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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel15. Februar 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 1 Min

Die Europäische Kommission will acht Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Schutz von Hinweisgebern vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen

Rule of Law

Heute hat die Europäische Kommission beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern unabhängig davon, ob sie in Behörden oder in Unternehmen tätig sind, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden. Der Hinweisgeberschutz muss sowohl intern (innerhalb einer Organisation) als auch extern (Meldung an die zuständige Behörde) gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17. Dezember 2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.

Die Richtlinie ist von entscheidender Bedeutung für die Durchsetzung des Unionsrechts in mehreren wichtigen Politikbereichen, in denen Verstöße gegen das Unionsrecht dem öffentlichen Interesse schaden können. Das Augenmerk gilt dabei insbesondere dem Umweltschutz, dem öffentlichen Beschaffungswesen, den Finanzdienstleistungen, der nuklearen Sicherheit, der Produktsicherheit und dem Schutz der finanziellen Interessen der Union.

Hintergrund

Am 23. April 2018 legte die Kommission ein Paket mit Initiativen vor, darunter einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und eine Mitteilung; mit diesem Paket soll aus Gründen des öffentlichen Interesses auf europäischer Ebene ein umfassender Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern geschaffen werden. Die Richtlinie wurde am 23. Oktober 2019 verabschiedet und trat am 16. Dezember 2019 in Kraft.

Im Januar 2022 richtete die Kommission Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten wegen nicht fristgerechter Umsetzung und Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission. Darüber hinaus übermittelte sie im Juli 2022 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 15 Mitgliedstaaten, die noch keine vollständige Umsetzung mitgeteilt hatten. Im September 2022 folgten Stellungnahmen an vier weitere Mitgliedstaaten.

Da die Antworten von acht Mitgliedstaaten auf die Stellungnahmen der Kommission nicht zufriedenstellend waren, hat die Europäische Kommission beschlossen, diese Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Weitere Informationen

Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern

Schutz von Hinweisgebern

Datenbank der Vertragsverletzungsverfahren

EU-Vertragsverletzungsverfahren

Link zu den Vertragsverletzungsverfahren im Februar 2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Februar 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg