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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel22. November 2022Vertretung in Luxembourg

Europäische Bürgerinitiative: Kommission beschließt Registrierung der neuen Initiative „Europäischer ‚Whatever it Takes‘-Tag“

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Europäischer ‚Whatever it Takes‘-Tag“ zu registrieren.

Öffentliche Konsultationen

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Europäischer ‚Whatever it Takes‘-Tag“ zu registrieren.

Unter Bezugnahme auf die Aussage des ehemaligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, vom 26. Juli 2012 wird in der Initiative gefordert, einen „Whatever it Takes“-Tag als „symbolischen Akt des Paneuropäismus“ zu begehen. Ziel der Organisatoren ist es, die funktionelle Widerstandsfähigkeit der EU sowie die Kernkompetenzen zu würdigen, die Institutionen, Nationen und Gesellschaften benötigen, um parallel zur Bewältigung von Mehrfachkrisen Fortschritte zu bewirken.

Da diese Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Die EBI startete offiziell im April 2012. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 120 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 96 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. Mit dem heutigen Beschluss erhöht sich die Zahl der in diesem Jahr registrierten Initiativen auf zehn.

Weitere Informationen

Europäischer „Whatever it Takes‘“-Tag

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Kampagne #EUTakeTheInitiative

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. November 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg