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Vertretung in Luxemburg

Kommission begrüßt neue Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen

  • Presseartikel
  • 6. Februar 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Die Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über die am 23. Februar 2023 von ihr vorgeschlagene Gigabit-Infrastrukturverordnung. Diese Einigung erfolgt gleichzeitig mit der Annahme der Empfehlung zur regulatorischen Förderung der Gigabit-Konnektivität (Gigabit-Empfehlung).

Gigabit-Infrastrukturverordnung

Die Gigabit-Infrastrukturverordnung enthält mehrere Maßnahmen, die der Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität (wie Glasfaser- und 5G-Netzen) dienen und den Verwaltungsaufwand und die Kosten des Ausbaus verringern sollen. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen und der Aufbau leistungsfähiger 5G-Netze in allen besiedelten Gebieten sind Schlüsselelemente zur Unterstützung des digitalen Wandels in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Zielvorgaben der EU für den digitalen Wandel bis 2030 sind im Politikprogramm für die digitale Dekade dargelegt worden.

Insbesondere werden mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung die Genehmigungsverfahren, die eine Voraussetzung für den Netzausbau sind, vereinfacht und gestrafft, und es wird sichergestellt, dass die öffentlichen Verwaltungen die Fristen für die Erteilung der Genehmigungen einhalten. Überdies werden Maßnahmen zur Digitalisierung der Informationen über bestehende physische Infrastrukturen, geplante Bauarbeiten und Genehmigungsverfahren eingeführt, damit die Betreiber online auf alle für die Netzausbauplanung benötigten Informationen zugreifen können.

Darüber hinaus enthält die Gigabit-Infrastrukturverordnung Bestimmungen, mit denen die Koordinierung des Aufbaus der physischen Infrastrukturen (wie Leitungsrohre, Türme oder Masten) mit Arbeiten an anderen öffentlichen Infrastrukturen (z. B. an Wasserversorgungs- oder Stromnetzen) erleichtert werden soll. Diese Maßnahmen erleichtern den Betreibern die Weiterverwendung öffentlicher Infrastrukturen und Räume (z. B. von Gebäudedächern) für die Anbringung von Komponenten ihrer digitalen Netze, was letztlich die Netzausbaukosten verringert.

Darüber hinaus zielen die neuen Vorschriften darauf ab, Innovationen zu fördern, und sollen dafür sorgen, dass alle neuen und umfassend renovierten Gebäude mit Glasfaserleitungen bzw. glasfaserfähigen Gebäudeinfrastrukturen ausgestattet werden. Dies wird einen raschen Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität sicherstellen, sodass letztlich mehr Bürgerinnen und Bürger in den Genuss schneller Netzanbindungsdienste kommen werden.

Außerdem soll die neue Verordnung dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck elektronischer Kommunikationsnetze zu verringern, indem der Einsatz umweltfreundlicherer Technik wie Glasfaser und 5G gefördert wird. Die Weiterverwendung bestehender physischer Infrastrukturen und die bessere Koordinierung von Bauarbeiten werden – dank des effizienteren Ressourceneinsatzes – auch dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Netzausbaus insgesamt zu verringern.

Ferner wurde eine Einigung über die Vorschriften für Telekommunikationsdienste innerhalb der EU (Anrufe und SMS aus dem Heimatland in ein anderes EU-Land) erzielt, wodurch schutzbedürftige Verbraucher bis 2032 weiterhin vor der Gefahr überhöhter Preise für solche Dienste geschützt bleiben und ein Marktmechanismus zur Beseitigung ungerechtfertigter Preisunterschiede geschaffen wird.

Gigabit-Empfehlung

Die heute von der Kommission angenommene Gigabit-Empfehlung enthält für die nationalen Regulierungsbehörden Orientierungshilfen im Hinblick auf die Frage, wie die Zugangsgewährungsverpflichtungen der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht so zu gestalten sind, dass ein fairer Wettbewerb gewährleistet und gleichzeitig der Ausbau von Gigabit-Netzen gefördert wird, indem sichergestellt wird, dass alle Betreiber Zugang zu den bestehenden Netzinfrastrukturen erhalten können. Insbesondere enthält die Gigabit-Empfehlung Orientierungshilfen für Situationen, in denen davon auszugehen ist, dass der Zugang zur baulichen Infrastruktur die einzige Zugangsmöglichkeit ist, um die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beheben. Außerdem wird aufgezeigt, wie die nationalen Regulierungsbehörden die Umstellung von Kupferkabeln auf Glasfaserleitungen reibungslos bewerkstelligen können.

Nächste Schritte

Die heute erzielte Einigung über die Gigabit-Infrastrukturverordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden. Die neuen Vorschriften werden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, wobei einige Bestimmungen erst etwas später anwendbar sein werden. Die neuen Vorschriften werden die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten ersetzen.

Die Gigabit-Empfehlung ersetzt die Empfehlung zu Zugangsnetzen der nächsten Generation (2010) und die Empfehlung über Nichtdiskriminierung und Kostenrechnungsmethoden (2013).

Hintergrund

Um den Aufbau innovativer Konnektivitätsnetze zu fördern, hat die EU mit dem 2018 verabschiedeten europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, der Innovation und Netzausbau mit dem Verbraucherschutz verknüpft. Im Jahr 2020 nahm die Kommission dann das „Konnektivitäts-Instrumentarium“ an, das eine Reihe bewährter Verfahren für den rechtzeitigen Aufbau von 5G-Netzen und schnellen Breitbandnetzen enthält. Darauf folgte im Jahr 2022 die Herausgabe überarbeiteter Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen.

Am 23. Februar 2023 legte die Kommission ein Konnektivitätspaket zur Stärkung des Ausbaus von Gigabit-Netzen vor. Neben der Gigabit-Infrastrukturverordnung schlug die Kommission auch die Gigabit-Empfehlung vor, die heute im Anschluss an die der Kommission am 5. Mai 2023 übermittelte Stellungnahme des GEREK angenommen wurde. In diesem Zusammenhang fand auch eine Konsultation zur Zukunft des Telekommunikationssektors statt, deren im Oktober 2023 veröffentlichten Ergebnisse die Notwendigkeit einer zuverlässigen und widerstandsfähigen Konnektivitätsinfrastruktur verdeutlichten.

Der Aufbau von Konnektivitätsnetzen wird auch mit EU-Fördermitteln unterstützt, die vor allem aus dem Programm für Digitales der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF-Digital), dem Programm Digitales Europa und dem Gemeinsamen Unternehmen für intelligente Netze und Dienste (SNS JU) stammen.

Weitere Informationen

Gigabit-Empfehlung

Vorschlag für die Gigabit-Infrastrukturverordnung

Ergebnisse der Sondierungskonsultation über die Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastrukturen

Quote(s)

 

Der Bürokratieabbau und die Bereitstellung schneller und zuverlässiger Netzverbindungen sind für unseren digitalen Wandel von größter Bedeutung. Sowohl für uns als Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen. Diese neuen Vorschriften werden zusammen mit der Gigabit-Empfehlung dazu beitragen, die steigende Nachfrage nach modernster Konnektivität zu bewältigen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“

 

Heute gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem echten digitalen Binnenmarkt: Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung haben wir uns auf Vorschriften für die gesamte EU geeinigt, um den Netzausbau zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und alle überall mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Und wenn wir die Netze der Zukunft aufbauen, müssen wir auch darauf achten, dass niemand zurückbleibt. Deshalb haben wir vereinbart, die für schutzbedürftige Kunden bestehenden Preisobergrenzen für Anrufe und SMS-Nachrichten aus dem Heimat-Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat zu verlängern.

Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Februar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg