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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel28. März 2023Vertretung in Luxembourg

Europäischer Grüner Deal: ehrgeizige neue Verordnung zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Accessible recharging

Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung, die Zahl der öffentlich zugänglichen elektrischen Ladestationen und Wasserstofftankstellen insbesondere auf den Strecken der wichtigsten Verkehrskorridore und an den wichtigsten Knotenpunkten der Europäischen Union zu erhöhen. Diese entscheidende Etappe beim Übergang zu einem emissionsfreien Verkehr trägt zur Verwirklichung unseres Ziels bei, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken.

Die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) enthält verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge. Indem in der gesamten EU eine Mindestausstattung an Lade- und Betankungsinfrastrukturen verfügbar gemacht wird, wird die Verordnung die Bedenken der Verbraucher hinsichtlich der Schwierigkeiten beim Aufladen oder Betanken von Fahrzeugen ausräumen. Die neue Verordnung ebnet auch den Weg, um das Aufladen und Betanken benutzerfreundlich zu machen und sorgt für vollständige Preistransparenz, einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf die Zahlungsoptionen und kohärente Kundeninformationen in der gesamten EU.

Infrastruktur für Straßen-, See- und Luftverkehr 

Die neuen Vorschriften der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe werden dafür sorgen, dass im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe bereitstehen und so der Einsatz emissionsfreier Straßenfahrzeuge, insbesondere leichter und schwerer Nutzfahrzeuge mit Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb, sowie die Stromversorgung von Schiffen in Häfen und von stationären Luftfahrzeugen ermöglicht werden. Insbesondere müssen bis 2025 bzw. 2030 die folgenden Hauptziele für den Infrastrukturausbau erreicht werden:

1) Das Tempo, in dem die Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ausgebaut wird, muss mit dem Anstieg der Fahrzeugzulassungen mithalten. Zu diesem Zweck muss in den einzelnen Mitgliedstaaten für jedes zugelassene batteriebetriebene Fahrzeug eine Ladeleistung von 1,3 kW über eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden. Darüber hinaus müssen ab 2025 auf den Strecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) alle 60 km Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW installiert werden.

2) Ab 2025 müssen auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes alle 60 km und im größeren TEN-V-Gesamtnetz alle 100 km Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 350 kW errichtet werden, wobei die vollständige Netzabdeckung bis 2030 zu erreichen ist. Darüber hinaus müssen für das Aufladen über Nacht Ladestationen an sicheren und gesicherten Parkplätzen installiert werden, ferner Ladestationen für Lieferfahrzeuge an städtischen Knoten.

3) Ab 2030 muss eine sowohl für Pkw als auch Lkw geeignete Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur an allen städtischen Knoten sowie alle 200 km auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden, um ein ausreichend dichtes Netz für Fahrten mit Wasserstoff-Fahrzeugen innerhalb der gesamten EU zu gewährleisten.

4) Seehäfen mit mindestens 50 Hafenaufenthalten von großen Fahrgastschiffen oder 100 Hafenaufenthalten von Containerschiffen müssen bis 2030 landseitige Stromversorgung für diese Schiffe bereitstellen. Dies wird nicht nur dazu beitragen, den CO2-Fußabdruck des Seeverkehrs zu verringern, sondern auch die lokale Luftverschmutzung in Hafengebieten erheblich verringern. 

5) Flughäfen müssen stationäre Flugzeuge bis 2025 an allen Flugsteigen (Gates) und bis 2030 an allen Parkpositionen auf dem Flughafenvorfeld mit Strom versorgen. 

6) Die Betreiber von elektrischen Ladestationen und Wasserstofftankstellen müssen für vollständige Preistransparenz sorgen, eine einheitliche Ad-hoc-Zahlungsmethode wie Debit- oder Kreditkarte anbieten und relevante Daten, z. B. zum Standort, elektronisch zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass die Kunden umfassend informiert sind.

Nächste Schritte

Die in dieser Woche erzielte politische Einigung muss nun förmlich angenommen werden. Sobald das Europäische Parlament und der Rat diesen Prozess abgeschlossen haben, werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten nach einer Übergangszeit von 6 Monaten in Kraft.

Hintergrund

Der europäische Grüne Deal ist die langfristige Wachstumsstrategie der EU, mit der in der EU bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die EU ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % senken. Die Einigung in dieser Woche ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Annahme des Legislativpakets „Fit für 55“ der Kommission, mit dem der europäische Grünen Deal umgesetzt wird. Sie folgt auf andere in jüngster Zeit erzielte Einigungen, zuletzt über nachhaltige Kraftstoffe für die Schifffahrt.

Weitere Informationen

„Fit für 55“-Vorschläge

Zitate

Der Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität muss durch die richtige Infrastruktur unterstützt werden, die für Sie jederzeit da verfügbar ist, wo Sie sie brauchen. Wir wollen, dass alle Fahrerinnen und Fahrer in Europa sicher sein können, dass sie auf dem gesamten Kontinent vertrauensvoll reisen können. Mit dieser Einigung stellen wir sicher, dass in ganz Europa bedarfsgerechte und benutzerfreundliche Optionen sowohl für Pkw als auch für schwere Nutzfahrzeuge zur Verfügung stehen.

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal - 28/03/2023

 

Die heutige Einigung bringt uns einen Schritt weiter auf dem Weg zur Dekarbonisierung der Mobilität in Europa. Damit wird sichergestellt, dass sich sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Verkehrs- und Logistikunternehmen in der gesamten Europäischen Union auf unseren Straßen und in unseren Häfen und Flughäfen auf eine gut ausgebaute Lade- und Betankungsinfrastruktur verlassen können. Bei vielen dieser Technologien ist Europa führend, und solche Investitionen werden uns dabei helfen, Arbeitsplätze in Europa zu schaffen.

Adina Vălean, Kommissarin für Verkehr - 28/03/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. März 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg