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Vertretung in Luxemburg

Kommission genehmigt staatliche Beihilfe Luxemburgs von 54 Mio. EUR für Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen wegen höherer Kraftstoffpreise

  • Presseartikel
  • 24. Juli 2026
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 3 Min
Drapeaux Luxembourg - Union européenne

Die Europäische Kommission hat eine mit 54 Mio. EUR ausgestattete luxemburgische Beihilferegelung genehmigt, mit der Kraftverkehrsunternehmen und Schienengüterverkehrsunternehmen infolge des durch die Krise im Nahen Osten bedingten Anstiegs der Kraftstoffpreise unterstützt werden sollen.

Grundlage für die Genehmigung war der von der Kommission am 29. April 2026 angenommene Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (Middle East Crisis Temporary State Aid Framework – METSAF).

Die luxemburgische Regelung

Luxemburg hat eine mit 54 Mio. EUR ausgestattete Regelung bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet, mit der im Straßenverkehrs- bzw. im Schienengüterverkehrssektor tätige Unternehmen unterstützt werden sollen. Durch die Regelung sollen die Auswirkungen des Anstiegs der Kraftstoffpreise infolge der Krise im Nahen Osten abgemildert werden.

Die Beihilfe soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Beihilfe kann bis zu 70 % der zusätzlichen Kraftstoffkosten decken, die infolge der Krise im Nahen Osten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2026 entstanden sind.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und auf der Grundlage von Abschnitt 1 und Abschnitt 2.2 des METSAF.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So werden Beihilfen auf der Grundlage einer Beihilferegelung mit einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt und dienen dem Zweck, die Entwicklung von Unternehmen, die im Straßenverkehrs- bzw. im Schienengüterverkehrssektor tätig sind, vorübergehend zu unterstützen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Daher hat die Kommission die Regelung Luxemburgs nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Am 29. April 2026 hat die Kommission den Beihilferahmen METSAF angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten zu unterstützen. Der befristete Rahmen ist auf die Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige ausgerichtet, so auf Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Der METSAF gilt bis zum 31. Dezember 2026. Während dieses Zeitraums wird die Kommission Inhalt, Anwendungsbereich und Geltungsdauer des Rahmens unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Nahen Osten und der allgemeinen Wirtschaftslage überprüfen.

Zwar ist langfristig der Übergang zu einer grünen Wirtschaft der Weg, um EU-Unternehmen vor den Auswirkungen globaler Energieschocks zu schützen, doch haben die Mitgliedstaaten durch den METSAF nun auch die Möglichkeit, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit das Wachstum der am stärksten gefährdeten Unternehmen durch die aktuelle Krise nicht dauerhaft gehemmt wird.

Zu diesem Zweck können sie in der Landwirtschaft, der Fischerei bzw. dem Verkehrssektor tätige Unternehmen in unterschiedlicher Form unterstützen. Möglich sind Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs, mit denen Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln teilweise ausgeglichen werden können, und ein vereinfachter Ansatz bei geringen Beihilfebeträgen.

Im METSAF ist ferner eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State aid Framework – CISAF) vorgesehen, um größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum METSAF sind hier abrufbar.

Weitere Informationen

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.123838 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Datum der Veröffentlichung
24. Juli 2026
Autor
Vertretung in Luxembourg