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Vertretung in Luxemburg

Kommission begrüßt politische Einigung über einen besseren Schutz hochwertiger Lebensmittel und Getränke

  • Presseartikel
  • 24. Oktober 2023
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Die Europäische Kommission begrüßt die heute vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung über die Überarbeitung und Stärkung des Systems der geografischen Angaben (g. A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die neue Verordnung wird die Verwendung geografischer Angaben in der gesamten Union fördern und ein höheres Schutzniveau, insbesondere im Internet, bieten. Dies wird dazu beitragen, die hohe Qualität und die hohen Standards bei Lebensmitteln in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass unser kulturelles, gastronomisches und lokales Erbe erhalten bleibt und innerhalb der EU und weltweit als authentisch anerkannt wird.

Mit der neuen Verordnung über geografische Angaben der EU für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse wird das bestehende System für geografische Angaben gestärkt und verbessert, und zwar durch folgende Schritte:

  • Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens und eines verkürzten und vereinfachten Eintragungsverfahrens: Für die drei Sektoren (Lebensmittel, Wein und Spirituosen) werden verschiedene Verfahrensvorschriften und Vorgaben zum Schutz geografischer Angaben zu einem einzigen vereinfachten Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben für EU- und Nicht-EU-Antragsteller zusammengeführt. Dieser einfachere Rechtsrahmen mit kürzeren Eintragungsfristen dürfte die Attraktivität der Regelungen für Erzeuger erhöhen, insbesondere in Ländern mit weniger geografischen Angaben.
  • Verstärkter Schutz geografischer Angaben als Zutaten und im Internet: Die neuen Vorschriften werden den Schutz geografischer Angaben, die als Zutat in Verarbeitungserzeugnissen verwendet werden, und von Erzeugnissen mit geografischer Angabe, die im Internet verkauft werden, verbessern. Mit der neuen Verordnung werden geografische Angaben auch im Domainnamensystem geschützt, wodurch die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Domänennamen, die möglicherweise mit einer geografischen Angabe inkompatibel sind, in ihrem Hoheitsgebiet zu sperren.
  • Anerkennung nachhaltiger Verfahren: Die Erzeuger können künftig ihre Maßnahmen zur Stärkung der ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Nachhaltigkeit, einschließlich des Tierschutzes, hervorheben. In dem von den beiden gesetzgebenden Organen vereinbarten Text ist eine nicht erschöpfende Liste von Nachhaltigkeitspraktiken als Anreiz für die Erzeuger enthalten. Dies wird zu einem besseren Schutz der natürlichen Ressourcen und der ländlichen Wirtschaft, zur Erhaltung lokaler Pflanzensorten und Tierrassen, zur Bewahrung der Landschaft im Erzeugungsgebiet und zur Verbesserung des Tierwohls beitragen. Eine Erzeugervereinigung kann beschließen, bestimmte nachhaltige Verfahren für ihre Erzeugnisse verbindlich vorzuschreiben. In diesem Fall sollten sie in die Produktspezifikationen aufgenommen werden. Auf freiwilliger Basis können die Erzeuger auch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird.
  • Stärkung der Erzeugervereinigungen: Mit den neuen Maßnahmen wird ein auf freiwilliger Basis bestehendes System anerkannter Erzeugergemeinschaften geografischer Angaben eingeführt, das von den Mitgliedstaaten eingerichtet werden soll. Um die Attraktivität des Systems zu erhöhen, werden diese Gruppen in die Lage versetzt, ihre geografischen Angaben selbst zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln, um ihre Position in der Wertschöpfungskette zu stärken.

Für die Durchsetzung geografischer Angaben sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Dazu gehören die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung eingetragener Namen und die Bekämpfung von Betrug bei der Herstellung und dem Verkauf von Erzeugnissen mit geografischer Angabe und ihrer Verwendung. Die Kommission bleibt für die Eintragung, Änderung und Löschung aller Eintragungen verantwortlich.  Die politische Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, muss nun von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich gebilligt werden.

Hintergrund

Durch geografische Angaben werden die Namen von Erzeugnissen aus bestimmten Regionen mit besonderen Merkmalen oder Eigenschaften oder mit besonderem Ansehen vor Nachahmung oder Betrug geschützt. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass sie in ihrer Ursprungsregion nach hohen Standards hergestellt wurden. In der jüngsten Studie über geografische Angaben wurde festgestellt, dass der Verkaufswert eines Erzeugnisses mit einem geschützten Namen im Durchschnitt doppelt so hoch ist wie bei einem ähnlichen, nicht eingetragenen Erzeugnis. Neben der Aufwertung des kulinarischen Know-hows der EU bringen geografische Angaben auch deutliche Vorteile für die ländliche Wirtschaft mit sich.

Eine im Dezember 2021 veröffentlichte Bewertung ergab, dass der bestehende Rahmen wirksam ist und einen klaren EU-Mehrwert bringt. Es wurden jedoch bestimmte Hindernisse ermittelt, unter anderem komplexe rechtliche Strukturen und langwierige Eintragungsverfahren, die Position der Hersteller in der Wertschöpfungskette und die geringe Durchsetzung. Außerdem wurde aufgezeigt, dass ökologische Nachhaltigkeit und Tierwohl eine größere Rolle spielen könnten.

Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über geografische Angaben der EU für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse wurde am 31. März 2022 im Anschluss an ein breit angelegtes Konsultationsverfahren angenommen. Im Oktober 2020 wurde eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase veröffentlicht, an die sich eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in diesem Bereich tätigen Organisationen anschlossen.

Am 1. Oktober 2023 waren 3552 Namen eingetragen: 1656 Weinnamen, 1634 Namen von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen und 262 Namen von Spirituosen. Im Februar 2023 trug die Kommission die 3500ste geografische Angabe ein. Bekannte Erzeugnisse mit geografischer Angabe sind z. B. Bayerisches Bier, Champagne, Irish Whiskey, Kalamata-Oliven, Parmigiano Reggiano, Polska Wódka, Queso Manchego und Roquefort. Namen von Erzeugnissen, die als geografische Angaben eingetragen sind, sind innerhalb der EU und in Drittländern, mit denen ein entsprechendes Schutzabkommen unterzeichnet wurde, rechtlich gegen Nachahmung, Missbrauch und Anspielung geschützt. Die Genfer Akte über geografische Angaben bildet einen zusätzlichen multilateralen Schutzrahmen.

Weitere Informationen

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über geografische Angaben der EU für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse

Schutz lokaler Lebensmittel und Getränke: 3500 eingetragene geografische Angaben (auf Englisch)

Qualitätsregelungen erklärt

eAmbrosia-Datenbank – das EU-Register der geografischen Angaben

GIview

Zitate

Geografische Angaben sind eine der großen Erfolgsgeschichten im Agrar- und Lebensmittelsektor der EU. Sie erhalten unser einzigartiges Erbe und unsere Traditionen und schaffen Arbeitsplätze im ländlichen Raum. So ist der Verkaufswert eines Erzeugnisses mit einem geschützten Namen im Durchschnitt doppelt so hoch wie der eines ähnlichen, nicht eingetragenen Erzeugnisses. Die Stärkung unseres Systems für geografische Angaben wird allen Erzeugerinnen und Erzeugern und Regionen zugutekommen.

Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft - 24/10/2023

Datum der Veröffentlichung
24. Oktober 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg