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Vertretung in Luxemburg

Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zu Fluggastrechten

  • Presseartikel
  • 16. Juli 2025
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 2 Min
Visit by Violeta Bulc, Member of the EC, to London's Heathrow Airport

Die Europäische Kommission hat heute die Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Save your right, save your flight!“ (Sichere Dein Recht, sichere Deinen Flug!) registriert.

Die Initiative fordert, dass für die Fluggäste nachteilige Änderungen bei den Fluggastrechten zurückgenommen und die derzeitigen Schwellenwerte für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen für Fluggäste beibehalten werden.

Nach einer gründlichen rechtlichen Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Initiative gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative registriert werden kann. Die Kommission hat die Einzelheiten dieser Initiative noch nicht geprüft. Die Registrierung beeinflusst weder die endgültige Entscheidung der Kommission noch ihre möglichen Maßnahmen. Die Kommission wird ihre Entscheidung treffen, sobald die Initiative mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgerinnen und -Bürgern gesammelt hat – falls diese Anzahl erreicht wird.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung hat das Organisationsteam sechs Monate Zeit, mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterschriften (und erreicht bestimmte Schwellenwerte in mindestens sieben Mitgliedstaaten), muss die Kommission darauf reagieren. Sie muss entscheiden, ob sie als Reaktion auf die Initiative tätig wird, und ihre Entscheidung begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen können. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Legislativvorschlag vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 120 Initiativen registriert.

Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatoren wider und ist nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.

Weitere Informationen

„Save your right, save your flight!“ (Sichere dein Recht, sichere deinen Flug!)

Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

#EUTakeTheInitiative-Kampagne

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Juli 2025
Autor
Vertretung in Luxembourg