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Vertretung in Luxemburg
Ankündigung22. Dezember 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 7 Min

Investitionen in eine gerechte Klima- und Digitalwende und Stärkung der Verwaltungskapazität, Transparenz und Korruptionsprävention in Ungarn

Weekly meeting of the von der Leyen Commission, 13/12/2022

Die Kommission hat heute die Partnerschaftsvereinbarung mit Ungarn angenommen, die einen detaillierten Fahrplan zur Verbesserung der Verwaltungskapazität des Landes und zur Bewältigung einer Reihe von Herausforderungen enthält, wie Transparenz und Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen, Prävention, Aufdeckung und Behebung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikte sowie Kapazitätsaufbau bei Empfängern von Kohäsionsmitteln und Partnern. Der Fahrplan steht in engem Zusammenhang mit dem Aufbau- und Resilienzplan und dem Verfahren zur Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit.

Die Vereinbarung, für die im Zeitraum 2021–2027 fast 22 Mrd. EUR vorgesehen sind, wird zur Umsetzung gemeinsamer EU-Prioritäten durch das Land beitragen, wie beispielsweise einer ausgewogenen territorialen Entwicklung und einer fairen Klima- und Digitalwende, und zugleich eine innovative und inklusive Marktwirtschaft fördern.

Die Partnerschaftsvereinbarung bildet als strategisches Dokument die Grundlage für Investitionen von EU-Kohäsionsmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem Fonds für einen gerechten Übergang und dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Die Durchführung der Partnerschaftsvereinbarung und der Fonds aus dem Bereich Inneres (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, Fonds für die innere Sicherheit und Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik) erfolgt durch elf nationale Programme, die heute ebenfalls angenommen wurden und in denen die Prioritäten der geplanten Investitionen und die Mittelzuweisungen je Programm festgelegt sind.

Gerechte Klimawende und saubere Umwelt

Die Partnerschaftsvereinbarung mit Ungarn sieht Investitionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 6,7 Mrd. EUR zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude und zur Steigerung des Anteils der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen vor. Außerdem werden damit die Kreislaufwirtschaft, die Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie das nachhaltige Verkehrswesen gefördert. Die Mittel werden zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz von Ökosystemen und Artenvielfalt beitragen.

Die durch den Kohleausstieg und die stufenweise Stilllegung des Braunkohlekraftwerks Mátra am stärksten betroffenen Gebiete werden mit mehr als 250 Mio. EUR aus dem Fonds für einen gerechten Übergang unterstützt. Zur Förderung des Ausstiegs und zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Ungarn um 10 % werden Mittel direkt in CO2-arme Technologien investiert. Mit den Geldern wird auch die wirtschaftliche Diversifizierung von KMU gefördert, etwa durch Forschung und Entwicklung im Bereich der Energieeffizienz. Der Fonds wird außerdem Arbeitskräften dabei helfen, neue Kompetenzen zu erwerben, Arbeitsplatzwechsel unterstützen, und neue Start-ups fördern.

Schubkraft für die Wettbewerbsfähigkeit

Mit 4,3 Mrd. EUR werden der intelligente wirtschaftliche Wandel des Landes und die regionale IKT-Konnektivität gefördert. Mit einem Großteil dieser Mittel wird die technologische Entwicklung von KMU unterstützt und ihnen Nachbetreuung und Beratung angeboten.

Zur Verbesserung der Leistungen Ungarns bei Forschung und Innovation werden 1,5 Mrd. EUR in die Infrastruktur und modernste Forschungsausrüstung investiert (z. B. in Wissenschafts- und Innovationsparks). Mit den Mitteln wird die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Innovations-Ökosystems gefördert, darunter auch den KMU.

Rund 670 Mio. EUR werden zur digitalen Transformation und Innovation von KMU beitragen, unter anderem durch die Einführung von Spitzentechnologien. Mittel werden auch für die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur, die Unterstützung der Entwicklung neuer und erheblich verbesserter digitaler öffentlicher Dienste und die Förderung der Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors aufgewendet.

1,7 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds werden zur Aufwertung der Verkehrsinfrastruktur des Landes im Kernschienennetz des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) beitragen, unter anderem durch den Ausbau des Budapester Südbahnrings und die Sanierung des Streckenabschnitts Törökbálint-Kelenföld. Außerdem werden Gelder in die Modernisierung des rollenden Guts und die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr fließen.

Unterstützung des Arbeitsmarkts, der hochwertigen Bildung und benachteiligter Gruppen

Mit 5,3 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) wird der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu hochwertigen Bildungsangeboten sowie die Integration benachteiligter Gruppen wie der Roma gefördert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Aufbau von Kompetenzen, die für den Erfolg beim grünen und digitalen Wandel gebraucht werden.

Insbesondere werden fast 1,8 Mrd. EUR landesweit den besseren Zugang zu hochwertiger Bildung sicherstellen, indem erhebliche Mittel für die Attraktivitätssteigerung des Lehrkräfteberufs bereitgestellt werden.

Der ESF+ wird auch zum Abbau der materiellen und sozialen Deprivation beitragen und benachteiligten Kindern, insbesondere Roma, durch Programme lebenslangen Lernens ab dem frühesten Kindesalter bessere Chancen eröffnen. So bietet das Programm „Focus on Children“ den Allerjüngsten die nötige Unterstützung für eine gesunde Entwicklung in ihren ersten 1000 Lebenstagen.

Schließlich werden Gelder auch in die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Gesundheitsbedingungen von Menschen in abgesonderten Gebieten fließen.

Die Partnerschaftsvereinbarung mit Ungarn ist die letzte der von der Kommission angenommenen Partnerschaftsvereinbarungen mit den 27 Mitgliedstaaten.

Grundlegende Voraussetzungen

Die Mitgliedstaaten müssen für die Durchführung von Programmen der Kohäsionspolitik und des Bereichs Inneres bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Das sind Vorgaben, denen die Mitgliedstaaten genügen müssen, damit der wirkungsvolle und effiziente Einsatz der Mittel gewährleistet ist. Die grundlegende Voraussetzung in Bezug auf die Grundrechtecharta erfordert, dass alle Mitgliedstaaten wirkungsvolle Mechanismen einführen, mit denen sichergestellt wird, dass die Charta bei der Durchführung der Programme befolgt wird. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem einen Beschwerdemechanismus einrichten.

In Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz ist die Kommission der Auffassung, dass Ungarn bestrebt ist, die Defizite abzubauen, da der von Ungarn vorgelegte Aufbau- und Resilienzplan Reformen zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit enthält. Daher gilt die zielübergreifende grundlegende Voraussetzung in Bezug auf die Grundrechtecharta als erfüllt, sobald Ungarn die Maßnahmen zum Justizwesen ergriffen hat, zu denen es sich in seinem Aufbau- und Resilienzplan verpflichtet hat.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bestimmungen des sogenannten Kinderschutzgesetzes sowie erhebliche Risiken für die akademische Freiheit und das Recht auf Asyl in Ungarn konkrete und direkte Auswirkungen auf die Befolgung der Grundrechtecharta bei der Umsetzung bestimmter Zielvorgaben aus drei Kohäsionsprogrammen bzw. dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds haben. Bei diesen Programmbestandteilen genügt Ungarn daher gegenwärtig nicht der zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzung in Bezug auf die EU-Grundrechtecharta. Die Kommission ist offen für einen weiteren Dialog mit Ungarn und bereit zu einer engen Zusammenarbeit.

Die für die Finanzierung aus Mitteln der Kohäsionspolitik und des Bereichs Inneres geltenden Bestimmungen, d. h. die Dachverordnung, sehen im Fall einer Nichterfüllung der grundlegenden Voraussetzungen vor, dass die Kommission die entsprechenden geltend gemachten Ausgaben nicht erstatten kann, mit Ausnahme derjenigen für technische Hilfe und für die Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen. Nach den geltenden Bestimmungen führt die Nichterfüllung einer grundlegenden Voraussetzung nicht zur Aussetzung von Zahlungen für die Vorfinanzierung.

Konditionalitätsmechanismus

Der Rat hat zu Ungarn einen Durchführungsbeschluss nach der Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit angenommen. Mit dem Beschluss werden Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze in den Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens, der Strafverfolgungsmaßnahmen und der Korruptionsbekämpfung verhängt. Dazu gehört auch die Aussetzung der Mittelbindungen für drei kohäsionspolitische operationelle Programme. Die Maßnahmen des Durchführungsbeschlusses sind vorübergehend und können vom Rat auf Vorschlag der Kommission ohne Verlust von EU-Mitteln aufgehoben werden, wenn die Situation innerhalb von zwei Jahren vollständig behoben wird.

Weitere Informationen

Langfristiger EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU

Fragen und Antworten zum Legislativpaket zur EU-Kohäsionspolitik 2021-2027

Aufschlüsselung der Mittel für die Kohäsionspolitik nach Mitgliedstaat

Partnerschaftsvereinbarungen 2021–2027

Offene Datenplattform für die Kohäsionspolitik

Kohesio

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@NicolasSchmitEU

@EUinmyRegion 

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Quote(s)

Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste EU-Finanzierungsinstrument für direkte Investitionen in die Menschen: Er ermöglicht ihnen den Erwerb von Kompetenzen, die sie benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, fördert hochwertige Arbeitsplätze und trägt zum Abbau sozialer Ungleichheiten bei. Wir werden eng mit dem Land zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Menschen in Ungarn in den Genuss dieser wichtigen Hilfe durch die EU kommen, bei gleichzeitiger umfassender Achtung der EU-Grundrechtecharta.

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte - 22/12/2022

 

Die EU-Mittel sind ein Zeichen der Solidarität aller Europäerinnen und Europäer mit dem ungarischen Volk. Die kohäsionspolitischen Investitionen werden zum Wandel Ungarns hin zu einer gerechteren, grüneren, intelligenteren und territorial ausgewogeneren Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Diese Investitionen können aber nur dann Wirkung zeigen, wenn der institutionelle und rechtliche Rahmen stimmt und sie im Einklang mit den Regeln und Werten der EU durchgeführt werden.

Elisa Ferreira, Kommissarin für Kohäsion und Reformen - 22/12/2022

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg