
Die Kommission hat heute eine Empfehlung veröffentlicht, in der die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Investitionen ihrer Unternehmen in Nicht-EU-Länder, zu überprüfen. Die Empfehlung gilt für drei Technologiebereiche von strategischer Bedeutung und mit dem höchsten Risiko – Halbleiter, künstliche Intelligenz und Quantentechnologien – und fordert die Mitgliedstaaten auf, Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit zu bewerten, die sich aus solchen Transaktionen ergeben könnten.
Diese Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten wird in die Entscheidung einfließen, ob auf EU- und/oder nationaler Ebene weitere Maßnahmen erforderlich sind, um etwaige festgestellte Risiken anzugehen. Das übergeordnete Ziel der Kommission besteht darin, zu verhindern, dass Investitionen in Drittstaaten die wirtschaftliche Sicherheit der Union beeinträchtigen, indem sichergestellt wird, dass Schlüsseltechnologien und Know-how nicht in die falschen Hände gelangen.
Die Empfehlung zu Investitionen in Drittstaaten stützt sich auf ein Weißbuch und eine anschließende öffentliche Konsultation, wodurch bestätigt wurde, dass potenzielle Risiken für die Sicherheit der EU im Zusammenhang mit Investitionen in Drittstaaten bewertet werden müssen. Sie ist Teil der EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit und steht mit den laufenden Arbeiten zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in Verbindung.
Wie in der Strategie dargelegt, hängt ein wirksames Handeln der EU in Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit auch von der Zusammenarbeit und Koordinierung mit Drittländern ab. In diesem Zusammenhang sieht die Kommission einer weiteren Zusammenarbeit mit Verbündeten im Bereich der Überprüfung von Investitionen in Drittstaaten erwartungsvoll entgegen.
Nächste Schritte
In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, gemeinsam mit den einschlägigen Interessenträgern die Investitionen von EU-Investoren in die drei Schlüsseltechnologien in Drittstaaten zu überprüfen. Diese Überprüfung soll 15 Monate dauern und sollte sowohl laufende als auch vergangene Transaktionen bis zum 1. Januar 2021 abdecken.
Aufbauend auf der Arbeit der Expertengruppe der Kommission für Investitionen in Drittstaaten bietet die Empfehlung den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Ermittlung und Bewertung potenzieller Risiken, die von diesen Transaktionen ausgehen.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis zum 15. Juli 2025 einen Fortschrittsbericht und bis zum 30. Juni 2026 einen umfassenden Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlung und etwaige ermittelte Risiken vorzulegen.
Weitere Informationen
Empfehlung der Kommission zu Investitionen in Drittstaaten
Gemeinsame Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit, Juni 2023
Empfehlung der Kommission zu kritischen Technologiebereichen, Oktober 2023
Weißbuch über Investitionen in Drittstaaten, Januar 2024
*: aktualisiert am 15. Januar 2025 um 13.41 Uhr.
Quote(s)
Wenn es darum geht, Investitionen von Weltrang sowohl bereitzustellen als auch anzuziehen, ist und bleibt die EU einer der internationalen Spitzenreiter. Angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage müssen wir jedoch ein tieferes Verständnis der potenziellen Risiken haben, die damit verbunden sein können. Die Bewertung der EU-Investitionen in Drittstaaten im Bereich von Schlüsseltechnologien wird uns ein klareres Bild der potenziellen Bedrohungen verschaffen, mit denen wir es zu tun haben. Mit diesem Wissen werden wir besser gerüstet sein, um unsere wirtschaftliche Sicherheit zu stärken, künftige politische Entscheidungen zu steuern und gleichzeitig ein robustes und offenes Investitionsumfeld in der EU zu verbessern. Ich fordere alle EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Empfehlungen umzusetzen. Auf lange Sicht gesehen werden wir alle davon profitieren.
Maroš Šefčovič, Mitglied der Kommission für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Januar 2025
- Autor
- Vertretung in Luxembourg