Die Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über die im Juni 2023 von ihr vorgeschlagene Verordnung zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen erklärte: „Sowohl in diesem Krieg als auch danach wird Europa der Ukraine Tag für Tag zur Seite stehen. Die politische Einigung über die Ukraine-Fazilität mit einer Ausstattung von 50 Mrd. EUR ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Europa hält Wort. Wir werden unserem tapferen Partner, der anstrebt, ein Mitglied unserer Union zu werden, weiter die dringend benötigten Finanzmittel bereitstellen und ihm so Planungssicherheit ermöglichen. Wir haben vor, die erste Zahlung im März zu leisten.“
Die neue Ukraine-Fazilität sorgt für eine stabile und nachhaltige Finanzierung, mit der die Erholung der Ukraine, ihr Wiederaufbau und ihre Modernisierung einschließlich der für den EU-Beitritt notwendigen Schlüsselreformen unterstützt werden. Die Gesamtausstattung der Fazilität für den Zeitraum 2024-2027 beläuft sich auf 50 Mrd. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus 17 Mrd. EUR an Finanzhilfen und 33 Mrd. EUR an Darlehen zusammen.
Die Fazilität für die Ukraine ist in drei Säulen gegliedert:
- Direkte Unterstützung des Staatshaushalts auf der Grundlage eines von der Ukraine zu entwickelnden Plans für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes einschließlich einer Reihe damit zusammenhängender Reformen und Investitionen.
- Ein Investitionsrahmen zur Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau, bestehend aus Garantien und Mischfinanzierungen (einer Kombination aus Darlehen und Finanzhilfen der EU).
- Technische Hilfe und andere Unterstützungsmaßnahmen für die Reformen sowie Finanzhilfen zur Deckung der Anleihekosten, die dem ukrainischen Staat durch die Darlehen entstehen.
Die Fazilität wird über einen soliden Prüfungs- und Kontrollrahmen verfügen, der sowohl den Schutz der finanziellen Interessen der EU gewährleistet als auch die weitere Verbesserung des ukrainischen Systems der internen Kontrolle als Teil der im Plan vorgesehenen Reformen unterstützt.
Die heutige politische Einigung ebnet auch den Weg für die sogenannte „außergewöhnliche Brückenfinanzierung“ im Rahmen der Fazilität, d. h. für eine sofortige Unterstützung von 1,5 Mrd. EUR pro Monat in einem begrenzten Zeitraum, solange die übrigen Elemente der Fazilität, etwa der Ukraine-Plan oder die Einrichtung des Prüfungsausschusses, sich in der Einrichtungsphase befinden. Erste Zahlungen im Rahmen der Fazilität können sehr bald nach ihrem Inkrafttreten erfolgen, das bereits im März erwartet wird. Mit dieser entscheidenden Unterstützung, die das Funktionieren des Staates finanziert, etwa die Zahlung von Gehältern und Pensionen sowie die Bereitstellung grundlegender öffentlicher Dienste, wird sichergestellt, dass die Ukraine sich weiterhin darauf konzentrieren kann, den Krieg zu gewinnen.
Zur Finanzierung der Darlehensunterstützung wird die Europäische Union bis Ende 2027 auf dem Finanzmarkt 33 Mrd. EUR aufnehmen, indem sie im Rahmen der einheitlichen Finanzierungsstrategie EU-Anleihen ausgibt. Diese Finanzierung ist durch den Spielraum des EU-Haushalts abgesichert. Die erforderlichen Beträge werden in diesem Zeitraum im Emissionsprogramm der EU berücksichtigt.
Die nicht rückzahlbare Unterstützung wird aus dem Jahreshaushalt der EU im Rahmen eines neuen Sonderinstruments, der „Ukrainereserve“, über die Ausgabenobergrenzen des MFR hinaus finanziert. Dieses Instrument wird jedes Jahr im Rahmen des allgemeinen Haushaltsverfahrens eingesetzt, um Fortschritte bei der Durchführung von EU-Unterstützung und Reformen sowie möglichen Weiterentwicklungen des Bedarfs entsprechend der sich wandelnden Lage vor Ort bestmöglich Rechnung zu tragen.
Nächste Schritte
Die politische Einigung, die im Anschluss an die Einigung auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates zur Ukraine-Fazilität am 1. Februar erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung über die Ukraine-Fazilität tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Hintergrund
Die Europäische Union hat bei der Verurteilung des Vorgehens Russlands und bei der Unterstützung der Ukraine beispiellose Einigkeit bewiesen. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen haben der Ukraine und ihrer Bevölkerung umfassende Unterstützung in einer Gesamthöhe von bislang mehr als 88 Mrd. EUR geleistet. Dazu gehört auch die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten, die seit Kriegsbeginn etwa vier Millionen ukrainischen Flüchtlingen vorübergehenden Schutz gewährt haben. All dies ist Ausdruck der festen Entschlossenheit der Union, der Ukraine so lange wie nötig zu helfen.
Weitere Informationen
Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine
Factsheet: Solidarität der EU mit der Ukraine
Erholung und Wiederaufbau der Ukraine
Multilaterale Geberkoordinierungsplattform
Quote(s)
Sowohl in diesem Krieg als auch danach wird Europa der Ukraine Tag für Tag zur Seite stehen. Die politische Einigung über die Ukraine-Fazilität mit einer Ausstattung von 50 Mrd. EUR ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Europa hält Wort. Wir werden unserem tapferen Partner, der anstrebt, ein Mitglied unserer Union zu werden, weiter die dringend benötigten Finanzmittel bereitstellen und ihm so Planungssicherheit ermöglichen. Wir haben vor, die erste Zahlung im März zu leisten.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Mit dieser Einigung kommt die Europäische Union ihrem Versprechen nach, die Ukraine zu unterstützen, indem sie dafür sorgt, dass in den nächsten vier Jahren Finanzmittel von bis zu 50 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Dank der Ukraine-Fazilität kann die Unterstützung auf die sich wandelnde Situation zugeschnitten werden, während mit den Konditionen für die Auszahlung der Mittel den Fortschritten fortwährend Rechnung getragen wird. Wir werden weiterhin eine wichtige Rolle bei der Erholung und beim Wiederaufbau der Ukraine spielen, welche mit der Umsetzung von Reformen entsprechend ihrem Weg zum EU-Beitritt verknüpft sein müssen.
Olivér Várhelyi‚ Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Februar 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg