
Die Europäische Kommission hat heute die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in der gesamten EU“ registriert.
Laut dem Organisationsteam der Initiative „[machen] die rasanten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Robotik … deutlich: Wir müssen dringend unsere Existenzgrundlage von der Fähigkeit entkoppeln, unsere Arbeitskraft zu verkaufen, da wir schon bald nicht genügend Arbeitsplätze für alle haben werden.“ Daher fordert das Organisationsteam „die Europäische Kommission auf, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Einführung eines Grundeinkommens in den EU-Mitgliedstaaten [zu] unterstützen, und eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten abzugeben, an der Einführung des Grundeinkommens zu arbeiten.“
Die Initiative erfüllt die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen. Sie ist somit nach Auffassung der Kommission gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative rechtlich zulässig. Die Kommission hat die Vorschläge zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht inhaltlich geprüft. Die Registrierung beeinflusst weder die endgültige Entscheidung der Kommission noch die möglichen Maßnahmen, die sie ergreifen könnte. Die Kommission wird erst dann eine Entscheidung treffen, wenn die Initiative alle Bedingungen erfüllt. Dazu gehört auch die Sammlung von mindestens einer Million gültigen Unterschriften von EU-Bürgerinnen und -Bürgern.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung muss das Organisationsteam binnen sechs Monaten mit der Unterschriftensammlung beginnen. Für die Sammlung selbst hat es zwölf Monate Zeit. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative in diesen zwölf Monaten mindestens eine Million gültige Unterstützungsbekundungen und erreicht sie in mindestens sieben Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl, muss die Kommission reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will und begründet ihre Entscheidung.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen lassen können. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit Einführung der Europäische Bürgerinitiative hat die Kommission 132 Initiativen registriert.
Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten des Organisationsteams wider und ist nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.
Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in der gesamten EU
Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Juli 2026
- Autor
- Vertretung in Luxembourg