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Vertretung in Luxemburg

Kommission schlägt Google Maßnahmen für die Weitergabe von Suchmaschinendaten an Dritte im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte vor

  • Presseartikel
  • 16. April 2026
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 2 Min
Illustration: computers

Die Europäische Kommission hat Google vorläufige Feststellungen übermittelt, in denen sie Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) vorschlägt. Im Zuge dieser vorgeschlagenen Maßnahmen sollte Google Suchmaschinen von Drittanbietern Zugang zu Suchdaten wie Ranking-, Abfrage-, Klick- und Ansichtsdaten zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen ermöglichen.

Mit den Maßnahmen soll es Online-Suchmaschinen von Drittanbietern – oder „Datenempfängern“ – ermöglicht werden, ihre Suchdienste zu optimieren und mit Google Search in Wettbewerb zu treten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Aspekte:

  • die Berechtigung der Datenempfänger, Suchdaten zu erhalten, einschließlich derjenigen von mit künstlicher Intelligenz (KI) versehenen Chatbots mit Suchfunktionen,
  • den Umfang der Suchdaten, die Google weitergeben muss,
  • die Mittel und die Häufigkeit, mit denen Google Suchdaten weitergeben muss,
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Anonymisierung personenbezogener Daten,
  • Parameter für die Festlegung fairer, angemessener und diskriminierungsfreier Preise für Suchdaten und
  • Verfahren für den Zugang der Empfänger zu Suchdaten.

Um die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten, fordert die Kommission die Beteiligten auf, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation dazu Stellung zu nehmen.

Die Beteiligten haben bis zum 1. Mai Zeit, sich zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern. Die nicht vertrauliche Zusammenfassung der vorläufigen Feststellungen und der vorgeschlagenen Maßnahmen ist auf der Konsultationsseite abrufbar.

Nächste Schritte

Die Kommission wird die Rückmeldungen der Beteiligten und von Google sorgfältig prüfen. Sie kann die Beiträge nutzen, um die Maßnahmen anzupassen, die in den endgültigen, für Google verbindlichen Beschluss aufgenommen werden. Dieser endgültige Beschluss muss bis zum 27. Juli 2026 angenommen werden.

Dieses Verfahren lässt die Befugnis der Kommission unberührt, einen Beschluss zu erlassen, mit dem die Nichteinhaltung einer der im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Verpflichtungen durch einen Gatekeeper (Torwächter) festgestellt wird.

Hintergrund

Diese vorläufigen Feststellungen sind Teil einer Reihe von Präzisierungsverfahren, die am 27. Januar 2026 eingeleitet wurden. 

Ziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, für bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu sorgen. Das Gesetz regelt die Verpflichtungen der Gatekeeper, bei denen es sich um große digitale Plattformen handelt, die gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Kunden dienen und die aufgrund ihrer Stellung die Macht haben, den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren.

Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission Alphabet Inc., d. h. Google-Dienste wie Google Search, Google Play, Google Maps, YouTube, das Android-Betriebssystem, Google Chrome, Google Shopping und seine Online-Werbedienste, als zentrale Plattformdienste. Google muss seit dem 7. März 2024 in vollem Umfang alle geltenden Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte in Bezug auf die benannten Dienste erfüllen.

Datum der Veröffentlichung
16. April 2026
Autor
Vertretung in Luxembourg