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Vertretung in Luxemburg

Kommission genehmigt Reformagenden Albaniens, des Kosovos, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens als Voraussetzung für Zahlungen aus der Reform- und Wachstumsfazilität

  • Presseartikel
  • 23. Oktober 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min
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Nach der positiven Stellungnahme der EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission heute die Reformagenden Albaniens, des Kosovos, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens gebilligt. In ihren ehrgeizigen Reformagenden verpflichten sich die fünf Regierungen des Westbalkans zu sozioökonomischen und grundlegenden Reformen, die sie im Rahmen des Wachstumsplans im Zeitraum 2024-2027 durchführen werden, um das Wachstum und die Konvergenz mit der EU zu fördern.

Dieser Schritt ist entscheidend, um Zahlungen im Rahmen der mit 6 Mrd. EUR ausgestatteten Reform- und Wachstumsfazilität der EU zu ermöglichen, die nach Abschluss der vereinbarten Reformschritte geleistet werden sollen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Ich bin beeindruckt von der Arbeit, die unsere Partner im Westbalkan leisten, um ihre Reformagenden voranzubringen. Dies zeigt, dass sie sich für den Erfolg des Wachstumsplans einsetzen. Es ist unser Plan, die Volkswirtschaften des westlichen Balkans an die unseren heranzuführen, ihren Unternehmen Zugang zu unserem Binnenmarkt zu ermöglichen und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, um auf diesem wettbewerbsfähig zu sein. Alle profitieren davon, und dies ist ein großer Sprung in Richtung Europäische Union.

Der Schwerpunkt der Reformagenden liegt auf den Reformen in den prioritären Bereichen Rechtsstaatlichkeit und andere wesentliche Elemente, Governance, digitaler und ökologischer Wandel, Entwicklung des Humankapitals und Unternehmensumfeld. Darüber hinaus hat jeder Begünstigte eine Liste der im Rahmen der Fazilität zu finanzierenden angestrebten Investitionen vorgeschlagen, die für die Ankurbelung des sozioökonomischen Wachstums entscheidend sind und in Verbindung mit dem Investitionsrahmen für den westlichen Balkan genehmigt werden sollen.

Die Kommission hat eine Bewertung der einzelnen Reformagenden anhand der in der Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität festgelegten Kriterien vorgenommen. Dabei gelangte sie zu dem Schluss, dass mit den Reformagenden die Ziele der Fazilität erfüllt werden, wozu auch die raschere Schließung der sozioökonomischen Kluft zwischen dem Begünstigten und der Union und die weitere Stärkung der wesentlichen Elemente des Erweiterungsprozesses gehören.

Die Zahlungen werden bis 2027 zweimal jährlich auf Antrag der Partner im Westbalkan und nach Überprüfung von drei Arten von Bedingungen durch die Kommission geleistet:

  • Vorbedingungen sind die Aufrechterhaltung demokratischer Mechanismen, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte. Eine besondere Vorbedingung gilt für Serbien und das Kosovo, die sich konstruktiv um die Normalisierung ihrer Beziehungen bemühen müssen, einschließlich Umsetzung aller im Rahmen des Dialogs getroffenen Vereinbarungen, was unter Berücksichtigung der Rolle und des Beitrags des Europäischen Auswärtigen Dienstes bewertet wird.
  • Als allgemeine Bedingungen müssen makrofinanzielle Stabilität und die Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Haushaltsführung gegeben sein, bevor Mittel ausgezahlt werden.
  • Als Zahlungsbedingungen müssen bestimmte quantitative und qualitative Schritte, in die die Reformen unterteilt sind, vollzogen worden sein.

Die Kommission sieht der förmlichen Vorlage der Reformagenda durch Bosnien und Herzegowina erwartungsvoll entgegen, die dann bewertet werden muss, und sie unterstützt die Behörden weiterhin bei der Fertigstellung dieser Agenda, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen soll.

Nächste Schritte

Die Kommission wird nun die Darlehens- und Fazilitätsvereinbarungen mit den Begünstigten unterzeichnen. Darin verpflichten sich die Begünstigten, folgende geeignete Maßnahmen zu ergreifen: Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption, Interessenkonflikten und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, Vermeidung von Doppelfinanzierungen und Einleitung rechtlicher Schritte zur Einziehung zweckentfremdeter Mittel, Erhebung angemessener Daten über die Empfänger von Mitteln im Rahmen der Fazilität und gegebenenfalls zu den Rechten, die der Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zu gewähren sind.

Parallel dazu können die Begünstigten eine Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 7 % ihrer gesamten vorläufigen Mittelzuweisung im Rahmen der Fazilität beantragen.

Die Auszahlung der Vorfinanzierung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Fazilitäts- und Darlehensvereinbarungen und unter der Voraussetzung, dass die Vorbedingungen erfüllt sind, was die Kommission vor jeder Zahlung überprüfen wird.

Hintergrund

Am 8. November 2023 hat die Kommission den Wachstumsplan für den Westbalkan angenommen. Dieser ehrgeizige Plan zielt darauf ab, die sozioökonomische Konvergenz der Region mit der EU zu beschleunigen und den Weg zur EU-Mitgliedschaft zu ebnen. Der Plan wird durch eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung im Rahmen der neuen Reform- und Wachstumsfazilität untermauert, die am 25. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Die Fazilität wird die derzeitige finanzielle Unterstützung aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) ergänzen.

Die Fazilität ist mit 6 Mrd. EUR ausgestattet, davon 2 Mrd. EUR für Finanzhilfen und 4 Mrd. EUR für Darlehen zu besonders günstigen Bedingungen. Mindestens die Hälfte des Gesamtbetrags (Finanzhilfen und Darlehen) wird über den Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF) in Investitionen fließen.

Die restlichen Darlehen gehen an die Staatskassen des Westbalkans, damit durch sozioökonomische Reformen das Wachstum beschleunigt wird.

Weitere Informationen

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Albanien

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Kosovo

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Montenegro

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Nordmazedonien

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Serbien

Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität

Factsheet zum Wachstumsplan

Durchführungsbeschluss der Kommission

Ich bin beeindruckt von der Arbeit, die unsere Partner im Westbalkan leisten, um ihre Reformagenden voranzubringen. Dies zeigt, dass sie sich für den Erfolg des Wachstumsplans einsetzen. Es ist unser Plan, die Volkswirtschaften des westlichen Balkans an die unseren heranzuführen, ihren Unternehmen Zugang zu unserem Binnenmarkt zu ermöglichen und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, um auf diesem wettbewerbsfähig zu sein. Alle profitieren davon, und dies ist ein großer Sprung in Richtung Europäische Union.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Durch die Umsetzung der ehrgeizigen Reformagenden wird der Westbalkan mit zusätzlichen 6 Mrd. EUR unterstützt. Da die notwendigen Reformschritte und Investitionsbereiche im Einklang mit dem Wachstumsplan für 2024-2027 festgelegt wurden, werden wir die Marktwirtschaft der Region stärken und den Bürgern und Unternehmen schnell Vorteile bieten. Mit diesem Instrument festigen wir den Gemeinsamen Regionalen Markt und integrieren die Region gleichzeitig schrittweise in den EU-Binnenmarkt.

Olivér Várhelyi‚ Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Oktober 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg