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Vertretung in Luxemburg

Kommission fordert weltweiten Stopp der weiblichen Genitalverstümmelung

  • Erklärung
  • 5. Februar 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Im Vorfeld des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar 2024 bekräftigen die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident die Entschlossenheit der EU, der weiblichen Genitalverstümmelung weltweit ein Ende zu setzen.

„Die Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Ganz eindeutig sind das keine medizinisch notwendigen Behandlungen. Leib und Leben der Mädchen wird aufs Spiel gesetzt, ihre Menschenrechte werden verletzt, und sie bleiben lebenslang körperlich und psychisch traumatisiert. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist schlichtweg durch nichts zu rechtfertigen.

Gemeinschaften, Regierungen, Organisationen und internationale Partner müssen sich zusammenschließen, um die Menschenrechte, die Würde und die Gesundheit von Frauen und Mädchen zu schützen. Die Europäische Union wird sich weiterhin mit internationalen Partnern kompromisslos gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen – für eine Welt, in der keinem Mädchen und keiner Frau in irgendeiner Form Gewalt angetan wird.

Letztes Jahr hat die Europäische Union das Übereinkommen von Istanbul ratifiziert, in dem Gewalt gegen Frauen eindeutig als Menschenrechtsverletzung gebrandmarkt wird. Ein weiterer wichtiger Schritt besteht nun darin, weibliche Genitalverstümmelung im EU-Recht als Straftat zu verankern. Daran arbeiten wir, um einen umfassenderen Rechtsrahmen gegen alle Formen der Gewalt gegen Frauen zu schaffen. In unserem Vorschlag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt regen wir an, die weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich als eigenständigen Straftatbestand einzustufen. Über den Vorschlag wird derzeit verhandelt.  Wir arbeiten zudem an einer Empfehlung, wie sich schädliche Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen von vornherein verhindern lassen. Keine Frau und kein Mädchen in Europa und der ganzen Welt sollte Genitalverstümmelung oder andere Formen der Gewalt fürchten müssen.“

Hintergrund

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien (FGM) umfasst nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien ohne medizinische Indikation teilweise oder vollständig entfernt oder anderweitig verletzt werden. Es handelt sich um eine Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen, unter deren die Betroffenen ein Leben lang leiden. Schätzungen zufolge sind allein in 17 europäischen Ländern 190 000 Mädchen von der Verstümmelung bedroht, und 600 000 Frauen in Europa müssen mit den Folgen der Genitalverstümmelung leben. Jedes Jahr kommen mindestens 20 000 Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen ihnen eine Genitalverstümmelung droht, als Asylsuchende nach Europa.

Die Europäische Kommission ist fest entschlossen, allen Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt, insbesondere auch die Verstümmelung weiblicher Genitalien innerhalb und außerhalb der EU, ein Ende zu setzen, wie im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024, in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, im EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III und in der EU-Kinderrechtsstrategie zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder dargelegt. Im Rahmen dieser Strategien und unseres Einsatzes für ein Ende der weiblichen Genitalverstümmelung europa- und weltweit unterstützen wir Überlebende, betroffene Familien und Gemeinschaften, Fachleute und politische Entscheidungsträger und arbeiten mit ihnen zusammen.

Die Genitalverstümmelung wurde mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) unter Strafe gestellt. Das Übereinkommen wurde von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und bislang von 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Es ist für die EU am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Mit ihrem Beitritt ist die EU nun an ehrgeizige und umfassende Normen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Bereichen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, des Asyls und des Verbots der Zurückweisung sowie in Bezug auf ihre öffentliche Verwaltung gebunden.

Im März 2022 legte die Kommission einen Vorschlag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor, nach dem die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigenständiger Straftatbestand eingeführt wird. Über den Vorschlag wird derzeit verhandelt. Darüber hinaus wird die Kommission 2024 eine spezielle Empfehlung zur Verhütung und Bekämpfung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen einschließlich der Genitalverstümmelung annehmen. Darin werden den Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen empfohlen und zusätzliche und fachkundige Hilfe für den Schutz der Opfer von schädlichen Praktiken wie der Genitalverstümmelung angeboten.

Das Programm der Kommission Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) stellt finanzielle Mittel für Projekte zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen, bereit. Im November 2023 veröffentlichte die Kommission eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vorhaben zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Bis zum 24. April 2024 können Vorschläge eingereicht werden. Vorhaben bezüglich schädlicher Praktiken gehören dabei zu den Prioritäten, darunter Genitalverstümmelung bei weiblichen und intersexuellen Personen, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Kindes- und Zwangsehen und Gewalttaten im Namen der Ehre.

Auch im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989, dem alle EU-Mitgliedstaaten beigetreten sind, wird Gewalt gegen Kinder verurteilt. 2021 nahm die Kommission eine umfassende EU-Kinderrechtsstrategie an, um die Entschlossenheit der EU, Kinder in den EU-Mitgliedstaaten und weltweit vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen, zu stärken, um deutlich zu machen, wie wichtig Bildung, Aufklärung und rechtliche Maßnahmen sind, um diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben, und mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen zur Beendigung aller Formen der Gewalt gegen Kinder beizutragen.

Im Rahmen des auswärtigen Handelns und der Entwicklungszusammenarbeit zählt die Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung zu den Prioritäten des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 und des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter 2021-2025. Das schlägt sich in politischen Dialogen und konkreten Maßnahmen nieder.  Darüber unterstützen die EU und ihre Mitgliedstaaten das gemeinsame Programm von UNFPA und UNICEF zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen besonders engagiert und haben seit 2016 insgesamt 18,5 Mio. EUR dafür zur Verfügung gestellt. Die EU hat 60 Mio. EUR für die Team-Europa-Initiative für sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte in Afrika und 23,5 Mio. EUR für das Regionalprogramm „Spotlight Africa“ bereitgestellt, mit dem geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich weiblicher Genitalverstümmelung, in 18 Partnerländern bekämpft wird.

Die EU ist bestrebt, die sozialen und geschlechtsspezifischen Normen durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Männern und Jungen zu verändern, denn nur so kann weiblicher Genitalverstümmelung und Kinderehen ein Ende gesetzt werden. Bis 2023 haben mehr als sechs Millionen Jungen und Männer an Dialogen und Bildungsveranstaltungen teilgenommen, in denen eine positive Männlichkeit vermittelt und erreicht werden soll, dass auch Jungen und Männer dazu beitragen, schädliche Praktiken zu verhindern und die Rolle der Mädchen zu stärken; diese Initiativen wurden von annähernd 900 000 führenden Vertretern religiöser, traditioneller und gesellschaftlicher Gruppen unterstützt, die im Rahmen des Programms mobilisiert wurden.

Weitere Informationen

Webseiten der Europäischen Kommission zum Thema Unterbindung geschlechtsspezifischer Gewalt

Factsheet – Verstümmelung weiblicher Genitalien 

Forschungsergebnisse des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zur Verbreitung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Februar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg