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Vertretung in Luxemburg

Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Ukraine

  • Erklärung
  • 12. August 2025
  • Corporate body
  • Lesedauer: 1 Min
European and Ukrainian flags raised in front of the Berlaymont building to commemorate the second year of the Russian invasion of Ukraine

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, begrüßen die Bemühungen von Präsident Trump, den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu beenden und einen gerechten und dauerhaften Frieden sowie Sicherheit für die Ukraine zu erreichen.

Ein gerechter und dauerhafter Frieden, der Stabilität und Sicherheit bringt, muss das Völkerrecht achten – etwa die Grundsätze der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit sowie den Grundsatz, dass internationale Grenzen nicht gewaltsam geändert werden dürfen.

Die Menschen in der Ukraine müssen die Freiheit haben, über ihre Zukunft selbst zu entscheiden. Der Weg zum Frieden in der Ukraine kann nicht ohne die Ukraine entschieden werden. Sinnvolle Verhandlungen können nur im Rahmen eines Waffenstillstands oder eines Rückgangs der Feindseligkeiten stattfinden.

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat weitreichende Auswirkungen auf die europäische und internationale Sicherheit. Wir teilen die Überzeugung, dass eine diplomatische Lösung die vitalen Sicherheitsinteressen der Ukraine und Europas schützen muss.

Die Europäische Union wird der Ukraine in Abstimmung mit den USA und anderen gleichgesinnten Partnern weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung leisten, da die Ukraine von ihrem naturgegebenem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch macht. Sie wird auch weiterhin restriktive Maßnahmen gegen die Russische Föderation aufrechterhalten und verhängen.

Eine Ukraine, die in der Lage ist, sich selbst wirksam zu verteidigen, ist ein integraler Bestandteil aller künftigen Sicherheitsgarantien. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sind bereit, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Fähigkeiten im Einklang mit dem Völkerrecht und unter uneingeschränkter Achtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einiger Mitgliedstaaten sowie unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsinteressen aller Mitgliedstaaten einen weiteren Beitrag zu Sicherheitsgarantien zu leisten.

Die Europäische Union unterstreicht das naturgegebene Recht der Ukraine, über ihr eigenes Schicksal zu bestimmen, und wird die Ukraine weiterhin auf ihrem Weg in Richtung EU-Mitgliedschaft unterstützen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. August 2025