Die Kommission hat heute beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „European Cannabis Initiative“ (Europäische Cannabis-Initiative) teilweise zu registrieren.
Die Organisatoren fordern die Kommission auf:
- eine transeuropäische Bürgerversammlung zur Cannabispolitik, zu Sanktionen und einer kohärente Politik der Mitgliedstaaten einzuberufen;
- den Zugang zu medizinischem Cannabis zu fördern und den Transport von Cannabis und seinen für therapeutische Zwecke verschriebenen Derivaten in der gesamten EU zu ermöglichen, um die uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Gesundheit zu gewährleisten; und
- erforderliche Ressourcen für die Erforschung von Cannabis für therapeutische Zwecke zuzuweisen.
Nach der Änderung der ursprünglichen Initiative durch die Organisatoren kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Initiative nur in Bezug auf das zweite und dritte Ziel registriert werden kann, da nur diese Ziele die Anforderungen für eine Registrierung erfüllen. Die Kommission musste eine Registrierung des ersten Ziels der Initiative ablehnen, da sie nicht befugt ist, einen entsprechenden Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.
Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Der Beschluss über die Registrierung der Initiative in Bezug auf ihr zweites und drittes Ziel ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu dieser Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen gedenkt, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.
Die Teilregistrierung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren, in dem die Organisatoren zunächst aufgefordert wurden, ihre ursprüngliche Initiative unter Berücksichtigung der vorläufigen Bewertung der Kommission zu ändern.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Teilregistrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Unionsbürgerinnen und -bürgern, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Dies ist die erste Teilregistrierung einer Europäischen Bürgerinitiative seit Beginn der Anwendung der neuen Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im Januar 2020. Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 110 Initiativen registriert.
Weitere Informationen
Europäische Cannabis-Initiative
Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Februar 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg