
Die Europäische Kommission hat heute festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden. Daher hat die Kommission gegen Apple und Meta Geldbußen in Höhe von 500 Mio. EUR bzw. 200 Mio. EUR verhängt.
Die beiden Beschlüsse erfolgten nach intensiven Gesprächen mit den betroffenen Unternehmen, bei denen diese ihre Standpunkte und Argumente im Einzelnen darlegen konnten.
Nichteinhaltungsbeschluss im Falle der Lenkungsregeln von Apple
Gemäß dem Gesetz über digitale Märkte sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, Kundinnen und Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores informieren, sie zu diesen Angeboten lenken und ihnen die Möglichkeit geben können, dort einzukaufen.
Die Kommission hat festgestellt, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Aufgrund einiger von Apple auferlegten Beschränkungen können App-Entwickler die Vorteile alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores nicht in vollem Umfang nutzen. Apple hindert App-Entwickler außerdem daran, Verbraucherinnen und Verbraucher direkt über alternative und günstigere Angebote zu informieren, wodurch diese nicht in vollem Umfang von solchen Angeboten profitieren können. Das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.
Im Rahmen des heutigen Beschlusses hat die Kommission Apple aufgefordert, die technischen und kommerziellen Lenkungsbeschränkungen aufzuheben sowie Verstöße in Zukunft zu vermeiden, was auch Verhaltensweisen mit gleichwertiger Zielsetzung oder Wirkung einschließt.
Die gegen Apple verhängte Geldbuße trägt der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung Rechnung.
Die Kommission hat heute außerdem dank der frühzeitigen und proaktiven Bemühungen von Apple um eine Lösung zur Einhaltung der Verpflichtungen zur Nutzerfreiheit bei der Einstellungsauswahl die entsprechende Untersuchung abgeschlossen. Weitere Informationen zu diesen Beschlüssen finden Sie unter diesem Link.
Nichteinhaltungsbeschluss im Falle des „Consent or Pay“-Modells von Meta
Nach dem Gesetz über digitale Märkte müssen Torwächter die Einwilligung der Nutzer in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten zwischen Diensten einholen. Nutzer, die keine Einwilligung erteilen, müssen Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben.
Im November 2023 führte Meta ein binäres „Consent or Pay“-Werbemodell ein. Bei diesem Modell hatten Nutzer von Facebook und Instagram in der EU die Wahl zwischen der Einwilligung in die Zusammenführung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Abonnements für einen werbefreien Dienst.
Die Kommission stellte fest, dass dieses Modell nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte im Einklang steht, da es den Nutzern nicht die erforderliche spezifische Wahl eines Dienstes einräumt, der weniger personenbezogenen Daten verwendet, ansonsten aber dem Dienst mit „personalisierter Werbung“ gleichwertig ist. Metas Modell erlaubte es den Nutzern auch nicht, ihr Recht auf freie Einwilligung in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Im November 2024 führte Meta nach zahlreichen Gesprächen mit der Kommission eine weitere Version des kostenlosen Modells mit personalisierter Werbung ein, das eine neue Option aufweist, bei der angeblich weniger personenbezogene Daten für die Anzeige von Werbung verwendet werden. Die Kommission prüft derzeit diese neue Option und setzt ihren Dialog mit Meta fort, wobei sie das Unternehmen auffordert, Nachweise für die Auswirkungen dieses neuen Werbemodells in der Praxis vorzulegen.
Unbeschadet dieser laufenden Prüfung betrifft der heutige Nichteinhaltungsbeschluss den Zeitraum, in dem Endnutzern in der EU zwischen März 2024, als die Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte rechtsverbindlich wurden, und November 2024, als das neue Werbemodell von Meta eingeführt wurde, nur die binäre „Consent or Pay“-Option zur Verfügung stand.
Die gegen Meta verhängte Geldbuße trägt auch der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung Rechnung. Es bleibt festzuhalten, dass die heutigen Nichteinhaltungsbeschlüsse gegen Apple und Meta die ersten ihrer Art im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte sind.
Die Kommission hat heute überdies festgestellt, dass Metas Online-Vermittlungsdienst Facebook Marketplace nicht mehr im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte benannt werden sollte. Dem Beschluss liegt ein Antrag von Meta vom 5. März 2024 auf Überprüfung der Benennung von Marketplace zugrunde. Nach sorgfältiger Prüfung von Metas Argumenten und infolge der zusätzlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und laufenden Überwachung durch Meta, die dem Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Marketplace entgegenwirken sollen, stellte die Kommission fest, dass Marketplace im Jahr 2024 weniger als 10 000 gewerbliche Nutzer hatte. Meta erreicht daher nicht mehr den einschlägigen Schwellenwert, der vermuten lässt, dass Marketplace gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient.
Nächste Schritte
Apple und Meta müssen den Beschlüssen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachkommen, andernfalls drohen ihnen Zwangsgelder.
Die Kommission setzt gemeinsam mit Apple und Meta ihre Bemühungen fort, die Einhaltung der Beschlüsse der Kommission und des Gesetzes über digitale Märkte im Allgemeinen sicherzustellen.
Hintergrund
Am 25. März 2024 leitete die Kommission Untersuchungen wegen Nichteinhaltung gegen Apple aufgrund der Weiterleitungsregeln im App Store und gegen Meta aufgrund des „Consent or Pay“-Modells ein. Am 24. Juni 2024 und 1. Juli 2024 setzte die Kommission Apple bzw. Meta von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, dass die Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen.
Apple und Meta hatten die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Verteidigungsrechte, indem sie alle in den Untersuchungsakten der Kommission enthaltenen Unterlagen eingehend prüfen und umfassend schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antworten konnten. Die Kommission kann gegen Unternehmen bei Nichteinhaltung der Vorschriften Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen hinsichtlich des Gesetzes über digitale Märkte finden Sie auf der Website der Kommission.
Zitate
Die heutigen Beschlüsse senden eine starke und klare Botschaft. Das Gesetz über digitale Märkte ist ein entscheidendes Instrument, um Potenzial, Wahlmöglichkeiten und Wachstum voll auszuschöpfen, indem sichergestellt wird, dass digitale Akteure auf bestreitbaren und fairen Märkten tätig sein können. Es schützt europäische Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen. Apple und Meta haben gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen, indem sie Maßnahmen eingeführt haben, die die Abhängigkeit der gewerblichen Nutzer sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher von ihren Plattformen erhöhen. Infolgedessen haben wir entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen gegen beide Unternehmen auf der Grundlage klarer und vorhersehbarer Vorschriften ergriffen. Alle in der EU tätigen Unternehmen müssen unsere Gesetze befolgen und die europäischen Werte achten.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel
Freie Wahl für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen ist das wichtigste Ziel der im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Vorschriften. Dazu gehört auch, dass die Bürgerinnen und Bürger die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie ihre Daten online genutzt werden, und dass Unternehmen frei mit ihren eigenen Kundinnen und Kunden kommunizieren können. In den heute angenommenen Beschlüssen wird festgestellt, dass sowohl Apple als auch Meta ihren Nutzern diese freie Wahl genommen haben und sie deshalb ihr Verhalten ändern müssen. Es ist unsere Aufgabe, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und innovativer Unternehmen in Europa zu schützen, und ich bekenne mich uneingeschränkt zu diesem Ziel.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. April 2025
- Autor
- Vertretung in Luxembourg