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Vertretung in Luxemburg

Vorschlag der EU-Kommission: Elemente des Migrations- und Asylpakets vorziehen und erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten erstellen

  • Presseartikel
  • 16. April 2025
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 4 Min
Press conference by Henna Virkkunen, Executive Vice-President of the European Commission, and Magnus Brunner, European Commissioner, on the new common approach to returns

Die Kommission schlägt heute die beschleunigte Umsetzung bestimmter Aspekte des im vergangenen Jahr angenommenen Migrations- und Asylpakets vor, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Gemäß dem Kommissionsvorschlag sollen zwei Schlüsselelemente der Asylverfahrensverordnung vorgezogen werden, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Asylanträge von Antragstellern, deren Anträge wahrscheinlich unbegründet sind, schneller und effizienter zu bearbeiten.

Mit demselben Ziel schlägt die Kommission darüber hinaus vor, eine der Neuerungen des Pakets zu nutzen und eine EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erstellen, womit die Anträge der Staatsangehörigen dieser Länder in einem beschleunigten Verfahren oder einem Verfahren an der Grenze bearbeitet würden.

Vorgezogene Schlüsselelemente des Pakets: Die Kommission schlägt vor, bereits vor Inkrafttreten des Pakts im Juni nächsten Jahres zwei wichtige Vorschriften im Rahmen des Pakets anzuwenden. Dies betrifft:   

  • Anerkennungsquote von 20 %: Die Mitgliedstaaten können das Verfahren an der Grenze oder ein beschleunigtes Verfahren auf Menschen anwenden, die aus Ländern kommen, in denen durchschnittlich 20 % oder weniger der Antragstellerinnen und Antragsteller internationaler Schutz in der EU gewährt wird.
  • Sichere Drittstaaten und sichere Herkunftsstaaten können mit Ausnahmen benannt werden, wodurch die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität erhalten, weil bestimmte Regionen oder eindeutig identifizierbare Kategorien von Menschen ausgenommen werden.

Die Kommission schlägt ferner vor, eine erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erstellen. Einige Mitgliedstaaten verfügen bereits über nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten. Eine EU-Liste wird diese Listen ergänzen und eine einheitlichere Anwendung des Konzepts ermöglichen, wodurch die Mitgliedstaaten die Asylanträge Staatsangehöriger von Ländern, die auf der Liste stehen, in einem beschleunigten Verfahren bearbeiten können, da diese Anträge wahrscheinlich nicht erfolgreich sein werden.

Die Kommission schlägt vor, auf einer ersten EU-Liste Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien zu führen.

Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass EU-Kandidatenländer grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erfüllen, da sie auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft darauf hinarbeiten, institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten zu erreichen. Ein Kandidatenland würde nur unter bestimmten spezifischen Umständen ausgeschlossen: willkürliche Gewalt in Konfliktsituationen, vom Rat gegen dieses Land verhängte Sanktionen oder eine EU-weite Anerkennungsquote von Asylbewerbern von über 20 %.

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf eine Analyse der EU-Asylagentur und andere Quellen, einschließlich Informationen der Mitgliedstaaten, des UNHCR und des EAD.

Die EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten kann im Laufe der Zeit erweitert oder überarbeitet werden. Länder können auch suspendiert oder von der Liste gestrichen werden, wenn sie die Kriterien für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nicht mehr erfüllen. 

Die Benennung als sicherer Herkunftsstaat stellt keine Sicherheitsgarantie für alle Staatsangehörigen dieses Landes dar. Die Mitgliedstaaten müssen jeden Asylantrag einzeln prüfen, unabhängig davon, ob eine Person aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder nicht.  

So geht es weiter

Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat über diesen Vorschlag entscheiden.

Hintergrund

Im Zuge ihrer Tätigkeit zur Umsetzung des Pakets hat die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, Bereiche zu ermitteln, in denen die Arbeit vorgezogen werden kann, um so bestimmte Aspekte des Pakets zu beschleunigen, die die Effizienz des Asylsystems steigern werden.

Die Bewertung, ob ein Drittstaat ein sicherer Herkunftsstaat gemäß der Asylverfahrensverordnung ist, stützte sich auf den Austausch mit den Mitgliedstaaten, der EUAA, dem EAD sowie dem UNCHR und anderen Interessenträgern wie beispielsweise Nichtregierungsorganisationen.

Die EUAA hat eine Methodik zur Unterstützung der Ermittlung sicherer Herkunftsstaaten festgelegt und dabei die Herkunftsländer mit einem erheblichen Aufkommen an Asylanträgen in der EU untersucht. Dies gilt auch für EU-Beitrittskandidaten, Herkunftsländer mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von 5 % oder weniger mit einem erheblichen Aufkommen von Asylanträgen in der EU, von der Visumpflicht befreite Länder mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von 5 % oder weniger mit einem erheblichen Aufkommen von Asylanträgen in der EU und Länder, die bereits in den bestehenden Listen sicherer Herkunftsstaaten der Mitgliedstaaten aufgeführt sind.

Weitere Informationen

Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 hinsichtlich der Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf Unionsebene

Migrations- und Asylpaket – Erläuterungen

Asylverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten ist eines der Hauptziele des im vergangenen Jahr vereinbarten Migrations- und Asylpakets. Mit dem heutigen Vorschlag wollen wir die Umsetzung wichtiger Bestimmungen voranbringen und den Mitgliedstaaten zusätzliche Instrumente zur Straffung der Asylverfahren an die Hand geben.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie

Uns bleibt etwas mehr als ein Jahr Zeit, bevor das Migrations- und Asylpaket in vollem Umfang Anwendung findet, aber wo wir schneller vorankommen können, sollten wir dies auch tun. Viele Mitgliedstaaten sind mit einem erheblichen Rückstand bei den Asylanträgen konfrontiert – daher ist alles, was wir jetzt tun können, um schnellere Asylentscheidungen zu unterstützen, sehr wichtig. Die Bestimmungen des Pakets über die Anerkennungsquoten und die Anwendung des Konzepts des sicheren Herkunftsstaats können den Mitgliedstaaten helfen, Anträge schneller zu bearbeiten. Dabei muss stets sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag immer noch einer individuellen Prüfung unterzogen wird und der Kontrolle durch die nationalen Gerichte unterliegt.

Magnus Brunner, Mitglied der Kommission für Inneres und Migration

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. April 2025
Autor
Vertretung in Luxembourg