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Vertretung in Luxemburg

Kommission fordert Mitgliedstaaten zu Intensivierung der Schengen-Zusammenarbeit auf

  • Presseartikel
  • 23. November 2023
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Die Kommission nimmt heute eine Empfehlung für eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Schengen-Raum an. Der Empfehlung liegt ein Bericht über die Konsultationen bei, die der Schengen-Koordinator mit den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit längerfristigen Kontrollen an den Binnengrenzen abgehalten hat. Zwischen Mai und November 2023 wurde ein förmlicher Konsultationsprozess mit den Mitgliedstaaten durchgeführt, die wieder Grenzkontrollen eingeführt haben, sowie mit den Mitgliedstaaten, die von diesen Kontrollen betroffen sind.

Schengen ist der Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen, der die Grundlage bildet für die Freizügigkeit von mehr als 425 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie von Drittstaatsangehörigen, die in der EU leben oder die EU besuchen. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss eine Ausnahme, streng befristet und ein letztes Mittel bleiben, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit festgestellt worden ist. Der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr muss im Schengen-Raum gewährleistet sein. Wie im Schengen-Statusbericht 2023 dargelegt, muss die Zusammenarbeit verstärkt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig längerfristige Grenzkontrollen schrittweise abzuschaffen. 

Mit der heutigen Empfehlung wird die Nutzung alternativer Maßnahmen zu Binnengrenzkontrollen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit und ein intensiverer Informationsaustausch im Falle der Wiedereinführung solcher Kontrollen in acht Bereichen gefördert:

  1. Strukturierte Zusammenarbeit auf allen Ebenen: Die Mitgliedstaaten sollten ständige Kontaktstellen einrichten, um eine koordinierte Reaktion auf ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit, einschließlich des Drogenhandels, zu gewährleisten, die dem Ausmaß der Herausforderungen und Bedürfnisse angemessen ist.
  2. Ausbau der Kapazitäten für gemeinsame Maßnahmen: Die Mitgliedstaaten sollten ihre bilateralen Rahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die Grundlage für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zu schaffen. Sie sollten auch gemeinsame Risikoanalysen entwickeln und ausreichende Ressourcen für gemeinsame Streifen bereitstellen.
  3. Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung: Die Mitgliedstaaten sollten die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur operativen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung vom Juni 2022 sicherstellen, um die operative Zusammenarbeit an den Binnengrenzen zu verbessern. Sie sollten auch die in anderen Mitgliedstaaten vorhandenen bewährten Verfahren für die operative Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung nutzen und hierfür EU-Mittel verwenden.
  4. Intensivierung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten: Die Mitgliedstaaten sollten koordinierte Maßnahmen treffen und mit Europol, Eurojust und Frontex zusammenarbeiten, um die Bekämpfung der Schleusung von Migranten zu intensivieren, auch mit dem Ziel, unerlaubte Migrationsbewegungen innerhalb der EU zu verringern.
  5. Umfassende Nutzung der Instrumente im Bereich der Rückkehr zum Vorgehen gegen unerlaubte Migrationsbewegungen: Die Kommission fördert die umfassende Nutzung bilateraler Rückübernahmeabkommen zwischen Mitgliedstaaten und internationalen Partnern. Die verstärkte Nutzung der gegenseitigen Anerkennung von Rückkehrentscheidungen im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom März 2023 ist für die Beschleunigung der Rückkehr ebenfalls von zentraler Bedeutung.
  6. Vorgehen gegen unerlaubte Migrationsbewegungen: Mitgliedstaaten, die mit unerlaubten Migrationsbewegungen konfrontiert sind, sollten zunächst die Polizeikontrollen in den Binnengrenzgebieten verstärken; jeder Beschluss, in diesem Zusammenhang wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen, sollte von Maßnahmen zur Eindämmung ihrer negativen Folgen begleitet und fortlaufend überprüft werden.
  7. Verstärkung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Terrorismus und grenzüberschreitender organisierter Kriminalität: Die Mitgliedstaaten müssen die Umsetzung der Richtlinie über den Informationsaustausch zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Terrorismus und grenzüberschreitender organisierter Kriminalität sicherstellen. Sie enthält gemeinsame Vorschriften für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten, die bis zum 12. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
  8. Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Folgen der Einführung von Binnengrenzkontrollen: Die Mitgliedstaaten sollten die Nutzung systematischer Kontrollen an den Binnengrenzen auf Ausnahmesituationen beschränken, mobilen Kontrollen im Hoheitsgebiet den Vorzug geben und den Einsatz moderner Technologien intensivieren. Die Mitgliedstaaten sollten die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss begrenzen und sicherstellen, dass grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen verfügbar sind.

Nächste Schritte

Der Schengen-Koordinator wird die Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen und sich mit ihnen austauschen, und es wäre wichtig, dass diese bei der Umsetzung dieser Empfehlung eng zusammenarbeiten.

Der Schengen-Koordinator wird darüber auch regelmäßig im Schengen-Rat Bericht erstatten.

Hintergrund
Ausgangspunkt dieser Empfehlung ist die Empfehlung der Kommission zu Polizeikontrollen und zur polizeilichen Zusammenarbeit aus dem Jahr 2017. Sie spiegelt auch die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Umgang mit Sicherheitsbedrohungen ohne Rückkehr zu Binnengrenzkontrollen wider. Der Empfehlung liegt eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen bei, die den förmlichen Konsultationsprozess mit den Mitgliedstaaten widerspiegelt, der im Schengen-Statusbericht vom 16. Mai 2023 angekündigt worden war. An der Konsultation nahmen Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn teil.

Um unerlaubte Migrationsbewegungen zu verhindern und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Migrationsmanagement zu verstärken, hat die Kommission heute auch eine weitere Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Dublin-Fahrplan in der Praxis“ vorgelegt, in der bewährte Verfahren aus den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Dublin-III-Verordnung umrissen werden. Nach dieser Verordnung bestimmt sich, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Diese bewährten Verfahren bauen auf dem Dublin-Fahrplan auf, der im November 2022 von den Mitgliedstaaten gebilligt wurde. In dem Bericht sind praktische Maßnahmen dargelegt, mit denen die rechtzeitige und wirksame Überstellung von Asylbewerbern in alle Mitgliedstaaten erleichtert werden soll, um unerlaubte Migrationsbewegungen zu verringern.

Weitere Informationen

Bericht über den Stand der förmlichen Konsultationen zu den Kontrollen an den Binnengrenzen

Empfehlung der Kommission über die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei ernsthaften Bedrohungen der inneren Sicherheit

Schengen-Statusbericht 2023

Schengen, Grenzen und Visa

Dublin-Fahrplan in der Praxis – Wirksamere Dublin-III-Verordnung dank bewährter Verfahren aus den Mitgliedstaaten:

Zitate

Der Schengen-Raum ist das Kronjuwel Europas, eine der symbolträchtigsten Errungenschaften der europäischen Integration – und längerfristige Kontrollen an den Binnengrenzen untergraben seine Daseinsberechtigung. Während wir an der Reform der Schengen-Governance arbeiten, müssen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Bedrohungen im Zusammenhang mit Terrorismus, der Schleusung von Migranten und unerlaubten Migrationsbewegungen im Schengen-Raum abzuwehren und gleichzeitig die Auswirkungen auf den Schengen-Raum insgesamt zu begrenzen.

Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise - 23/11/2023

 

Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen hat Auswirkungen auf die Ausübung der Freizügigkeit, das Funktionieren des Binnenmarkts und die bestehenden sozioökonomischen Beziehungen in Grenzregionen. Mit dieser Empfehlung unternehmen wir einen weiteren Schritt, um sicherzustellen, dass dies ein letztes Mittel bleibt, das nur unter Mitwirkung aller beteiligten Mitgliedstaaten angewendet wird.

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres - 23/11/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. November 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg