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Vertretung in Luxemburg

Kommission ebnet den Weg für die Freigabe der zweiten regulären Zahlung an die Ukraine von annähernd 4,1 Mrd. EUR aus der Ukraine-Fazilität

  • Presseartikel
  • 14. November 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min
Signing of the Memorandum of Understanding between EU and Ukraine for Macro-Financial Assistance

Die Kommission hat heute eine positive Bewertung für die zweite reguläre Zahlung in Höhe von annähernd 4,1 Mrd. EUR aus der EU-Fazilität für die Ukraine abgegeben, mit der die makrofinanzielle Stabilität der Ukraine gestützt und das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung gewährleistet werden soll. Mit diesem Beschluss, der vom Rat noch angenommen werden muss, erhöhen sich die 2024 zur Unterstützung des Ukraine-Plans bereitgestellten Mittel auf insgesamt 16,1 Mrd. EUR.

Nach der Bewertung des von der Ukraine im Oktober eingereichten zweiten Zahlungsantrags ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Ukraine die neun vereinbarten Reformindikatoren für diese Zahlung zufriedenstellend erfüllt hat. Diese Reformen betreffen Bereiche wie Korruptionsbekämpfung, Unternehmensumfeld, Arbeitsmarkt, Regionalpolitik, Energiemarkt und Umweltschutz.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ erklärte: „Dass die Kommission heute für den Zahlungsantrag der Ukraine in Höhe von 4,1 Mrd. EUR grünes Licht gegeben hat, ist ein weiterer Beleg für das unerschütterliche Engagement Europas für die Ukraine und auch für ihre beeindruckenden Fortschritte bei wichtigen Reformen auf dem Weg in die EU, während sie sich gleichzeitig gegen einen grausamen Angriffskrieg zur Wehr setzt.“

Die im Rahmen dieses Zahlungsantrags durchgeführten Reformschritte umfassen:

  • Ausbau der Verwaltungskapazität zur Korruptionsbekämpfung: Die Ukraine hat das Personal der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (SAPO) aufgestockt und sowohl das Strafgesetzbuch als auch die Strafprozessordnung geändert, um Korruption besser bekämpfen zu können. Insbesondere der rechtliche Rahmen für Prozessabsprachen wurde erheblich verbessert.
  •  Verbesserte Vermögensabschöpfung: Die Ukraine hat einen Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie für die Vermögensabschöpfung für den Zeitraum 2023–2025 angenommen. Er enthält eine Reihe von Maßnahmen im Einklang mit international bewährten Verfahren, darunter Reformen des rechtlichen Einziehungsmechanismus, Rückgabe von Vermögenswerten, Ermittlung und Identifizierung.
  • Verbessertes regulatorisches Umfeld:  Ferner hat die Ukraine einen Aktionsplan angenommen, um die Belastung der Unternehmen zu verringern, indem Vorschriften überarbeitet und Überschneidungen beseitigt, Wirtschaftstätigkeiten dereguliert und Verwaltungsverfahren digitalisiert werden.
  • Aktualisierte nationale Strategie für die regionale Entwicklung 2021–2027: Ziel dieser aktualisierten Strategie ist es, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Wohlergehen und Sicherheit der Ukrainerinnen und Ukrainer durch ein demokratischeres, dezentraleres und inklusiveres Mehrebenen-Governance-System zu verbessern.
  • Reform des Strommarkts: Sekundärrechtliche Vorschriften betreffend die Integrität und Transparenz des Stromgroßhandelsmarktes sind in Kraft getreten.
  • Neues Gesetz zur Vermeidung, Verringerung und Überwachung der industriebedingten Umweltverschmutzung: Dieses Gesetz ist ein erster Schritt zur Umsetzung des einschlägigen EU-Besitzstands und zur Bekämpfung der industriebedingten Umweltverschmutzung.

Nächste Schritte

Die Kommission hat dem Rat zusammen mit ihrer positiven Stellungnahme – wonach die Ukraine die im Ukraine-Plan festgelegten qualitativen und quantitativen Indikatoren erfüllt hat – einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über die Zahlung von annähernd 4,1 Mrd. EUR vorgelegt. Die Überweisung an die Ukraine erfolgt nach der Annahme dieses Beschlusses durch den Rat und nach der Annahme eines Zahlungsbeschlusses durch die Kommission.

Hintergrund

Aus der mit 50 Mrd. EUR ausgestatteten Ukraine-Fazilität der EU werden Finanzhilfen und Darlehen für den Zeitraum 2024–2027 bereitgestellt, um die Ukraine dabei zu unterstützen, makrofinanzielle Stabilität zu wahren, sich kurzfristig zu erholen, das Land wiederaufzubauen und zu modernisieren und gleichzeitig die für einen EU-Beitritt erforderlichen grundlegenden Strukturreformen durchzuführen. Bislang wurden für die drei Säulen der Ukraine-Fazilität 15,6 Mrd. EUR mobilisiert, wovon angesichts der Fortschritte bei der Umsetzung des Ukraine-Plans 12,06 Mrd. EUR bereits an die Ukraine ausgezahlt wurden.

Regelmäßige vierteljährliche Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität gewährleisten eine verlässliche Finanzhilfe; sie sind jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Ukraine die im Ukraine-Plan vorab vereinbarten Anforderungen erfüllt.

Der Ukraine-Plan – die Strategie der Ukraine für Modernisierung, Erholung und Wiederaufbau – erstreckt sich auf Reformen in den Bereichen Energie, Landwirtschaft, Verkehr, ökologischer und digitaler Wandel, Humankapital, aber auch staatseigene Unternehmen, Unternehmensumfeld, öffentliche Finanzen und Dezentralisierung.

Die Ukraine muss vierteljährlich einen ordnungsgemäß begründeten Zahlungsantrag stellen. Anschließend bewertet die Kommission, ob die Ukraine die im Plan vereinbarten Bedingungen, für die qualitative und quantitative Zwischenziele festgelegt wurden, zufriedenstellend erfüllt hat.

Zusätzlich zur Ukraine-Fazilität hat die Kommission vorgeschlagen, weitere 18 Mrd. EUR zur Unterstützung der Ukraine in Form eines außerordentlichen Makrofinanzhilfe-Darlehens im Rahmen des „Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen“ bereitzustellen und außerordentliche Einnahmen aus immobilisierten Vermögenswerten Russlands zu diesen Zweck zu nutzen.

Weitere Informationen

Webseite Ukraine

Factsheet: Fazilität für die Ukraine

Factsheet: Solidarität der EU mit der Ukraine

Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung der Bewertung des Ukraine-Plans

März 2024 – Kommission zahlt der Ukraine im Rahmen der Ukraine-Fazilität 4,5 Mrd. EUR als erste Tranche der Brückenfinanzierung aus

April 2024 – Kommission stellt der Ukraine weitere 1,5 Mrd. EUR an Brückenfinanzierung zur Verfügung

Juni 2024 – Kommission stellt der Ukraine weitere 1,9 Mrd. EUR als Vorfinanzierung zur Verfügung

Juli 2024 – Kommission ebnet den Weg für die Freigabe von annähernd 4,2 Mrd. EUR als erste reguläre Zahlung an die Ukraine im Rahmen der Ukraine-Fazilität

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Feststellung der zufriedenstellenden Erfüllung der Bedingungen für die Zahlung der zweiten Tranche der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung und der Unterstützung in Darlehensform im Rahmen des Ukraine-Plans der Fazilität für die Ukraine

Dass die Kommission heute für den Zahlungsantrag der Ukraine in Höhe von 4,1 Mrd. EUR grünes Licht gegeben hat, ist ein weiterer Beleg für das unerschütterliche Engagement Europas für die Ukraine und auch für ihre beeindruckenden Fortschritte bei wichtigen Reformen auf dem Weg in die EU, während sie sich gleichzeitig gegen einen grausamen Angriffskrieg zur Wehr setzt.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. November 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg