Die Europäische Kommission begrüßt die heutige Annahme strengerer Vorschriften für die Verwendung fluorierter Gase (F-Gase) und ozonabbauender Stoffe, die derzeit über 3 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU ausmachen. Mit dem heutigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wurde ein weiterer Teil des europäischen Grünen Deals fertiggestellt. Die heutige Billigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Klimaziele der EU für 2030 und der Klimaneutralität bis 2050. Dadurch werden bis 2050 weitere 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente eingespart. Dies entspricht ungefähr den jährlichen Emissionen von Frankreich und Belgien zusammen.
Nach den neuen Vorschriften wird der Einsatz von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – die häufigsten F-Gase – bis 2050 eingestellt. Mit den neuen Verordnungen wurden die bestehenden Quoten erheblich gesenkt, wodurch die Einfuhren und die Produktion von HFKW Jahr für Jahr weiter begrenzt werden. Bis 2030 werden die Mengen von in der EU auf den Markt gebrachten HFKW schrittweise um 95 % gegenüber dem Stand von 2015 gesenkt, und ab Mitte des Jahrhunderts dürfen dann keine HFKW mehr in Verkehr gebracht werden. Die Vorschriften werden auch die Verwendung aller F-Gase einschränken, wenn klimafreundliche Alternativen zur Verfügung stehen, wie Wärmepumpen, Schaltanlagen für die Energieverteilung oder im Gesundheitswesen verwendete Produkte. Zudem werden neue Verpflichtungen eingeführt, um die Emissionen von F-Gasen und ozonabbauenden Stoffen aus Isolierschäumen in alten und in Renovierung befindlichen Gebäuden zu verringern. Diese wegweisenden Vorschriften sollten unseren Partnern in der ganzen Welt als positives Beispiel dienen und ähnliche Maßnahmen im Hinblick auf diese Gase in anderen Ländern anregen.
Grüne Investitionen vorantreiben
Um die Ausfuhr klimafreundlicher Geräte zu fördern und sicherzustellen, dass schädliche Produkte nicht auf den Weltmarkt gebracht werden, wird mit den neuen Maßnahmen für F-Gase sichergestellt, dass veraltete Geräte, in denen Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zum Einsatz kommen, nicht aus der EU ausgeführt werden dürfen.
Die heutige Einigung sendet ein klares Signal an die Hersteller von Produkten, in denen üblicherweise F-Gase verwendet werden, damit sie ihre Investitionen in klimafreundliche Alternativen lenken, wo immer dies möglich ist. Dies wird Innovationen und die Entwicklung sauberer Technologien fördern. Mit der Expansion des Marktes für klimafreundliche Geräte dürften die Preise sinken, und die neuen Geräte werden während der Lebensdauer der Produkte dank einer höheren Energieeffizienz in der Regel zu größeren Energieeinsparungen führen.
Neue Maßnahmen zur besseren Durchsetzung dieser Vorschriften und zur Überwachung des Marktes werden es den Zoll- und Überwachungsbehörden erleichtern, Ein- und Ausfuhren zu kontrollieren und gegen den illegalen Handel mit Gasen und damit verbundenen Geräten vorzugehen.
Hintergrund
F-Gase und ozonabbauende Stoffe sind äußerst starke, vom Menschen verursachte Treibhausgase, die bei ihrer Freisetzung in die Atmosphäre zur Erderwärmung beitragen und oft tausendfach stärker wirken als Kohlendioxid (CO2). Ozonabbauende Stoffe schädigen außerdem die Ozonschicht, die die Erde gegen die gefährliche ultraviolette Strahlung der Sonne schützt. Beide Stoffgruppen kommen herkömmlicherweise im Alltag zum Einsatz, etwa zur Kühlung, Klimatisierung, Isolierung und zum Brandschutz oder in Stromleitungen und als Aerosoltreibmittel.
Die Kommission hat im April 2022 zwei Verordnungsentwürfe zur Überarbeitung der Vorschriften für F-Gase und ozonabbauende Stoffe vorgelegt, um den Umgang mit diesen Stoffen mit den Klimazielen der EU und mit den internationalen Vorschriften des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, in Einklang zu bringen. Die Verordnungen wurden auch angepasst, um die Durchführung und Durchsetzung der Vorschriften zu verbessern. Die beiden gesetzgebenden Organe haben am 5. Oktober 2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Das Europäische Parlament hatte beide Verordnungen am 16. Januar 2024 gebilligt, und mit der heutigen Abstimmung im Rat ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Verordnungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Weitere Informationen
Verordnung über fluorierte Gase
Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht
Quote(s)
Diese neuen Vorschriften sind die ehrgeizigsten der Welt. Mit ihnen lässt sich die Verwendung von Gasen, die zur Erderwärmung führen, in Produkten wie Kälteanlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Aerosolsprays vermeiden, die dadurch klimafreundlicher werden. Gleichzeitig werden diese Vorschriften Innovationen stimulieren und der EU-Industrie neue Chancen eröffnen. Und die Bürgerinnen und Bürger werden vom Einsatz modernster Technik profitieren. Die EU spielt auch weiterhin eine führende Rolle bei der Umsetzung des Montrealer Protokolls und dient als positives Beispiel für Partner in der ganzen Welt.
Wopke Hoekstra, Commissioner for Climate Action
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29. Januar 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg