ukraine und ihrer Bevölkerung beispiellose Unterstützung zugesagt. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Finanzinstitute haben gemeinsam 118,3 Mrd. EUR an Zuschüssen und Darlehen bereitgestellt, um die Kriegsanstrengungen und die Wirtschaft der Ukraine zu unterstützen, um zur Aufrechterhaltung grundlegender Dienstleistungen beizutragen und um frühzeitigen Wiederaufbau, humanitäre Hilfe und Unterstützung für Menschen zu leisten, die vor dem Krieg in die EU fliehen.
Im Rahmen der von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen wurden seit Februar 2022 rund 210 Mrd. Euro an Vermögenswerten der russischen Zentralbank, die von Finanzinstituten in den Mitgliedstaaten gehalten werden, eingefroren. Dies ist der Großteil der weltweit immobilisierten Vermögenswerte.
Das Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Vermögenswerten hat eine außerordentliche Akkumulation liquider Mittel in den Bilanzen der Zentralverwahrer zur Folge, die Rendite erwirtschaften. Je nach Höhe der Zinssätze werden die außerordentlichen Einnahmen derzeit auf bis zu 2,5 bis 3 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen stellen keine staatlichen Vermögenswerte dar und müssen der russischen Zentralbank daher auch nach Ablauf der Immobilisierung nicht zur Verfügung gestellt werden.
Am 12. Februar 2024 präzisierte die EU die Vorschriften für die Verwaltung der immobilisierten Vermögenswerte und Reserven und beschloss, dass Zentralverwahrer, die Reserven und Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 1 Mio. EUR halten, diese Einnahmen separat ausweisen müssen. Seit dem 15. Februar 2024 dürfen die Zentralverwahrer nicht mehr über die entsprechenden Nettogewinne verfügen oder sie an die Anteilseigner ausschütten.
Im Mai 2024 beschloss der Rat, diese außerordentlichen Einnahmen zugunsten der Ukraine einzusetzen. Bis Ende Juli waren bereits 1,5 Mrd. Euro zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt worden.
Weitere Informationen
Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Quote(s)
Die nicht nachlassenden Angriffe Russlands bedeuten, dass die Ukraine weiterhin Unterstützung durch die EU benötigt. Die Kommission wird der Ukraine im Rahmen der G7-Verpflichtung ein Darlehen in Höhe von bis zu 35 Mrd. EUR gewähren. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag der EU zur Erholung der Ukraine.
Präsidentin Ursula von der Leyen
Dieses einzigartige Darlehenspaket, das zusammen mit unseren G7-Partnern entwickelt wurde und bei dem die EU eine maßgebliche Rolle spielt, wird es der Ukraine ermöglichen, ihren unmittelbaren Finanzbedarf zu decken, makroökonomische Stabilität zu wahren und das Land mit den finanziellen Mitteln auszustatten, die es benötigt, um der verstärkten Aggression Russlands standzuhalten. Durch den Einsatz außerordentlicher Einnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten kommt der Kreml direkt für die durch seinen brutalen Krieg verursachten Schäden auf. Das heutige Maßnahmenpaket ist ein weiterer Beweis für das unerschütterliche Engagement der EU zur Unterstützung der Souveränität und wirtschaftlichen Resilienz der Ukraine.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“
Der heutige Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in unserer fortwährenden Solidarität mit der Ukraine. Wir setzen die von den Staats- und Regierungschefs der G7 getroffene Vereinbarung zur Gewährung eines Darlehens in Höhe von 50 Mrd. USD an die Ukraine um. Die Rückzahlung wird mittels der unerwarteten Mehreinnahmen aus dem eingefrorenen russischen Staatsvermögen geleistet. So wird sichergestellt, dass die Ukraine über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um die anhaltenden Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der unverminderten Aggression Russlands ergeben. Dieses Paket stärkt nicht nur die wirtschaftliche Resilienz der Ukraine, sondern unterstreicht auch die unerschütterliche Entschlossenheit seitens der EU, der Ukraine in ihrem Kampf für Freiheit und Demokratie zur Seite zu stehen.
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. September 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg