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Vertretung in Luxemburg
  • Presseartikel
  • 20. Februar 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 3 Min

Europäische Kommission begibt im Rahmen ihrer zweiten syndizierten Transaktion des Jahres 2024 Anleihen im Wert von 7 Mrd. EUR

Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen ihrer zweiten syndizierten Transaktion des Jahres 2024 EU-Bonds im Wert von 7 Mrd. EUR begeben.

Bei dieser Transaktion handelt es sich um einen neuen EU-Bond mit einer Tranche im Wert von 7 Mrd. EUR mit Fälligkeit am 4. Dezember 2034. Der 10-jährige Bond erreichte eine Reoffer-Rendite von 3,028 %, was einem Preis von 99,754 entspricht. Die eingegangenen Gebote beliefen sich auf 67 Mrd. EUR. Dies führte zu einem Überzeichnungsgrad von über 9.

Mit den Erlösen aus dieser Transaktion werden Politikprogramme der EU finanziert.  

Die heutige Anleihensyndizierung

10-jährige Anleihe

Die Anleihe ist am 4. Dezember 2034 fällig. Sie hat einen Kuponwert von 3,00 % und erreichte eine Reoffer-Rendite von 3,028 %, was einem Preis von 99,754 entspricht. Der Spread gegenüber dem Mid-Swap-Satz liegt bei 29 Basispunkten, was 65 Basispunkten über den am 15. Februar 2034 fälligen Bundesanleihen und 14 Basispunkten über den am 25. Mai 2034 fälligen französischen Staatsanleihen (OAT) entspricht.

Das endgültige Orderbuch wies über 67 Mrd. EUR aus. Das Volumen der im Umlauf befindlichen Anleihen beträgt nun insgesamt 7 Mrd. EUR.

Als Konsortialführer für diese Transaktion fungierten BNP Paribas, Deutsche Bank, Goldman Sachs, HSBC und Nomura.

Die Kommission hat nun Anleihen im Wert von rund 24 Mrd. EUR emittiert; ihr Finanzierungsziel für das erste Halbjahr 2024 liegt bei 75 Mrd. EUR. Eine vollständige Übersicht über alle bislang ausgeführten Transaktionen der EU ist online verfügbar. Eine ausführliche Übersicht über die für das erste Halbjahr 2024 geplanten Transaktionen der EU ist auch im EU-Finanzierungsplan enthalten. Die nächste Transaktion im vorläufigen Emissionskalender der EU ist eine Auktion von EU-Bills am 21. Februar 2024.

Hintergrund

Die Europäische Kommission ist gemäß den EU-Verträgen befugt, an den internationalen Kapitalmärkten im Namen der Europäischen Union Mittel aufzunehmen. Sie ist an den Märkten für Schuldverschreibungen etabliert und hat in den letzten 40 Jahren wiederholt Anleihen begeben. Alle Emissionen der Europäischen Kommission lauten ausschließlich auf Euro. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen.

Mit den Erlösen ihrer Anleiheemissionen finanziert die Europäische Kommission ausgewählte Politikprogramme der EU. Ein wegweisendes Politikprogramm, das derzeit durch EU-Anleihen finanziert wird, ist das Aufbauprogramm „NextGenerationEU“. Außerdem wird die EU zwischen 2024 und 2027 bis zu 33 Mrd. EUR an Darlehen für die Ukraine durch Anleiheemissionen im Rahmen der Ukraine-Fazilität finanzieren. Die Ukraine-Fazilität sorgt für eine stabile Finanzierung, mit der die Erholung der Ukraine, ihr Wiederaufbau und ihre Reformen auf ihrem Weg zum EU-Beitritt unterstützt werden.

Im Januar 2023 führte die EU das einheitliche Finanzierungskonzept ein und weitete so die zunächst für NextGenerationEU eingesetzte diversifizierte Finanzierungsstrategie auf alle Politikprogramme aus, die durch EU-Anleihen finanziert werden. Seit der Einführung dieses Konzepts erfolgt die Finanzierung verschiedener Politikprogramme durch die Ausgabe von EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung anstelle von Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme.

Mit der heutigen Transaktion hat die EU nun EU-Bonds im Wert von 310,43 Mrd. EUR nach dem einheitlichen Finanzierungskonzept begeben. Von den Erlösen wurden 220,30 Mrd. EUR im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität an die Mitgliedstaaten gezahlt. Weitere 45,42 Mrd. EUR wurden EU-Programmen zugewiesen, die durch NextGenerationEU finanziert werden, und 18 Mrd. EUR wurden 2023 an die Ukraine im Rahmen der Makrofinanzhilfe + gezahlt. Die Kommission führt Maßnahmen zum kurzfristigen Liquiditätsmanagement durch, um auf zukünftigen Finanzierungsbedarf vorbereitet zu sein, daher werden nicht zwingend exakt die Beträge ausgezahlt, die mobilisiert wurden. Die ausstehenden Schulden der EU belaufen sich nun insgesamt auf 481,91 Mrd. EUR.

Um die politischen Maßnahmen der EU so effizient und so wirksam wie möglich finanzieren zu können, setzt die Kommission auf halbjährliche Finanzierungspläne und auf im Vorfeld angekündigte Ausgabezeiträume. Zur Unterstützung der Liquidität am Sekundärmarkt für EU-Bonds hat die Kommission im November 2023 einen Rahmen eingeführt, der EU-Primärhändlern Anreize bieten soll, auf elektronischen Plattformen Kursofferten für EU-Wertpapiere zu unterbreiten. Darüber hinaus wird die Kommission ab Mitte 2024 den Einsatz von EU-Bonds bei Rückkaufvereinbarungen durch die Einführung einer Rückkauffazilität unterstützen.

Informationen zur Allokation der Anleger bei dieser Transaktion werden im Abschnitt „Transactions Data“ (Transaktionsdaten) der Website „The EU as a borrower“ (Die EU als Anleihe-Emittent) zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Emissionstätigkeiten der EUDie EU als Anleihe-Emittent – Beziehungen mit Investoren – Europäische Kommission (europa.eu).

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Februar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg