
Am 1. Juli 2026 tritt eine neue Verordnung, die die Stahlindustrie in der EU vor den schädlichen Auswirkungen globaler Überkapazitäten schützt, in Kraft. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das langfristige Bestehen eines strategisch hochwichtigen europäischen Wirtschaftszweigs zu sichern.
Im Rahmen dieser neuen Regelungen hat die Europäische Kommission heute die Durchführungsverordnung veröffentlicht, in der die Zuteilung der Zollkontingente für die Handelspartner der EU festgelegt ist. Mit dem neuen System, das insgesamt niedrigere Kontingente und – wenn diese überschritten werden – höhere Zölle umfasst, soll die Stahlindustrie der EU nach dem Auslaufen der bisherigen Stahl-Schutzmaßnahme der EU weiter geschützt werden.
Die Zuteilung der Zollkontingente beruht auf in der neuen EU-Stahlverordnung klar festgelegten Kriterien. Damit wird für Drittländer ein berechenbarer Zugang zum EU-Markt durch eine faire und objektive Methodik gewährleistet und auch ein vielfältiges Angebot für nachgelagerte Verwender in der EU.
Die Durchführungsverordnung ist so angelegt, dass die Auswirkungen der EU-Stahlverordnung auf die Freihandelsabkommen-Partner der Union so gering wie möglich gehalten werden, ohne jedoch die Wirksamkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen – 80 % der Stahlimporte der EU stammen aus solchen Partnerländern.
Die Hälfte der jährlich von der EU zugeteilten Einfuhrkontingente – 18,3 Mio. Tonnen gemäß Stahlverordnung – ist ausschließlich Präferenzhandelspartnern vorbehalten (solche mit Freihandelsabkommen), während die verbleibende Hälfte unterschiedslos allen Handelspartnern einschließlich der Freihandelsabkommen-Partner zur Verfügung steht.
Die Partner der EU mit Freihandelsabkommen behalten daher einen deutlich höheren Anteil des EU-Marktzugangs als den, der sich sonst durch die durchschnittliche Verringerung um 47 % in der Stahlverordnung ergeben würde.
Die EU ist in konstruktiven Gesprächen in der WTO (Verhandlungen nach Artikel XXVIII des GATT) auf die Bedenken ihrer Handelspartner eingegangen. Eine beträchtliche Zahl von ihnen hat die ihnen zugeteilten Kontingente vorläufig akzeptiert.
Nächste Schritte
Da die Zuteilung der Kontingente ab dem 1. Juli erfolgen muss, sieht die Stahlverordnung das Dringlichkeitsverfahren vor. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten zur Abstimmung innerhalb von 14 Tagen nach Erlass der Durchführungsverordnung durch das Kollegium der Kommissionsmitglieder aufgefordert werden und dass die Durchführungsverordnung höchstens sechs Monate in Kraft sein wird.
Die Durchführungsverordnung wird dann vor Ende 2026 dem zuständigen Ausschuss der Mitgliedstaaten im üblichen Ausschussverfahren erneut vorgelegt.
Die Kommission wird im Rahmen der laufenden Verhandlungen nach Artikel XXVII GATT weiterhin in der WTO die Handelspartner hierzu konsultieren.
Hintergrund
Die EU hat kürzlich die Stahlverordnung erlassen, um auf die anhaltenden weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor zu reagieren, die nach wie vor die internationalen Märkte verzerren und ein ernsthaftes globales Problem darstellen.
Mit der neuen Maßnahme werden zollfreie Kontingente in Höhe von 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr festgelegt. Außerhalb der Kontingente gilt nun für 26 Kategorien in die EU eingeführter Stahlerzeugnisse ein Zollsatz von 50 %. Außerdem wird im Sinne einer transparenten EU-Stahllieferkette die Anforderung der Rückverfolgbarkeit eingeführt. Die Unternehmen müssen Angaben dazu machen, wo bei den eingeführten Stahlerzeugnissen die Stufe „geschmolzen und gegossen“ stattgefunden hat.
Mit dieser Maßnahme wird auf einem durch Überkapazitäten verzerrten Markt ein fairer Wettbewerb wiederhergestellt. Arbeitsplätze in der EU-Stahlproduktion werden gesichert und den europäischen Stahlherstellern wird der Spielraum verschafft, den sie für Investitionen in eine sauberere und innovativere Stahlerzeugung in der EU brauchen. Die verschiedenen Interessen werden unter Berücksichtigung der Belange der Stahlhersteller, der Stahlverwender und der Importeure in der EU sowie der internationalen Verpflichtungen der Union bestmöglich gegeneinander abgewogen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sieht in der Stahlindustrie der EU einen wichtigen Motor des europäischen Wohlstands. Im Kompass für eine wettbewerbsfähige EU von Januar 2025 wurden Stahl und Metalle als Schlüsselbereiche genannt, und im Aktionsplan für Stahl und Metalle von März 2025 wird eine Handelsmaßnahme erläutert, die die Schutzmaßnahme für Stahl ersetzen soll. Die Kommission beschloss diese Maßnahme für bestimmte Stahlerzeugnisse erstmals im Juli 2018, um wirtschaftliche Schäden für Stahlhersteller in der EU zu verhindern, die durch die Umlenkung der Handelsströme und steigende Einfuhren entstehen können.
Weitere Informationen
Durchführungsverordnung zur Zuteilung der Zollkontingente
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Juni 2026
- Autor
- Vertretung in Luxembourg