Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
Presseartikel22. November 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

EU durchbricht „gläserne Decke“ dank neuer Ziele für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen

Das Europäische Parlament hat heute das neue EU-Gesetz über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen förmlich angenommen.

Gender Balance

Das Europäische Parlament hat heute das neue EU-Gesetz über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen förmlich angenommen. Bis 2026 muss das unterrepräsentierte Geschlecht in Unternehmen mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 % aller Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder stellen.

 

Bei dieser Gelegenheit gab Präsidentin von der Leyen zusammen mit Vizepräsidentin Jourová und Kommissionsmitglied Dalli folgende Erklärung ab:

„Auf diesen Moment haben wir lange gewartet. Er bringt den Durchbruch bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und ist Grund zum Feiern.

Zehn Jahre nach dem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission haben wir jetzt ein EU-Gesetz, mit dem die gläserne Decke der Vorstände börsennotierter Gesellschaften durchbrochen wird.

Es gibt viele Frauen, die für Spitzenpositionen qualifiziert sind. Mit unserem neuen europäischen Gesetz haben sie nun die Chance, sie auch wirklich zu bekommen.“

Nächste Schritte

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dann innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass das Ziel von 40 % für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder bzw. 33 % für alle Mitglieder der Leitungsorgane bis zum 30. Juni 2026 von allen Unternehmen angestrebt wird.

Hintergrund

Die Kommission legte den Vorschlag zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im November 2012 vor. Das Europäische Parlament legte seinen Standpunkt zwar schon 2013 fest, doch konnte der Rat mit einigen Mitgliedstaaten, die verbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene nicht für die beste Vorgehensweise hielten, keine Einigung erzielen.

In ihren politischen Leitlinien sagte Präsidentin von der Leyen zu, eine Mehrheit dafür zu gewinnen, die Blockade der Richtlinie über Frauen in Leitungsgremien aufzuheben. Am 14. März 2022 legte der Rat schließlich seine allgemeine Ausrichtung fest, sodass wieder Bewegung in die Sache kam. Am 23. März 2022 bekräftigte das Europäische Parlament seinen Standpunkt, sodass die Verhandlungen mit dem Rat der EU aufgenommen werden konnten. Am 7. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung und machten so den Weg für die endgültige Annahme des Rechtsakts frei.

Mit der angenommenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass in der gesamten EU ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von großen börsennotierten EU-Unternehmen erreicht wird, dass die Besetzung von Führungspositionen transparent ist und dass Kandidatinnen und Kandidaten für Führungspositionen unabhängig vom Geschlecht objektiv auf der Grundlage ihrer individuellen Verdienste beurteilt werden.

Weitere Informationen

EU-Maßnahmen für die Geschlechtergleichstellung bei Entscheidungsprozessen

EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. November 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg