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Vertretung in Luxemburg

Kommission schlägt bessere Aufstellung der Europäischen Betriebsräte zur Stärkung des länderübergreifenden sozialen Dialogs vor

  • Presseartikel
  • 24. Januar 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 6 Min

Heute schlägt die Kommission die Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte vor, um den sozialen Dialog in der EU zu verbessern. Europäische Betriebsräte (EBR) sind Gremien zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer/innen, die sicherstellen sollen, dass diese an Entscheidungen über länderübergreifende Angelegenheiten beteiligt werden. Sie betreffen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Eine bedeutsame Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer/innen bei wichtigen Unternehmensentscheidungen kann dazu beitragen, Veränderungen, die etwa durch den ökologischen und den digitalen Wandel entstehen, zu antizipieren und zu bewältigen, indem unter anderem dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt wird oder neue Technologien eingeführt werden. In länderübergreifenden Kontexten kann den Europäischen Betriebsräten dabei eine Schlüsselrolle zukommen.

In der derzeit geltenden Richtlinie sind die Verfahren zur Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates und zu dessen Unterrichtung und Anhörung in länderübergreifenden Angelegenheiten festgelegt. Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtline soll die Rolle der Europäischen Betriebsräte gestärkt werden, indem das Verfahren zu ihrer Einsetzung vereinfacht, eine bedeutsamere Unterrichtung und Anhörung gefördert und sichergestellt wird, dass die EBR die notwendigen Ressourcen erhalten, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Außerdem soll ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in den EBR gewährleistet werden.

Im Jahr 2023 hatte das Europäische Parlament eine legislative Entschließung angenommen und die Kommission aufgefordert, die Rolle und die Kapazitäten der EBR zu stärken. Der heutige Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie löst die politische Zusage der Präsidentin von der Leyen ein, dass die Kommission – unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und besseren Rechtsetzung – auf solche Entschließungen mit einem Legislativvorschlag reagieren wird.

Wirksamere und effizientere Europäische Betriebsräte

Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen der Kommission gehören:

  • das gleiche Recht für Arbeitnehmer/innen multinationaler Unternehmen in der EU/im EWR, die Einrichtung eines EBR zu beantragen: Ausnahmen von der geltenden Richtlinie werden gestrichen, sodass zusätzlich 5,4 Millionen Beschäftigte in 320 multinationalen Unternehmen, in denen bereits Vereinbarungen bestehen, die Einrichtung eines EBR beantragen können.
  • die Klarstellung des Begriffs der länderübergreifenden Angelegenheiten: Damit soll sichergestellt werden, dass die EBR die Arbeit der nationalen Unterrichtungs- und Anhörungsgremien ergänzen und es nicht zu Überschneidungen kommt. Eine genaue Definition ist wichtig, um festzustellen, wann ein EBR angehört und unterrichtet werden muss.
  • die Gewährleistung, dass Beschäftigte multinationaler Unternehmen rechtzeitig und in sinnvoller Weise zu Fragen konsultiert werden, die sie betreffen:
    • So sollten EBR-Mitglieder eine mit Gründen versehene Antwort auf ihre Stellungnahme erhalten, bevor die Unternehmensleitung eine Entscheidung in einer länderübergreifenden Angelegenheit trifft.
    • Die Unternehmensleitung muss begründen, wenn sie die Weitergabe von Informationen über länderübergreifende Angelegenheiten aus Vertraulichkeitsgründen einschränkt oder diese Informationen nicht offenlegt.
  • die Gewährleistung, dass die EBR über die notwendigen Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen: Die dem EBR zugewiesenen finanziellen und materiellen Ressourcen (z. B. Experten, Rechtskosten, Schulungen) müssen in der EBR-Vereinbarung aufgeführt werden.
  • die Gewährleistung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses: Bei (Neu-)Verhandlungen über eine EBR-Vereinbarung sind Bestimmungen aufzunehmen, um eine möglichst ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums zu erreichen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich in den besonderen Verhandlungsgremien aktiv um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu bemühen. Bei diesen Gremien handelt es sich um Gruppen von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern, die für eine begrenzte Zeit zusammentreten, um mit dem Unternehmen eine EBR-Vereinbarung auszuhandeln.
  • der bessere Zugang zu Rechtsmitteln: Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission mitteilen, wie EBR gerichtliche und gegebenenfalls Verwaltungsverfahren anstrengen können. Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen zur Durchsetzung der Richtlinie einzuführen.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat muss nun vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert werden. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften werden dann zwei Jahre später in Kraft treten. In diesem Zweijahreszeitraum können die Parteien ihre EBR-Vereinbarungen bereits an die überarbeiteten Anforderungen anpassen.

Hintergrund

In Grundsatz 8 der europäischen Säule sozialer Rechte wird die Bedeutung des sozialen Dialogs und der Einbeziehung der Beschäftigten hervorgehoben. Europäische Betriebsräte vertreten die europäischen Arbeitnehmer/innen in multinationalen Unternehmen und werden entweder auf Initiative der Beschäftigten oder der zentralen Unternehmensleitung eingerichtet.

EBR werden zu länderübergreifenden Angelegenheiten konsultiert, d. h. zu Fragen, die Arbeitnehmer/innen im ganzen Unternehmen oder in mindestens zwei EU-/EWR-Ländern betreffen, beispielsweise zu Unternehmensumstrukturierungen. Die EBR ergänzen daher die Arbeit der nationalen Arbeitnehmervertretungen.

Derzeit gibt es rund 1000 länderübergreifende Unterrichtungs- und Anhörungsgremien, von denen die meisten EBR sind. Jedes Jahr werden etwa 20 neue EBR eingerichtet. Als Vertretung von mehr als 11,3 Millionen europäischer Arbeitnehmer/innen tragen die EBR zum Schutz von Beschäftigung und Industrien in Europa und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der EU bei. Zwar vertreten die EBR die Interessen von mehr als der Hälfte der infrage kommenden Arbeitskräfte, jedoch verfügen weniger als ein Drittel der 4000 Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, über einen EBR.

Im Jahr 2018 hatte die Kommission eine Evaluierung der Richtlinie durchgeführt, der zufolge den EBR nach wie vor eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung und der Durchführung des sozialen Dialogs in multinationalen Unternehmen zukommt, den Mitgliedstaaten aber gleichzeitig Flexibilität bei der Anpassung der EBR an ihre nationalen Systeme eingeräumt wird. Die Evaluierung zeigte jedoch auch Mängel beim Konsultationsprozess der EBR und bei den Instrumenten auf, mit denen die Arbeitnehmervertretungen ihre Rechte durchsetzen können.

Im Februar 2023 hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, die Richtlinie zu überarbeiten und die Rolle der EBR zu stärken. Angesichts dieser Entschließung, der Evaluierung von 2018, der 2023 in zwei Phasen durchgeführten Konsultation der Sozialpartner sowie der von interessierten Kreisen (nationalen Behörden, Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen sowie Experten aus Recht und Wissenschaft) erhaltenen Erkenntnisse beschloss die Kommission, dass die derzeit geltende Richtlinie in Bezug auf die Einsetzung und die Arbeitsweise der Europäischen Betriebsräte verbessert werden kann.

Weitere Informationen

Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat

Folgenabschätzung

Evaluierung der Richtlinie durch die Kommission im Jahr 2018

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Quote(s)

Der soziale Dialog ist ein wichtiges Element für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und stellt sicher, dass der grüne und der digitale Wandel gerecht verlaufen. Die Europäischen Betriebsräte bieten eine grundlegende Plattform für Arbeitgeber und Beschäftigte in Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Ziel dieses Vorschlags ist es, die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken, ohne den Unternehmen die Möglichkeit zu nehmen, rasche und wirksame Entscheidungen zu treffen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“

Die Europäischen Betriebsräte stellen sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, wie beispielsweise zur Einführung neuer Arbeitsmethoden oder zu Umstrukturierungen, gehört werden. Veränderungen können oft Angst machen, aber Europäische Betriebsräte geben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich einzubringen. Mit unserem Vorschlag werden die Defizite der geltenden Richtlinie korrigiert, damit die Betriebsräte künftig öfter und effektiver eingesetzt werden können.

Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg