Die Kommission hat heute beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Migranten in Europa“ zu registrieren.
Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, ein neues System für die freiwillige Verteilung von Asylbewerbern in der gesamten EU zu entwickeln und dabei Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Darüber hinaus fordern sie verbindliche Aufnahmestandards, die in der gesamten EU menschenwürdige Lebensbedingungen für Asylbewerber gewährleisten, z. B. in Bezug auf Ernährung, Gesundheit, Wohnraum, Bildung und Arbeit.
Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.
Da diese Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 125 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 98 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. Mit dem heutigen Beschluss wird die zweite Initiative in diesem Jahr registriert.
Weitere Informationen
„Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Migranten in Europa“
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg