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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel20. Juli 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 7 Min

Gaseinsparungen für den Winter: Kommission schlägt Plan zur Senkung der Gasnachfrage vor, um EU auf Lieferkürzungen vorzubereiten

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© Union européenne, 2021

Der Europäischen Union drohen weitere Kürzungen bei den Gaslieferungen aus Russland, da der Kreml seine Gasexporte als Waffe einsetzt. Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten sind bereits von einer Verringerung des Lieferumfangs betroffen.  Wenn wir jetzt Maßnahmen ergreifen, verringert das sowohl das Risiko als auch die Kosten für Europa im Fall einer vollständigen Lieferunterbrechung und stärkt die europäische Resilienz im Bereich der Energie.  

Die Kommission schlägt daher heute ein neues Rechtsinstrument und einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage vor, um den Gasverbrauch in Europa bis zum nächsten Frühjahr um 15 % zu verringern. Alle Verbraucher, Behörden, Haushalte, Eigentümer öffentlicher Gebäude, Energieversorger und Industrieunternehmen können und sollten Maßnahmen zur Einsparung von Gas ergreifen. Die Kommission wird auch die Arbeiten zur Diversifizierung der Energielieferanten einschließlich des gemeinsamen Gaskaufs beschleunigen, damit die EU mehr Möglichkeiten zur Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen hat.

Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 122 des Vertrags eine neue Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vor. Die neue Verordnung würde allen Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15 % zu senken. Sie würde der Kommission auch die Möglichkeit geben, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit auszurufen. Damit würde allen Mitgliedstaaten eine verbindliche Senkung der Gasnachfrage auferlegt. Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September aktualisieren, um darzulegen, wie sie das Senkungsziel erreichen wollen, und der Kommission alle zwei Monate über ihre Fortschritte Bericht erstatten. Mitgliedstaaten, die Gassolidaritätslieferungen beantragen, müssen nachweisen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die Nachfrage im Inland zu senken.

Um den Mitgliedstaaten zu helfen, die erforderlichen Senkungsziele zu erreichen, hat die Kommission auch einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage angenommen, in dem Maßnahmen, Grundsätze und Kriterien für die koordinierte Nachfragesenkung enthalten sind. Der Plan ist auf die Substitution von Gas durch andere Energieformen und auf Energieeinsparungen in allen Sektoren ausgerichtet. Ziel ist die Sicherung der Versorgung von Haushalten und systemrelevanten Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für die Wirtschaft, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind. Außerdem enthält den Plan Leitlinien für die wichtigsten Erwägungen, die die Mitgliedstaaten bei der Planung von Einschnitten anstellen sollten.

Energie, die wir im Sommer einsparen, steht uns im Winter zur Verfügung

Wenn wir Gas durch andere Energieformen substituieren und in diesem Sommer Energie einsparen, kann mehr Gas für den Winter gespeichert werden. Wenn wir jetzt handeln und damit verhindern, dass später in einer Krisensituation Notmaßnahmen getroffen werden müssen, werden die negativen Auswirkungen auf das BIP geringer sein. Außerdem können bei frühzeitigem Handeln die Anstrengungen über einen längeren Zeitraum verteilt, Marktbedenken und Preisvolatilität abgeschwächt und Maßnahmen, mit denen die Industrie gezielt und kosteneffizient geschützt wird, besser ausgearbeitet werden.

Der von der Kommission vorgeschlagene Plan zur Senkung der Gasnachfrage stützt sich auf Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie. Es steht ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage zur Verfügung. Bevor die Mitgliedstaaten Kürzungen in Betracht ziehen, sollten sie alle Möglichkeiten der Substitution, nicht obligatorischer Einsparprogramme und der Nutzung alternativer Energiequellen ausschöpfen. Nach Möglichkeit sollte der Umstellung auf erneuerbare Energien oder sauberere, weniger kohlenstoffintensive oder umweltbelastende Optionen Vorrang eingeräumt werden. Eine Umstellung auf Kohle, Öl oder Kernenergie könnte jedoch als vorübergehende Maßnahme erforderlich sein, vorausgesetzt ein langfristiges Festhalten an fossilen Brennstoffen wird vermieden. Marktbasierte Maßnahmen mindern dabei die Risiken für Gesellschaft und Wirtschaft. So könnten die Mitgliedstaaten Auktionen oder Ausschreibungen durchführen, um Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs in der Industrie zu schaffen. Die Mitgliedstaaten könnten Unterstützung leisten – im Einklang mit der heute von der Kommission vorgelegten Änderung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen.

Eine weitere wichtige Säule bei Energieeinsparungen ist weniger Heizung und Klimatisierung. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in großem Maßstab Sensibilisierungskampagnen für einen sparsamen Umgang mit Heizung und Klimatisierung durchzuführen sowie die Mitteilung über einen Energiesparplan für die EU mit ihren zahlreichen Optionen für kurzfristige Einsparungen umzusetzen. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, könnten die Mitgliedstaaten gezielt vorschreiben, die Heizung und Klimatisierung in Gebäuden, für die die Behörden verantwortlich sind, zu verringern.

Darüber hinaus wird der Plan zur Nachfragesenkung den Mitgliedstaaten helfen, die am meisten schutzbedürftigen Kunden oder Einrichtungen unter ihren „nicht geschützten“ Nutzern zu ermitteln und zu priorisieren, und zwar nach allgemeinen wirtschaftlichen Erwägungen und folgenden Kriterien:

  •  Systemrelevanz für die Gesellschaft – Sektoren wie Gesundheit, Lebensmittel, Sicherheit, Gefahrenabwehr, Raffinerien, Verteidigung und Umweltdienstleistungen.
  • Grenzüberschreitende Lieferketten – Sektoren oder Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für ein reibungsloses Funktionieren der EU-Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind.
  • Schäden an Anlagen – es soll verhindert werden, dass die Produktion nicht ohne erhebliche Verzögerungen, Reparaturen, behördliche Genehmigungen und Kosten wieder aufgenommen werden kann.
  • Möglichkeiten der Senkung des Gasverbrauchs und Substitution von Produkten/Komponenten – Umfang, in dem die Industrie auf eingeführte Produkte/Komponenten umstellen kann und die Nachfrage nach Produkten/Komponenten durch Einfuhr gedeckt werden kann.

Hintergrund: Was hat die EU getan, um ihre Energieversorgung sicherzustellen?

Nach der russischen Invasion der Ukraine hat die Kommission den REPowerEU-Plan angenommen, um die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Der Plan enthält Maßnahmen zur Diversifizierung der Energielieferanten, zu Energieeinsparungen und Energieeffizienz sowie zur beschleunigten Einführung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus hat die EU neue Rechtsvorschriften angenommen, wonach die unterirdischen Gasspeicher in der EU bis zum 1. November 2022 zu 80 % gefüllt sein müssen, damit die Versorgung im kommenden Winter sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang hat die Kommission eine eingehende Überprüfung der nationalen Bereitschaftspläne zur Bewältigung möglicher größerer Lieferunterbrechungen durchgeführt.

Die Kommission hat die EU-Energieplattform eingerichtet, um die Energienachfrage auf regionaler Ebene zu bündeln und die künftige gemeinsame Beschaffung sowohl von Gas als auch von grünem Wasserstoff zu erleichtern. So soll sichergestellt werden, dass die Infrastruktur optimal genutzt wird, damit Gas dahin fließt, wo es am dringendsten benötigt wird, und der Kontakt zu internationalen Lieferpartnern hergestellt werden. Im Rahmen der Plattform wurden bereits fünf regionale Gruppen von Mitgliedstaaten ins Leben gerufen, und innerhalb der Kommission wurde eine spezielle Task Force eingerichtet, um diesen Prozess zu unterstützen. Dank höherer Einfuhren von Flüssiggas und Pipeline-Gas aus anderen Lieferländern erreicht die EU derzeit eine Diversifizierung weg von russischen Gasimporten. Im ersten Halbjahr 2022 stiegen die Einfuhren von nichtrussischem Flüssiggas im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum um 21 Mrd. Kubikmeter (m³). Die Einfuhren von nichtrussischem Pipeline-Gas aus Norwegen, Aserbaidschan, dem Vereinigten Königreich und Nordafrika nahmen um 14 Mrd. m³ zu.

Schon lange vor der russischen Invasion der Ukraine hat die EU damit begonnen, ein sauberes und vernetztes Energiesystem aufzubauen, das darauf ausgerichtet ist, den Anteil der im Inland erzeugten erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Einfuhr fossiler Brennstoffe schrittweise einzustellen und im Falle von Lieferunterbrechungen Verbindungen und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Der europäische Grüne Deal und das Paket „Fit für 55“ stärken die Versorgungssicherheit der EU, indem sie unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schrittweise beenden und den EU-Energieverbrauch insgesamt durch eine erhöhte Energieeffizienz verringern. Aufbauend auf diesen beiden Vorschlägen zielt der REPowerEU-Plan darauf ab, EU-weit die Einführung der erneuerbaren Energien und die Investitionen in die Energieeffizienz zu beschleunigen. Mehr als 20 % der Energie in der EU stammen derzeit aus erneuerbaren Quellen, und die Kommission hat vorgeschlagen, diesen Anteil bis 2030 auf mindestens 45 % anzuheben und damit mehr als zu verdoppeln. Seit Beginn des Jahres ist Schätzungen zufolge eine zusätzliche Kapazität an erneuerbaren Energien in Höhe von 20 GW hinzugekommen. Dies entspricht mehr als 4 Mrd. m³ Erdgas.

Durch unsere Investitionen in Terminals für Flüssiggas und Gasverbindungsleitungen innerhalb der EU kann nun jeder Mitgliedstaat Gaslieferungen aus mindestens zwei Quellen erhalten, und zwischen Nachbarländern ist der Umkehrfluss möglich. Nach der Verordnung über die Gewährleistung der sicheren Gasversorgung müssen die Mitgliedstaaten über nationale Präventions- und Notfallpläne verfügen, und in schweren Notfällen ist die Versorgung „geschützter Kunden“ in Nachbarländern durch einen Solidaritätsmechanismus sichergestellt.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Mitteilung

Anhang

Verordnung

Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen

Factsheet: Gaseinsparungen für den Winter

Factsheet: Ein europäischer Plan zur Senkung der Gasnachfrage

Factsheet: Unterstützung für Städte bei Energieeinsparungen

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg