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Vertretung in Luxemburg

Kommission zahlt 25 Mio. EUR an Palästinensische Behörde und 16 Mio. EUR an UNRWA aus

  • Presseartikel
  • 31. Mai 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 3 Min
A member of the International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies (IFRC) team watching the loading of the humanitarian cargo for the people of Gaza

Die Kommission hat heute eine zweite Tranche von 25 Mio. EUR an die Palästinensische Behörde ausgezahlt. Mit diesen Mitteln soll die Zahlung der Gehälter und Ruhegehälter der palästinensischen Beamtinnen und Beamten unterstützt werden. Darüber hinaus zahlte die Kommission 16 Mio. EUR an das UNRWA aus, um die Grundversorgung der palästinensischen Flüchtlinge in den Bereichen Gesundheit und Bildung sicherzustellen.  

Die Zahlung von 25 Mio. EUR im Rahmen von PEGASE wird die Palästinensische Behörde dabei unterstützen, einen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber den palästinensischen Beamtinnen und Beamten im Westjordanland zu erfüllen. In dieser kritischen Phase wird sie einen dringend benötigten Beitrag zur Bewältigung der großen Herausforderungen leisten, vor denen die palästinensische Wirtschaft steht, insbesondere in der Zeit vor dem Eid al-Adha.

Bei der Zahlung handelt es sich um die zweite Tranche, die im Rahmen des im Dezember 2023 angenommenen Hilfspakets in Höhe von 118,4 Mio. EUR an die Palästinensische Behörde ausgezahlt wird. Die erste Zahlung in Höhe von 25 Mio. EUR war im März erfolgt. Auch die Auszahlung der zweiten Tranche erfolgt im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Überprüfung der EU-Finanzhilfe für Palästina[1] nach den tragischen Ereignissen vom 7. Oktober 2023, einschließlich der erweiterten Überprüfung der Begünstigten. Über den PEGASE-Mechanismus der EU wird die EU-Hilfe zu den Gehalts- und Pensionszahlungen für Beamte im Westjordanland, den Sozialleistungen für bedürftige Familien im Rahmen des Bargeldtransferprogramms im Westjordanland und im Gazastreifen, den Zahlungen für medizinische Überweisungen an die Krankenhäuser in Ost-Jerusalem und zur Unterstützung der administrativen und technischen Kapazitäten der Institutionen der Palästinensischen Behörde beitragen.

Was das UNRWA betrifft, hat die Kommission angesichts der Fortschritte, die das Hilfswerk bei der Erfüllung der vereinbarten Bedingungen und Maßnahmen erzielt hat, nun auch die Auszahlung der zweiten Tranche in Höhe von 16 Mio. EUR bewilligt. Als eine der Bedingungen für die Finanzierung hat die Kommission, wie mit der Agentur vereinbart, einen Aktionsplan für die Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Überprüfungsgruppe unter der Leitung des ehemaligen französischen Außenministers Colonna erhalten. Das UNRWA hat ferner bestätigt, dass eine Ex-ante-Überprüfung und ein Screening seines Personals anhand der einschlägigen Sanktionsliste der EU durchgeführt werden, und hat einen Bericht darüber vorgelegt, wie seine Abteilung für interne Aufsicht und Ethik gestärkt werden kann.

Mit dieser neuen Zahlung an das UNRWA erhöht sich der Anteil der EU-Entwicklungshilfe an den 82 Mio. Euro für das UN-Hilfswerk im Jahr 2024 auf insgesamt 66 Mio. Euro. Die verbleibende Tranche wird von der Umsetzung unserer Vereinbarung mit dem UNRWA und der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen und Maßnahmen durch das Hilfswerk abhängig gemacht.  

Hintergrund

Die Europäische Union ist der größte Geber von Außenhilfe für die Palästinenser im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Strategie für den Zeitraum 2021-2024, die sich voraussichtlich auf fast 1,2 Mrd. EUR beläuft, von denen 809,4 Mio. EUR bereits angenommen wurden.

Das PEGASE-Programm soll zu einem demokratischen, rechenschaftspflichtigen und wirtschaftlich lebensfähigen palästinensischen Staat sowie zur Verwirklichung der sozialen Rechte beitragen. PEGASE sieht eine solide Ex-ante- und Ex-post-Überprüfung der Begünstigten vor, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wird.

Weitere Einzelheiten zur Funktionsweise von PEGASE und zur Ausweitung des Screenings sind der Mitteilung über die Überprüfung der laufenden Finanzhilfe für Palästina (S. 11) zu entnehmen.

Die EU prüft bereits ein eher mittelfristiges Paket zur Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung und der Reformagenda der neuen palästinensischen Regierung, um in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft dazu beizutragen, die Grundlage für die wirtschaftliche und politische Stabilität des Gazastreifens und des Westjordanlands zu schaffen, sobald die Bedingungen vor Ort dies zulassen.


 

[1] Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.

Weitere Informationen

Factsheet EU-Palästina

Überblick über die EU-Unterstützung – Website

Vertretungsbüro der Europäischen Union (Westjordanland und Gazastreifen, UNRWA)

Mitteilung an die Kommission: Überprüfung der laufenden Finanzhilfe für Palästina 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Mai 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg