Die Ukraine ist heute dem kostenfreien Roaming-Gebiet der EU ein Stück näher gekommen. Die Kommission hat nämlich einen Vorschlag zur Einbeziehung von Roaming in das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine angenommen. Nach der Umsetzung des Vorschlags fallen für Besucherinnen und Besucher aus der Ukraine für die Nutzung ihres Mobiltelefons in der EU ebenso wenig zusätzliche Gebühren an wie für Reisende aus der EU, die in der Ukraine unterwegs sind.
Die Aufnahme der Ukraine in das Roaming-Gebiet der EU ist einer der wichtigsten Punkte, die im überarbeiteten Aktionsplan für prioritäre Maßnahmen vorgesehen sind, bei dem es sich um den Fahrplan für die vollständige Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone EU-Ukraine und für die weitere Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt handelt. Dies ist das erste Mal, dass die Binnenmarktbehandlung der EU auf die Ukraine ausgeweitet wird.
Im Vorfeld des heute gesetzten Schritts kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 an, die Ukraine in das Roaming-Gebiet der EU aufnehmen zu wollen. Damit wird auch an die vor Kurzem weiter ausgebaute Zusammenarbeit der Kommission mit Betreibern aus der EU und der Ukraine angeknüpft, mit der durch freiwillige Maßnahmen erschwingliche oder kostenlose Anrufe zwischen der EU und der Ukraine ermöglicht werden sollen.
Die nächsten Schritte
Der Vorschlag wird jetzt vom Rat der Europäischen Union geprüft. Nach der Zustimmung des Rates muss der Handelsausschuss EU-Ukraine einen Gemeinsamen Beschluss über die Gewährung gegenseitiger Binnenmarktbehandlung für Roaming fassen.
Wie schnell die Ukraine in den EU-Binnenmarkt für Roaming integriert wird, hängt vom Tempo ab, mit dem die Angleichung an die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und deren Umsetzung in der Ukraine erfolgt.
Hintergrund
Derzeit bieten Telekommunikationsbetreiber aus der EU und der Ukraine auf freiwilliger Basis erschwingliche oder kostenlose Anrufe zwischen der EU und der Ukraine an. Dank dieser Regelung können rund 4 Millionen Kriegsflüchtlinge, die in der EU Schutz suchen, kostengünstige Telefon- und Internetverbindungen nutzen. Die freiwilligen Maßnahmen wurden kürzlich um sechs Monate verlängert, und die neue Regelung gilt nun auch für Anrufe auf Festnetznummern in der Ukraine sowie für neue Arten von Betreibern.
Das Assoziierungsabkommen, das auch ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine einschließt, wurde am 21. März bzw. am 27. Juni 2014 unterzeichnet. Das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen wird seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt, das Assoziierungsabkommen ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.
Der Aktionsplan für prioritäre Maßnahmen 2021-2022 soll den Durchführungsprozess für das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen voranbringen. Als der Europäische Rat der Ukraine am 23. Juni 2022 den Bewerberstatus zuerkannte, sind die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine in eine neue Phase eingetreten. Auf der Sitzung des Assoziationsausschusses EU-Ukraine in seiner Zusammensetzung „Handel“ kamen am 25. und 26. Oktober 2022 beide Seiten überein, den Aktionsplan für prioritäre Maßnahmen für 2023-2024 im Hinblick auf diese neuen Prioritäten zu überarbeiten und auszuweiten.
Der heute angenommene Vorschlag betrifft einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss „Handel“ zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regeln für Telekommunikationsdienstleistungen) des Assoziierungsabkommens zu vertreten ist.
Weitere Informationen
Beziehungen EU-Ukraine: Seite an Seite („Standing together“, nur auf Englisch verfügbar)
Überarbeiteter Aktionsplan für prioritäre Maßnahmen – Infografik
Mehr zum Roaming in der EU (nur auf Englisch verfügbar)
Handelsbeziehungen EU–Ukraine (nur auf Englisch verfügbar)
Zitate
Heute schlagen wir einen ersten Schritt zur langfristigen Aufnahme der Ukraine in das Roaming-Gebiet der EU vor, damit Bürgerinnen und Bürger in der EU und in der Ukraine auf Auslandsreisen ohne zusätzliche Kosten telefonieren, Textnachrichten verschicken und das Internet nutzen können. Das Ganze funktioniert nach dem Prinzip des „Roamings zu Inlandspreisen“, das die Europäerinnen und Europäer bestens kennen. Dadurch wird die Ukraine bei der Fortsetzung ihres Wegs in Richtung Europa und EU-Binnenmarkt zusätzlich unterstützt.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ - 14/02/2023
Mit der Einbindung der Ukraine in unsere Initiative „Roaming zu Inlandspreisen“ haben wir das nächste Etappenziel unserer immer engeren Beziehungen erreicht. So wird Ukrainerinnen und Ukrainern, die in die EU kommen, das Leben erleichtert, und EU-Bürgerinnen und Bürger werden es bei Reisen in die Ukraine einfacher haben. Die Initiative steht für unser klares Bekenntnis zur vollständigen Umsetzung unserer vertieften und umfassenden Freihandelszone . Sie ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die Zukunft der Ukraine in Europa liegt.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel - 14/02/2023
Dank des heute präsentierten Vorschlags sind ukrainische Staatsangehörige, die in der EU unterwegs sind, dem Roaming ohne Preisaufschläge – einem der großen Vorteile des Binnenmarkts – ein gutes Stück näher gekommen. Wir schlagen erstmals vor, unser „Roaming zu Inlandspreisen“ langfristig für ein Land zu öffnen, das weder der EU noch dem EWR angehört. Es ist auch ein erster Schritt hin zu einer möglichen weiteren Integration im Telekommunikationsbereich.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt - 14/02/2023
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg