
Die Europäische Kommission hat heute ihre erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen eingeleitet. In einem ersten Schritt dieser Überprüfung holt die Kommission Rückmeldungen von Interessenträgern ein. Die Frist endet am 18. November 2025.
Die Rückmeldungen sollen eingeholt werden durch:
- eine öffentliche Konsultation, um die Meinungen der Interessenträger zu bestimmten Aspekten der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen in Erfahrung zu bringen. Bei den Interessenträgern kann es sich beispielsweise um Unternehmen, Anwaltskanzleien, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsverbände, Einzelpersonen oder Forschende handeln.
- eine Aufforderung zur Stellungnahme, um allgemeinere Rückmeldungen der Interessenträger zu den Hauptzielen des Überprüfungsberichts zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen sowie zu seinem Anwendungsbereich und Kontext einzuholen.
Der Überprüfungsbericht wird sich auf Folgendes konzentrieren: i) die Beurteilung von den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subventionen, ii) die Anwendung der Abwägungsprüfung (d. h. der Prüfung, ob die positiven Auswirkungen einer drittstaatlichen Subvention ihre wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausgleichen), iii) die Prüfung drittstaatlicher Subventionen mit einer möglichen wettbewerbsverzerrenden Wirkung im Binnenmarkt auf Initiative der Kommission selbst, iv) die Schwellenwerte für die Meldung/Anmeldung und v) in allgemeinerer Hinsicht den Grad der Komplexität der Vorschriften und die den Unternehmen entstehenden Kosten.
Nächste Schritte
Alle Interessenträger können sich bis zum 18. November 2025 in einer beliebigen Amtssprache der EU auf dem Kommissionsportal „Ihre Meinung zählt“ zu der Aufforderung zur Stellungnahme äußern und den Fragebogen beantworten. Die Kommission wird diese Rückmeldungen in den Überprüfungsbericht zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen einfließen lassen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird.
Hintergrund
Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen gilt seit dem 13. Juli 2023. Dieses neue Regelwerk ermöglicht es der Kommission, durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt anzugehen. So kann die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen gewährleisten und gleichzeitig offen für Handel und Investitionen bleiben. Drittstaatliche Subventionen können in jegliche wirtschaftliche Tätigkeit in jedem beliebigen Wirtschaftszweig fließen und so in den Binnenmarkt gelangen, etwa im Rahmen von Übernahmen, der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder über andere Formen von Direktinvestitionen.
Nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen muss die Kommission ihre Praxis zur Durchführung und Durchsetzung der Verordnung bis Juli 2026 und danach alle drei Jahre überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, dem sie, sofern sie dies für angemessen hält, einschlägige Gesetzgebungsvorschläge beifügt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission und auf dem Kommissionsportal „Ihre Meinung zählt“.
Zitate
Der erste Überprüfungsbericht ist im Juli 2026 vorzulegen, drei Jahre nach Geltungsbeginn der Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Er wird Gelegenheit bieten, eine Bestandsaufnahme der bisherigen Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung vorzunehmen und mögliche Verbesserungen in Erwägung zu ziehen. Im Rahmen der heute eingeleiteten öffentlichen Konsultation und Aufforderung zur Stellungnahme können die Mitgliedstaaten und Interessenträger ihre Ansichten darlegen und die Kommission bei der Überprüfung ihrer auf der Verordnung über drittstaatliche Subventionen basierenden Praxis unterstützen, damit sie Verzerrungen, die durch drittstaatliche Subventionen im Binnenmarkt verursacht werden, bestmöglich begegnen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand minimieren kann.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel
Die Vergabe öffentlicher Aufträge macht rund 15 % des Bruttosozialprodukts der EU aus. Angesichts dieses erheblichen Anteils erwarten die Europäer, dass das Auswahlverfahren fair ist und nicht durch Subventionen aus Drittstaaten verzerrt wird. Die Überwachung dieses Ziels sollte jedoch so unbürokratisch und transparent wie möglich erfolgen. Ich bitte die Interessenträger, diese Gelegenheit zu nutzen, um sich zur Komplexität der Vorschriften und zu den sich daraus ergebenden Kosten zu äußern und uns ihre Ideen für eine mögliche Vereinfachung zu übermitteln.
Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. August 2025
- Autor
- Vertretung in Luxembourg