
Die Kommission hat heute eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug zur Überarbeitung der geltenden Vorschriften zum Schutz von Kindern vor möglichen Risiken durch Spielzeug vorgelegt. Spielzeug, das in der EU in Verkehr gebracht wird, gehört bereits zu den sichersten Produkten dieser Art weltweit. Diese Vorschriften werden insbesondere weitere Verbesserungen für den Schutz vor schädlichen Chemikalien bringen. Außerdem wird damit angestrebt, dass es künftig viel weniger unsicheres Spielzeug gibt, das in der EU vor allem online immer noch verkauft wird. Gleichzeitig sollen die Wettbewerbsbedingungen für in der EU hergestelltes und für importiertes Spielzeug weiter angeglichen werden. Zudem wird der freie Verkehr von Spielzeug innerhalb des Binnenmarkts weiterhin gewährleistet.
Auf Grundlage der bestehenden Vorschriften werden mit dem heute vorgelegten Vorschlag die Sicherheitsanforderungen aktualisiert, denen Spielzeug genügen muss, damit es in der EU – unabhängig davon, ob es dort oder in einem anderen Teil der Welt hergestellt wird – in Verkehr gebracht werden kann. Der heute präsentierte Vorschlag sieht insbesondere Folgendes vor:
- Stärkerer Schutz vor schädlichen Chemikalien: Mit dem Vorschlag wird nicht nur das derzeitige Verbot von karzinogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen in Spielzeug beibehalten, sondern auch die Verwendung weiterer schädlicher Chemikalien in Spielzeug untersagt. Der Vorschlag zielt auf Chemikalien ab, die für Kinder besonders schädlich sind. So wird es beispielsweise künftig verboten sein, Chemikalien in Spielzeug zu verwenden, die das endokrine System oder das Atmungssystem beeinträchtigen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind.
- Verstärkte Durchsetzung: Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass in der EU nur sicheres Spielzeug verkauft wird. Ein digitaler Produktpass wird für jegliches Spielzeug verpflichtend eingeführt; er gibt über dessen Konformität mit der vorgeschlagenen Verordnung Aufschluss. Einführer müssen künftig digitale Produktpässe für alle – auch online vertriebene – Spielzeuge an den EU-Grenzen vorlegen. Mit einem neuen IT-System werden alle digitalen Produktpässe an den Außengrenzen überprüft und jene Sendungen ermittelt, die eingehende Zollkontrollen erfordern. Die Inspektoren der Mitgliedstaaten sind auch weiterhin für Kontrollen von Spielzeug zuständig. Für den Fall, dass von unsicherem Spielzeug Risiken ausgehen, die in der Verordnung nicht eindeutig geregelt sind, ist mit dem Vorschlag außerdem gewährleistet, dass die Kommission verlangen kann, dieses Spielzeug vom Markt zu nehmen.
Hintergrund
Spielzeug wird durch die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug geregelt. In der bestehenden Richtlinie werden die Sicherheitsanforderungen festgelegt, die Spielzeug erfüllen muss, damit es auf dem EU-Markt – unabhängig davon, ob es in der EU oder in Drittländern hergestellt wird – in Verkehr gebracht werden kann. Dadurch wird der freie Verkehr von Spielzeug innerhalb des Binnenmarkts erleichtert.
Bei einer Evaluierung der Richtlinie stellte die Kommission jedoch eine Reihe von Schwachstellen bei der praktischen Anwendung der Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Es muss insbesondere ein höheres Niveau beim Schutz vor möglichen Risiken durch Spielzeug gewährleistet werden, was wiederum speziell für Risiken gilt, die durch schädliche Chemikalien verursacht werden. In der Evaluierung wurde zudem der Schluss gezogen, dass die Richtlinie – vor allem in Bezug auf den Online-Verkauf – effizienter umgesetzt werden muss.
Darüber hinaus wurde in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ein stärkerer Schutz vor besonders schädlichen Chemikalien für Verbraucher und gefährdete Personengruppen gefordert. Daher will die Kommission mit diesen neuen Vorschriften sicherstellen, dass in der EU nur sicheres Spielzeug verkauft wird.
Weitere Informationen
Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Evaluierung der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
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Zitate
Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass Kinder noch besser geschützt werden und auch keinen schädlichen Chemikalien in ihrem Spielzeug ausgesetzt sind. Die Durchsetzung wird durch digitale Technologien optimiert, mit denen unsicheres Spielzeug vor allem an den EU-Grenzen leichter aufgespürt wird. Somit trägt der Vorschlag zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für die verarbeitende Industrie in der EU – insbesondere für KMU – bei. Damit wird unlauterer Wettbewerb beseitigt und gleichzeitig noch mehr für die Sicherheit unserer Kinder getan.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt - 28/07/2023
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. Juli 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg