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Vertretung in Luxemburg
Erklärung21. Oktober 2022Vertretung in Luxembourg

Einleitende Bemerkungen von Präsidentin von der Leyen auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Michel im Anschluss an die Tagung des EU Rates vom 20. Oktober '22

European Council, 20-21 October 2022

Wir hatten eine sehr gute Tagung des Europäischen Rates. Wir haben nun einen sehr guten und stabilen Fahrplan, um die Arbeiten zum Thema Energiepreise fortzusetzen. Die Staats- und Regierungschefs haben uns die gewünschten strategischen Leitlinien für den Vorschlag gegeben, den wir am letzten Dienstag vorgelegt haben und der nächste Woche Dienstag von den Energieministerinnen und -ministern erörtert werden soll. Lassen Sie mich auf einige Themen eingehen, mit denen wir uns intensiv befasst haben.

Das erste ist die gemeinsame Beschaffung von Erdgas. Die Staats- und Regierungschefs haben nachdrücklich die Idee unterstützt, dass Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Konsortien für die gemeinsame Beschaffung einzurichten, damit sie zusammenarbeiten und ihre Kräfte bündeln, um unsere gemeinsame europäische Marktmacht für die Gasnachfrage zu stärken. Dabei gibt es ein verpflichtendes Element. Und zwar wären die Mitgliedstaaten im Falle einer Nachfragebündelung von Anfang an verpflichtet, 15 % der Nachfragemengen auf dem Markt zu bündeln.

Das zweite Thema war die Frage, wie wir extreme Preisspitzen auf dem Gasmarkt begrenzen können. Die Diskussionen drehten sich um den Referenzwert für Gaspreise, den sogenannten TTF. Wir wissen, dass der TTF sich hauptsächlich auf Pipeline-Gas bezieht, aber wir stellen fest, dass der Markt sich verändert und mehr und mehr LNG auf den Markt kommt, weswegen der TTF die Marktgegebenheiten nicht mehr angemessen wiedergibt. Wir werden daher einen ergänzenden neuen Index einführen, der die LNG-Preissituation besser widerspiegeln soll. In der Zwischenzeit werden wir einen Marktkorrekturmechanismus einführen, um speziell extreme Preisspitzen auf dem Gasmarkt zu begrenzen und sicherzustellen, dass der Markt sich ordnungsgemäß aufbaut. Hier werden wir mit den Energieministerinnen und -ministern zusammenarbeiten, um einen Legislativvorschlag für diesen Marktkorrekturmechanismus vorzulegen.

Natürlich haben die Staats- und Regierungschefs auch ein weiteres Thema erörtert, nämlich einen möglichen Mechanismus, um den Einfluss der hohen Gaspreise auf die Stromkosten zu begrenzen. Wir haben offen diskutiert und konnten einerseits die Chancen klären und andererseits die Herausforderungen eines solchen Mechanismus aufzeigen. Wir werden die finanziellen Auswirkungen für die Länder analysieren, die bei der Stromerzeugung in hohem Maße von Gas abhängig sind. Was bedeutet es, wenn wir den Gaspreis begrenzen, um dessen Auswirkungen auf den Strompreis zu verringern? Eine weitere Frage, die es zu analysieren gilt, sind subventionierte Stromlieferungen an Nicht-EU-Nachbarländer. Auch hier werden wir mit den Mitgliedstaaten und der Ratsformation zusammenarbeiten, um einen gemeinsamen, ausgewogenen Ansatz zu finden.

Außerdem wird sich die Kommission mit der Frage staatlicher Beihilfen befassen. Nächste Woche wird das Kollegium einen Vorschlag zur Verlängerung und Anpassung des befristeten Krisenrahmens annehmen. Dadurch werden die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzt, ihre Unternehmen angesichts der derzeitigen Krise zu unterstützen, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Das heißt: Gleiche Regeln für alle. Dies betrifft beispielsweise die Verlängerung der Fristen für staatliche Beihilfen oder neue Optionen für die Unterstützung von Unternehmen bei der Senkung der Stromnachfrage. Über diesen neuen überarbeiteten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen wird nächste Woche im Kollegium entschieden.

Ein weiteres Thema ist die Finanzierung. Ich sprach soeben von den Möglichkeiten staatlicher Beihilfen, aber wir befassen uns auch eingehend mit der Frage, wie finanziell schwächere Haushalte und Unternehmen unterstützt werden können. Wir beabsichtigen, bis zu 40 Mrd. EUR bereitzustellen, die noch aus dem vorangegangenen MFR zur Verfügung stehen. Damit werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, denen zu helfen, die am stärksten von der Energiekrise betroffen sind, wie beispielsweise finanziell schwächere Haushalte oder KMU. Es braucht aber in der Tat noch mehr, um kleine und mittlere Unternehmen, aber auch größere Industrieunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiepreise zu unterstützen.

Hier kommt das Thema der Investitionen zum Tragen. Investitionen können über die europäische Ebene finanziert werden. Das ist Gegenstand des REPowerEU-Instruments, über das derzeit im Parlament entschieden wird. Der Rat hat es bereits beschlossen. Wir bewegen uns also auf den Trilog zu und hoffen, dass dieses Instrument dann so bald wie möglich fertiggestellt wird. Es bietet allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit gemeinsamer europäischer Finanzierungen für Investitionen in Unternehmen, in KMU, um diesen den Übergang von fossilen Brennstoffen beispielsweise zu erneuerbaren, günstigeren Energiequellen zu erleichtern und sie so für die Zukunft zu rüsten.

Wir hatten eine sehr gute Tagung des Rates zu all diesen Themen. Ich denke, ich werde hier enden, und nehme nun gerne Ihre Fragen entgegen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Oktober 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg