Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat gestern eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission vom März 2023 erzielt haben, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Geräte durch gemeinsame Regeln zu erleichtern. Mit den Vorschriften soll ein neues Verbraucherrecht auf Reparatur eingeführt werden, das sowohl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung als auch darüber hinaus gelten soll und mit dem es leichter und kostengünstiger wird, Geräte reparieren zu lassen, statt sie einfach durch neue zu ersetzen. Das wird dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Kosten sparen, die Kreislaufwirtschaft gefördert wird und die Ziele des nachhaltigen Konsums und des europäischen Grünen Deals näher rücken, weil weniger Müll anfällt.
Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen
Tritt ein Defekt während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf, verlängert sich die Frist nun um ein Jahr, wenn sich die Verbraucherin bzw. der Verbraucher für eine Reparatur entscheidet.
Nach Ablauf der Gewährleistung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets oder Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden.
Um den Reparaturmarkt zu fördern, wird mit den neuen Vorschriften sichergestellt, dass Ersatzteile für technisch reparierbare Geräte zu einem angemessenen Preis bereitgestellt werden, und den Herstellern wird gemäß geltendem Recht untersagt, Reparaturen vertraglich, technisch oder durch Softwareeinstellungen zu erschweren, etwa indem die Verwendung gebrauchter, kompatibler oder im 3D-Druckverfahren gefertigter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturwerkstätten behindert wird.
Praktische Maßnahmen zugunsten von Reparaturen
Mit den vereinbarten Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen, Reparaturfonds oder der Förderung lokaler Reparaturinitiativen. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln unterstützt werden, was in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall ist.
Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Wie geht es weiter?
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald das geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Hintergrund
Die Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für ein echtes EU-weites Recht auf Reparatur geschaffen werden soll.
Dieser Vorschlag soll zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels der Europäischen Kommission beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür müssen jedoch Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger konsumieren und produzieren.
Der Vorschlag für ein Recht auf Reparatur wurde in der neuen Verbraucheragenda und im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Er soll verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf Reparaturen verzichten, weil diese umständlich sind oder nicht klar ist, wie und wo Reparaturleistungen in Anspruch genommen werden können. So wird die Reparatur als nachhaltigere Konsumentscheidung im Sinne der Klima- und Umweltziele des europäischen Grünen Deals gefördert.
Diese Initiative ergänzt andere Instrumente zur Verwirklichung des Ziels des europäischen Grünen Deals, den Konsum durch Reparatur nachhaltiger zu machen. Auf der Angebotsseite fördert die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Reparierbarkeit von Produkten in der Herstellungsphase. Auf der Nachfrageseite ermöglicht der Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel den Verbraucherinnen und Verbrauchern fundierte Kaufentscheidungen am Verkaufsort. Der neue Vorschlag nun stärkt die Nachfrageseite weiter, indem er die Reparatur in der Kundendienstphase fördert. Zusammen decken die drei Initiativen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab und ergänzen und verstärken einander.
Darüber hinaus wird die Initiative für die Substanziierung grüner Werbeaussagen dafür sorgen, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter gemacht wird, Kaufentscheidungen im Sinne des ökologischen Wandels zu treffen, und dass Unternehmen keine irreführenden Aussagen über die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen mehr machen dürfen. Die Initiative ergänzt auch den Vorschlag zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, mit dem der horizontale Rahmen gegen Grünfärberei festgelegt wird.
Weitere Informationen
Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren
Förderung der Reparatur und Wiederverwendung – Website
Quote(s)
Die Einigung über das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Reparatur von Geräten für Verbraucherinnen und Verbraucher einfach, bezahlbar und attraktiv wird. Sie ist für den Übergang Europas zu einer grünen Kreislaufwirtschaft von großer Bedeutung, wird für neue Arbeitsplätze, weniger Müll und mehr Unabhängigkeit sorgen und ergänzt die Ökodesign-Vorschriften, mit denen die Reparierbarkeit der auf dem europäischen Markt verkauften Produkte verfügt wird.
Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau
Die europäischen Verbraucher müssen die Wahl haben. Nach den neuen Vorschriften können sie sich selbst entscheiden – für oder gegen Nachhaltigkeit. Entweder lassen sie ein defektes Produkt reparieren, oder sie kaufen ein neues. Sie können also selbst über ihr Verhalten bestimmen und müssen sich nicht länger von den Herstellern bestimmte Konsummuster aufzwängen lassen.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz
Die Verbraucherinnen und Verbraucher möchten aktiv zu einer grüneren Umwelt beitragen. Die Kommission reagiert auf diesen Wunsch. Unnötiger Müll und die Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt automatisch durch neue ersetzt werden. Wir wollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so schädlich ist. Die neue Richtlinie wird Reparaturen einfacher und bezahlbarer machen. Und sie signalisiert den Unternehmen, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen lohnen.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2. Februar 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg