Die Kommission hat fünf Initiativen angenommen, um die wirtschaftliche Sicherheit der EU in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen und tiefgreifender technologischer Veränderungen zu stärken. Dieses Paket zielt– im Einklang mit der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit vom Juni 2023 – darauf ab, die wirtschaftliche Sicherheit der EU und wahrt gleichzeitig die Handels-, Investitions- und Forschungsoffenheit für die Wirtschaftszweige der EU.
Die heute präsentierten Vorschläge sind Teil eines umfassenderen Drei-Säulen-Ansatzes für die wirtschaftliche Sicherheit der EU, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert, Risiken vorgebeugt und mit möglichst vielen Ländern zusammengearbeitet wird, um gemeinsame Interessen im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit voranzubringen.
Die heute angenommenen Initiativen zielen darauf ab,
- die Sicherheit und die öffentliche Ordnung in der EU durch den Vorschlag einer verbesserte Überprüfung ausländischer Investitionen in der EU noch stärker zu schützen;
- Gespräche über eine stärkere europäische Koordinierung von Ausfuhrkontrollen und einschlägige Maßnahmen anzustoßen, wobei den bestehenden multilateralen Regelungen und den Vorrechten der Mitgliedstaaten uneingeschränkt Rechnung getragen wird;
- im Zuge von Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern potenzielle Risiken zu ermitteln, die auf Investitionen in Drittstaaten in einigen wenigen Technologiebereichen zurückgehen;
- weitere Gespräche im Hinblick auf eine stärkere Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck zu fördern;
- anzuregen, dass der Rat Maßnahmen zur Stärkung der Forschungssicherheit auf nationaler und sektoraler Ebene empfiehlt.
In künftige Maßnahmen der EU werden weiterhin die laufenden Risikobewertungen und die strategische Koordinierung mit den Mitgliedstaaten einfließen. Damit soll ein Konsens hinsichtlich der Risiken, mit denen Europa konfrontiert ist, und der geeigneten Maßnahmen erzielt werden.
Legislativvorschlag für eine stärkere Überprüfung ausländischer Investitionen
Die europäische Wirtschaft profitiert von ausländischen Investitionen in der EU. Bestimmte ausländische Investitionen können jedoch Risiken für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung in der EU bergen. Die Kommission hat mehr als 1 200 ausländische Direktinvestitionen (ADI) untersucht, die in den letzten drei Jahren von den Mitgliedstaaten im Rahmen der geltenden Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen gemeldet wurden. Aufbauend auf diesen Erfahrungen und einer umfassenden Bewertung der Funktionsweise der geltenden Verordnung werden mit dem heute vorgelegten Vorschlag bestehende Mängel behoben und die Effizienz des Systems gesteigert, indem
- gewährleistet wird, dass alle Mitgliedstaaten über einen Überprüfungsmechanismus mit stärker harmonisierten nationalen Vorschriften verfügen;
- ein sektoraler Mindestanwendungsbereich festgelegt wird, in dem alle Mitgliedstaaten ausländische Investitionen überprüfen müssen;
- die Überprüfungen der EU auf Investitionen ausgeweitet werden, die von Investoren in der EU getätigt werden, die letztlich von Einzelpersonen oder Unternehmen aus einem Drittland kontrolliert werden.
Überwachung und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Drittstaaten
Die EU ist weltweit eine der größten Quellen ausländischer Investitionen und erkennt die Bedeutung offener globaler Märkte an. Allerdings wächst in der EU auch die Sorge davor, dass mit Investitionen in Drittstaaten in einigen wenigen fortschrittlichen Technologiebereichen die militärischen und nachrichtendienstlichen Kapazitäten von Akteuren gesteigert werden könnten, die diese Kapazitäten gegen die EU einsetzen oder den Weltfrieden und die internationale Sicherheit untergraben könnten.
Dieses Phänomen wird derzeit weder auf EU-Ebene noch auf Ebene der Mitgliedstaaten überwacht oder kontrolliert. Im Weißbuch der Kommission über Investitionen in Drittstaaten wird daher vorgeschlagen, Investitionen in Drittstaaten Schritt für Schritt zu analysieren und die damit verbundenen potenziellen Risiken zu verstehen. Im Zuge dieser Analyse sind eine dreimonatige Konsultation der Interessenträger und auf nationaler Ebene die Überwachung von Investitionen in Drittstaaten während eines Zeitraums von 12 Monaten sowie eine Bewertung, die in einen gemeinsamen Risikobewertungsbericht einfließen wird, vorgesehen. Die Kommission wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festlegen, ob eine politische Reaktion gerechtfertigt ist und in welcher Form sie erfolgen sollte.
Wirksamere EU-Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Angesichts des derzeit zunehmend schwierigen geopolitischen Kontexts sind Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um Ausfuhrkontrollen von sowohl für zivile als auch für Verteidigungszwecke einsetzbaren Gütern (modernste Elektronik, Giftstoffe, Nukleartechnologie oder Raketentechnologie) besser zu koordinieren, damit sie nicht dazu verwendet werden, die Sicherheit und die Menschenrechte zu untergraben. Im heute angenommenen Weißbuch über Ausfuhrkontrollen werden sowohl kurz- als auch mittelfristige Maßnahmen vorgeschlagen, die mit den bestehenden Vorschriften auf EU- und multilateraler Ebene vollständig im Einklang stehen. Die Kommission schlägt vor, einheitliche EU-Kontrollen für diejenigen Güter einzuführen, die aufgrund der Blockade einiger Mitglieder nicht in die internationalen Exportkontrollregime aufgenommen wurden. Dadurch würde ein Flickenteppich nationaler Ansätze vermieden.
Im Weißbuch ist auch ein hochrangiges Forum für die politische Koordinierung vorgesehen, und für Sommer 2024 wird eine Empfehlung der Kommission für eine bessere Koordinierung der nationalen Kontrolllisten vor der geplanten Einführung nationaler Kontrollen angekündigt. Die Evaluierung der EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird auf das Jahr 2025 vorgezogen.
Optionen für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich von Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck
Mit dem Weißbuch über Optionen für eine stärkere Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) im Zusammenhang mit Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck leitet die Kommission eine öffentliche Konsultation ein. Das von Präsidentin von der Leyen im November 2023 angekündigte Weißbuch trägt zum in der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit dargelegten Aspekt der „Stärkung“ bei. Außerdem zielt es darauf ab, einen Wettbewerbsvorsprung bei kritischen und neu entstehenden Technologien aufrechtzuerhalten, die sowohl für zivile als auch für Verteidigungszwecke genutzt werden können.
Das Weißbuch untersucht vor dem Hintergrund bestehender und sich abzeichnender geopolitischer Herausforderungen die derzeitigen einschlägigen EU-Finanzierungsprogramme und prüft, ob damit Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck angemessen unterstützt werden. Anschließend werden drei Optionen für das weitere Vorgehen umrissen: 1) Weiterentwicklung auf der Grundlage des derzeitigen Rahmens, 2) Abschaffung der ausschließlichen Ausrichtung auf zivile Anwendungen in ausgewählten Sparten des Nachfolgeprogramms von „Horizont Europa“ und 3) Schaffung eines speziellen Instruments mit Fokus auf Forschung und Entwicklung im Bereich der Güter mit potenziell doppeltem Verwendungszweck. Behörden, die Zivilgesellschaft, die Industrie und Wissenschaft können bis zum 30. April 2024 an einer öffentlichen Konsultation teilnehmen, und die Kommission wird ihre Beiträge bei anstehenden Maßnahmen in Betracht ziehen.
Stärkung der Forschungssicherheit in der gesamten EU
Angesichts der Komplexität des derzeitigen geopolitischen Kontexts können Offenheit und grenzenlose Zusammenarbeit im Forschungs- und Innovationssektor ausgenutzt und somit zu Schwachstellen werden. Die Ergebnisse internationaler Forschungs- und Innovationszusammenarbeit können für militärische Zwecke in Drittländern genutzt oder unter Verletzung von Grundwerten eingesetzt werden. Hochschul- und Forschungseinrichtungen können dem böswilligen Einfluss autoritärer Staaten ausgesetzt sein.
Vor diesem Hintergrund legt die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vor, der darauf abzielt, den Mitgliedstaaten und dem Forschungs- und Innovationssektor insgesamt mehr Klarheit, bessere Orientierungshilfen und stärkere Unterstützung zu bieten. Ein Vorgehen auf EU-Ebene ist notwendig, um in der gesamten Union für Kohärenz zu sorgen und ein unübersichtliches Geflecht unterschiedlicher Maßnahmen zu vermeiden. Durch die unionsweite Bündelung der Kräfte auf allen Ebenen können wir die Risiken für die Forschungssicherheit mindern und dafür sorgen, dass die internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit offen und sicher ist. Der allgemeine Ansatz in der internationalen Forschungszusammenarbeit folgt der Maxime „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“.
Hintergrund
Am 20. Juni 2023 haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter eine gemeinsame Mitteilung über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit veröffentlicht, um die Risiken im Zusammenhang mit zunehmenden geopolitischen Spannungen und beschleunigten technologischen Veränderungen zu minimieren und gleichzeitig ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Offenheit und Dynamik zu wahren. Sie bietet einen Rahmen für die Bewertung und die verhältnismäßige, präzise und gezielte Beherrschung von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit in der EU, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass die EU einer der offensten und attraktivsten Märkte für Unternehmen und Investitionen bleibt.
In der Strategie wurden vier Risikokategorien ermittelt, die vorrangig angegangen werden sollten: Lieferketten, Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen Angriffen und Cyberangriffen, Technologiesicherheit und Abfluss von Technologie, Instrumentalisierung wirtschaftlicher Abhängigkeiten oder wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen.
Die Strategie beruht auf drei Säulen, mit denen diesen Risiken begegnet werden soll:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der EU, Stärkung des Binnenmarkts, Unterstützung einer starken und widerstandsfähigen Wirtschaft sowie Förderung der Forschungs-, Technologie- und Industriebasis der EU;
- Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit der EU durch eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten, gegebenenfalls auch durch gezielte neue Instrumente;
- Zusammenarbeit mit Ländern, die unsere Anliegen teilen oder deren wirtschaftliche Sicherheitsinteressen sich mit unseren decken, und weitere Stärkung dieser Zusammenarbeit weltweit.
Weitere Informationen
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit
Weißbuch über Ausfuhrkontrollen
Weißbuch über Investitionen in Drittstaaten
Vorschlag für eine neue Verordnung betreffend die Überprüfung ausländischer Investitionen
Factsheet – Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit
Factsheet – Weißbuch über Ausfuhrkontrollen
Factsheet – Weißbuch über Investitionen in Drittstaaten
Quote(s)
Die wirtschaftliche Sicherheit der EU steht und fällt damit, dass wir unseren technologischen Vorsprung erhalten und einen unerwünschten Technologieabfluss vermeiden. Wir brauchen einen gemeinsamen Ansatz für die Erforschung und Entwicklung von Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck, um wettbewerbfähiger und resilienter zu werden. Wir wollen auch die Forschungsgemeinschaft befähigen, sich in der derzeitigen komplexen Lage zurechtzufinden. Dabei verfolgen wir einen ausgewogenen Ansatz zur Verbesserung der Forschungssicherheit in der gesamten Union. Wir müssen die mit der internationalen Zusammenarbeit verbundenen Risiken wirksam und verhältnismäßig eindämmen und dafür gemeinsam sicherstellen, dass wir verantwortungsvoll auf eine Weise zusammenarbeiten können, die sowohl offen als auch sicher ist. Außerdem freuen wir uns darauf, von der Öffentlichkeit Anregungen zu erhalten, wie sich dies am besten bewerkstelligen lässt.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“
Die EU hat enorm von ihrem Status als Exportmacht, ihren Investitionen in Drittländern und ihrem für den Handel und ausländische Investoren offenen Markt profitiert. Um diese Chancen jedoch weiterhin optimal nutzen zu können, müssen wir uns über die Risiken im Klaren sein, denen wir in dieser Zeit tiefgreifender geopolitischer Turbulenzen und des raschen technologischen Wandels ausgesetzt sind. Wir müssen diese gemeinsamen Herausforderungen besser verstehen lernen und bei ihrer Bewältigung stärker zusammenarbeiten, damit wir uns wirksamer schützen, Investitionen sicherer machen und die Ausfuhr sensibler Produkte kontrollieren können, sodass diese nicht in falsche Hände gelangen. Wenn wird unsere wirtschaftliche Sicherheit stärken, wird es uns gelingen, unser offenes Wirtschaftsmodell beizubehalten und effizienter gegen Risiken vorzugehen.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel
Offenheit und Zusammenarbeit sind das Wesensmerkmal großer wissenschaftlicher Errungenschaften. Das macht sie aber womöglich auch anfälliger für böswillige Einflussnahme und den unerwünschten Transfer kritischer Technologien, wodurch unsere Sicherheit gefährdet werden kann. Heute schlagen wir dem Rat eine Reihe von Maßnahmen vor, die Hochschul- und Forschungseinrichtungen dabei unterstützen werden, das Risiko des Missbrauchs unserer eigenen kritischen Technologien zu erkennen und zu verringern und dabei auch künftig eine offene und starke Forschungszusammenarbeit zu betreiben. Darüber hinaus fordern wir Behörden, die Zivilgesellschaft, die Industrie und die Wissenschaft in ganz Europa auf, zu den Optionen für eine bessere Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Technologien Stellung zu nehmen, die sowohl für den Zivilbereich als auch für Zwecke der Verteidigung eingesetzt werden können. Ihre Beiträge werden von der Kommission bei anstehenden Maßnahmen in Betracht gezogen.
Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Januar 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg