Die Kommission schlägt heute neue Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung der Schleuserkriminalität vor. Außerdem hat die Kommission auf der heute in Brüssel ausgerichteten internationalen Konferenz einen Aufruf zu einer Globalen Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität lanciert.
Beides folgt auf die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gehaltene Rede zur Lage der Union 2023, in der die Präsidentin dazu aufrief, alle der EU zur Verfügung stehenden Instrumente zu stärken, um die Schleuserkriminalität wirksam zu bekämpfen. Geplant sind eine Aktualisierung des 20 Jahre alten Rechtsrahmens, die Stärkung der Rolle der EU-Agenturen, insbesondere Europol, sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Partnerländern, um das Problem der Schleuserkriminalität weltweit anzugehen. Zusammengenommen werden diese Initiativen den neuen operativen Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Schleuserkriminalität in den kommenden Jahren bilden.
Die Schleusung von Migranten ist eine kriminelle Handlung, die das menschliche Leben und die Würde des Menschen aus Streben nach finanziellem oder sonstigem materiellen Nutzen missachtet. Schleusernetzwerke erwirtschaften mit ihren kriminellen Handlungen erhebliche Gewinne, die sich weltweit auf 4,7 bis 6 Mrd. EUR pro Jahr belaufen. Die Vorgehensweisen der Schleusernetzwerke verändern sich rasch und passen sich an die Umstände und die Reaktionen der nationalen Behörden an. Aus diesem Grund verstärkt die Kommission ihre Anstrengungen, die Schleuserkriminalität auf globaler Ebene zu bekämpfen.
Ein moderner und starker EU-Rechtsrahmen
Die Kommission schlägt vor, ihren Rechtsrahmen dadurch zu aktualisieren, dass Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU festgelegt werden, mit denen die folgenden fünf Ziele verfolgt werden:
- Wirksame strafrechtliche Verfolgung von organisierten kriminellen Netzwerken: Es wird eine klarere Definition des Straftatbestands der Schleusung von Migranten festgelegt, wobei der Schwerpunkt auf Handlungen gelegt wird, die durch einen finanziellen oder materiellen Nutzen motiviert sind oder einem Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit ernsthaften Schaden zufügen. Die öffentliche Anstiftung zu einer unerlaubten Einreise in die EU wird ebenfalls als Straftat eingestuft. Dies umfasst auch Werbung für die Schleusung von Migranten über digitale Tools und soziale Medien.
- Harmonisierte Sanktionen, die der Schwere der Straftat Rechnung tragen: Schwere Straftaten, die den Tod einer oder mehrerer Personen zur Folge haben, werden mit Freiheitsstrafen geahndet, deren Höchstmaß nicht unter 15 Jahren liegen darf. In den geltenden EU-Rechtsvorschriften sind es bislang 8 Jahre.
- Ausweitung der Hoheitsgewalt: Der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten werden beispielsweise auch Fälle unterstehen, in denen Boote in internationalen Gewässern kentern und Menschen sterben. Die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten soll auch auf andere Fälle ausgeweitet werden, unter anderem auf Straftaten, die an Bord von in den Mitgliedstaaten registrierten Schiffen oder Flugzeugen begangen werden, und auf Straftaten, die von in der EU tätigen juristischen Personen begangen werden. Ziel ist es, gezielt gegen kriminelle Netzwerke vorzugehen. Tätigkeiten wie humanitäre Hilfe von NRO, die eine rechtliche Verpflichtung zur Suche und Rettung erfüllen, sowie Unterstützung durch Familienangehörige und die Migranten selbst dürfen nicht unter Strafe gestellt werden.
- Stärkung der Ressourcen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Behörden mit angemessenen Mitteln ausstatten, um eine wirksame Prävention, Ermittlung und Verfolgung von Schleuserkriminalität zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten auch im Bereich der Prävention der Schleuserkriminalität tätig werden, und zwar durch Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie durch Forschungs- und Schulungsprogramme.
- Verbesserung der Erhebung und Meldung von Daten: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, jährlich statistische Daten zu erheben und zu melden, um das Wissen um den Umfang der Schleuserkriminalität, deren Aufdeckung und die Reaktion auf das Phänomen zu verbessern.
Darüber hinaus schlägt die Kommission eine Verordnung vor, um die Rolle von Europol und die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels zu stärken. Dies baut auf dem derzeitigen Europol-Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung auf, das mit 83 operativen Taskforces bereits erfolgreich tätig ist und seit seiner Einführung im Jahr 2016 Bargeld in Höhe von 1,2 Mrd. EUR beschlagnahmt hat. Das Zentrum wird nun eine echte europäische Dimension erhalten und auf die folgenden strategischen Bereiche ausgerichtet sein:
- Stärkung der Koordinierung auf EU-Ebene: Das Europäische Zentrum für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität wird gestärkt und von den Mitgliedstaaten, Eurojust, Frontex und der Kommission unterstützt werden. Das Zentrum wird Trends bei Schleuserkriminalität und Menschenhandel überwachen, Jahresberichte, strategische Analysen, Gefahrenabschätzungen und Lageaktualisierungen erstellen und Ermittlungs- und operative Maßnahmen durchführen.
- Behördenübergreifende Zusammenarbeit: Das Zentrum wird von Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten sowie von Eurojust und den Frontex- und Eurojust-Verbindungsbeamten unterstützt, die zu Europol entsandt werden sollen.
- Verbesserter Informationsaustausch: Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, Informationen über Schleuserkriminalität und Menschenhandel mit Europol auszutauschen, werden verstärkt. Europol-Einsätze können bereits in Drittstaaten erfolgen. Das neue Zentrum wird Fälle von Schleuserkriminalität ermitteln, bei denen möglicherweise eine Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern erforderlich ist, die sich unter anderem auf den Austausch personenbezogener Daten in Einzelfällen erstrecken kann.
- Aufstockung der Ressourcen: Die Mitgliedstaaten sollen spezialisierte Dienste für die Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel benennen und diese Dienste mit der Netzanwendung für den sicheren Datenaustausch (SIENA) verbinden.
- Verstärkte Europol-Unterstützung durch Entsendung von Personal: Mit der Verordnung werden die geltenden Rechtsvorschriften durch Taskforce-Konzepte und die Entsendung von Europol-Mitarbeitern zwecks operativer Unterstützung aktualisiert. Diese fortschrittlichen Instrumente für die Koordinierung und die analytische, operative, technische und forensische Unterstützung der Mitgliedstaaten wurden von Europol bereits erfolgreich eingesetzt. Darüber hinaus wird ein Einsatzpool mit nationalen Experten eingerichtet, der Europol für Einsätze in den Mitgliedstaaten unmittelbar zur Verfügung gestellt werden kann.
Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die Kommission außerdem vor, die finanziellen und personellen Ressourcen von Europol aufzustocken.
Lancierung eines Aufrufs zu einer globalen Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität
Migranten sollten vor der Schleuserkriminalität geschützt werden. Dem sich ständig verändernden Geschäftsmodell der Schleuser muss Einhalt geboten werden, und transnationale kriminelle Netzwerke sollten durch ein sachkundiges, entschlossenes und koordiniertes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und der Justizbehörden zerschlagen werden. Der heute lancierte Aufruf zu einer Globalen Allianz ist von entscheidender Bedeutung für die Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention von irregulärer Migration, Reaktion auf irreguläre Migration und Alternativen zur irregulären Migration, einschließlich der Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und der Erleichterung legaler Wege.
Die Arbeiten im Zusammenhang mit diesem Aufruf werden in einem von der Kommission geschaffenen Rahmen fortgesetzt. Dabei wird die Kommission eng mit allen globalen Akteuren zusammenarbeiten und als Ansprechpartner für sie fungieren. Die Kommission wird technische Expertengruppen mit Vertretern von EU-Organen und -Agenturen, Mitgliedstaaten, Partnerländern, internationalen Organisationen und anderen Interessenträgern einsetzen.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat werden nun über den Kommissionsvorschlag für die Rechtsvorschriften verhandeln.
Die Kommission wird sicherstellen, dass die Globale Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie über die Arbeit des UNODC agiert. Es wird eine regelmäßige Bestandsaufnahme auf politischer Ebene sichergestellt, wobei die erste Zusammenkunft im Frühjahr 2024 in Kopenhagen stattfinden wird. Die Konferenz wird die erste Gelegenheit sein, eine Bilanz der Leistungen der Globalen Allianz zu ziehen.
Hintergrund
Kriminelle Netzwerke nutzen die Verzweiflung von Menschen aus. Dieser Missbrauch führt häufig zum Verlust von Menschenleben. Der Umstand, dass Schleuser Hunderte von Menschen auf nicht seetüchtige Boote pferchen, fordert einen enormen menschlichen Tribut. So sind seit 2014 im Mittelmeer mehr als 28 000 Menschen ertrunken oder als vermisst gemeldet worden. Hauptnutznießer sind die Verbrecher, die Schleusernetzwerke in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern.
Der derzeitige Rechtsrahmen ist das Schleuser-Paket aus dem Jahr 2002. Im Rahmen des Schleuser-Pakets wird jede Person, die vorsätzlich Drittstaatsangehörigen bei der unerlaubten Einreise in einen EU-Staat, der unerlaubten Durchreise durch einen EU-Staat oder, aus Gewinnstreben, beim unerlaubten Aufenthalt in einem EU-Staat behilflich ist, bestraft, es sei denn, die jeweilige Person handelt aus humanitären Gründen.
Weitere Informationen
Webseite der GD HOME zur Schleuserkriminalität
Zitate
Die Schleuserkriminalität ist zu einem mehrere Milliarden Euro schweren, von Brutalität geprägtem Geschäft geworden und stellt eine der dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit dar. Wir müssen in der EU dafür Sorge tragen, dass dieses abscheuliche Verbrechen ordnungsgemäß und einheitlich als Straftatbestand eingestuft wird. Gleichzeitig müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität auf globaler Ebene bündeln und mit unseren Partnern zusammenarbeiten, um den Schleusern das Handwerk zu legen.
Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise - 28/11/2023
Diese Rechtsvorschriften werden Europol in die Lage versetzen, bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität, bei der Ermittlung von Trends, beim Datenaustausch und beim Einsatz vor Ort eine zentrale Rolle zu spielen. Europol wird enger mit den EU-Agenturen Frontex und Eurojust sowie mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Unser Vorschlag sieht auch härtere Strafen und eine strengere Definition des Straftatbestands der Schleusung von Migranten vor. Wir verstärken den Kampf gegen die Schleuserkriminalität und schützen Menschen davor, in die Hände von Kriminellen zu fallen. Wir gehen gegen die Schleuser vor, nicht gegen die Geschleusten.
Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres - 28/11/2023
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. November 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg