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Vertretung in Luxemburg

Kommission begrüßt Einigung über erste EU-Verordnung zur Senkung der Methanemissionen in der EU und weltweit

  • Presseartikel
  • 15. November 2023
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Die Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über eine neue EU-Verordnung zur Senkung der Methanemissionen in der Energiebranche in Europa und den weltweiten Lieferketten. Methan ist ein bedeutendes Treibhausgas – das wichtigste nach Kohlendioxid (CO2) – und ein starker Luftschadstoff. Die heutige Einigung ist daher für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals und die Senkung unserer Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung verpflichtet die Industrie im Bereich fossiler Gase, Öl und Kohle dazu, ihre Methanemissionen nach höchsten Überwachungsstandards ordnungsgemäß zu messen, zu überwachen, zu melden und zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verringerung zu treffenDie heutige Einigung wurde einige Wochen vor der COP 28 erzielt, auf der die EU ihre Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Verringerung der Methanemissionen fortsetzen wird.

Verringerung der Methanemissionen in der EU

Ziel der heute vereinbarten Verordnung ist es, vermeidbare Methanemissionen in die Atmosphäre zu beenden und Methan-Leckagen der in der EU tätigen Unternehmen im Bereich fossiler Energien zu minimieren.

  • So müssen Betreiber die zuständigen Behörden regelmäßig über Mengen und Messung der Methanemissionen an der Quelle informieren, auch für nicht von ihnen selbst betriebene Anlagen.
  • Öl- und Gasunternehmen müssen ihre Ausrüstung regelmäßig überprüfen, um Methanleckagen im EU-Gebiet innerhalb bestimmter Fristen zu erkennen und zu beheben.
  • Das routinemäßige Ablassen und Abfackeln im Öl- und Gassektor wird verboten, und nicht routinemäßiges Ablassen und Abfackeln wird auf unvermeidbare Umstände – z. B. bei Vorliegen von Sicherheitsgründen oder Fehlfunktionen der Ausrüstung – beschränkt.
  • Ab 2027 wird das Ablassen aus Kesselkohle-Bergwerken eingeschränkt, und die Bedingungen werden nach 2031 weiter verschärft.
  • Unternehmen im Öl-, Gas- und Kohlesektor müssen eine Bestandsaufnahme stillgelegter, inaktiver, verfüllter und aufgegebener Anlagen wie Bohrungen und Bergwerke vornehmen, ihre Emissionen überwachen und baldmöglichst einen Plan zur Verringerung dieser Emissionen annehmen. 

Mehr Transparenz und weniger Emissionen aus importiertem Öl, Gas und Kohle

Ein Großteil des Öl-, Gas- und Kohlebedarfs in der EU wird mit Importen gedeckt. Die Verordnung enthält daher auch Maßnahmen zur Eindämmung der mit diesen Einfuhren verbundenen Methanemissionen.

  • Sie sieht eine für die Öffentlichkeit einsehbare Methan-Transparenzdatenbank mit den Daten von Importeuren und EU-Betreibern zu Methanemissionen vor.
  • Die Kommission wird verpflichtet, Methan-Leistungsprofile von Ländern und Unternehmen zu erstellen, damit Importeure fundierte Entscheidungen über ihre Energieeinfuhren treffen können.  
  • Zudem richtet die Kommission ein globales Überwachungsinstrument für Methanemissionen und einen Schnellwarnmechanismus für Vorgänge mit sehr hohen Methanemissionen ein, um Informationen über Ausmaß, Wiederauftreten und Ort von Quellen mit hohem Methanausstoß sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu erhalten. Dieses Instrument ermöglicht es der Kommission, von den betreffenden Ländern umgehend Informationen über Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Leckagen anzufordern
  • Ab Januar 2027 sind neue Einfuhrverträge für Öl, Gas und Kohle nur dann zulässig, wenn die Exporteure dieselben Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfpflichten erfüllen wie EU-Unternehmen. Die Verordnung sieht eine Methodik zur Festlegung der Methanemissionsintensität und Höchstwerte vor, die bei Abschluss neuer Verträge über Öl, Gas und Kohle einzuhalten sind.

Diese neuen Transparenzverpflichtungen für internationale Partner fließen auch in die bilateralen und multilateralen Dialoge der EU mit globalen Energiepartnern ein. Im Rahmen der Global Methane Pledge, mit der die Methanemissionen bis 2030 um 30 % gesenkt werden sollen, haben sich bereits mehr als 150 Länder zur Verringerung ihrer Methanemissionen verpflichtet. Das Instrument trägt somit zur Zusammenarbeit mit unseren Partnern bei der Umsetzung dieser wichtigen Ziele bei.

Nächste Schritte

Die heute erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden, bevor die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten können.

Hintergrund

Die EU-Methanverordnung für den Energiesektor wurde im Dezember 2021 als einer der Vorschläge zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals vorgelegt. Sie ist die erste Rechtsvorschrift der EU zur Eindämmung schädlicher Methanemissionen im Energiesektor. Dem Legislativvorschlag war die 2020 angenommene EU-Methanstrategie vorausgegangen.

Methan ist ein starkes Treibhausgas, das für rund ein Drittel der Klimaerwärmung verantwortlich ist. Insgesamt trägt nur Kohlendioxid in noch höherem Maß zum Klimawandel bei. Dem jüngsten IPCC-Bericht zufolge liegen die Methanwerte auf einem historischen Höchststand und damit deutlich über den Emissionswerten, die mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, vereinbar wären. Die Senkung der Methanemissionen ist daher eines der schnellsten und wirksamsten Mittel zur Verlangsamung des Klimawandels. Um dabei wirklich Fortschritte zu erzielen, bedarf es jedoch genauer, an der Quelle erhobener Daten über Methanemissionen aus Ländern und der Industrie weltweit.

Die EU übernimmt bei den internationalen Bemühungen um die Verringerung der Methanemissionen eine führende Rolle. Gemeinsam mit den USA hat die EU 2021 auf der COP 26 der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Glasgow die Selbstverpflichtung „Global Methane Pledge“ entwickelt. Auf der COP 27 im vergangenen Jahr hat die EU zudem gemeinsam mit den Vereinigten Staaten, Japan, Kanada, Norwegen, Singapur und dem Vereinigten Königreich eine Gemeinsame Erklärung von Energieeinführern und -ausführern zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen herausgegeben. Diese umfasst die Zusage, rasch Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen zu ergreifen.

Weitere Informationen 

Kommissionsvorschlag

Methanemissionen 

 

Zitate

Die Vorschriften zur Senkung der Methanemissionen bringen Vorteile für alle Seiten. Sie ist gut für unseren Planeten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der europäischen und internationalen Energiewirtschaft bei der raschen und wirksamen Umsetzung dieser Vorschriften.

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau - 15/11/2023

 

Diese wegweisende Einigung ermöglicht es uns, die Treibhausgasemissionen des Energiesektors in der EU und darüber hinaus wirksam einzudämmen. Dank dieser neuartigen Verordnung ist die EU in der Lage, die Methanemissionen auf kosteneffiziente Weise zu verringern und gegen das wirtschaftlich und ökologisch wenig sinnvolle Ablassen und Abfackeln von Gas vorzugehen. Damit schonen wir nicht nur unseren Planeten, sondern tragen auch dazu bei, die Verschwendung von Ressourcen auf den angespannten globalen Gasmärkten zu vermeiden.

Kadri Simson, Kommissarin für Energie - 15/11/2023

 

Im Vorfeld der COP 28 sind es gute Neuigkeiten, dass sich die EU auf ein weiteres Gesetz geeinigt hat, das die konkrete Umsetzung unserer Klimaziele auch gegenüber unseren internationalen Partnern deutlich macht. Methan ist das zweitwichtigste Treibhausgas nach Kohlendioxid und spielt eine bedeutende Rolle bei der Erderwärmung. Wir verfügen nun über die erforderlichen Instrumente, um die Emissionen schneller zu verringern und weiter an unserem Ziel zu arbeiten, bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral zu werden.

Wopke Hoekstra, Commissioner for Climate Action - 15/11/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. November 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg