
Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament heute die neuen Vorschriften, die den Mitgliedstaaten die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats erleichtern sollen, und die erste EU-Liste sicherer Herkunftsländer angenommen hat. Die neuen Vorschriften werden das EU-Asylsystem weiter stärken und den Mitgliedstaaten eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen. Als Teil des Migrations- und Asylpakets werden sie zu einem gerechten und konsequenten System beitragen und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte gewährleisten.
Dank der ersten EU-Liste sicherer Herkunftsländer werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, einen einheitlicheren Ansatz in Bezug auf Asylanträge von Staatsangehörigen von Ländern auf der EU-Liste zu verfolgen, deren Anträge wahrscheinlich unbegründet sind. Durch beschleunigte Verfahren auf der Grundlage einer individuellen Prüfung werden die Mitgliedstaaten solche Asylanträge schneller und effizienter bearbeiten können. Ein Herkunftsland kann ausgehend von einer Bewertung anhand verschiedener einschlägiger Quellen – unter anderem der Asylagentur der Europäischen Union, dem UNHCR, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Mitgliedstaaten – als sicher eingestuft werden.
Durch das Konzept des sicheren Drittstaats können Mitgliedstaaten Asylanträge als unzulässig betrachten, wenn die betreffenden Menschen in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnten. Nach den neuen Vorschriften muss für die Anwendung des Konzepts nicht mehr zwingend eine Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem sicheren Drittstaat bestehen. Nach EU-Recht können Drittstaaten nur dann als sicher erachtet werden, wenn ihre nationalen Systeme Anträge bearbeiten und erforderlichenfalls wirksamen Schutz gewähren können, damit ein Schutz vor Zurückweisung sichergestellt ist und die Betreffenden nicht den Risiken der Verfolgung, der Bedrohung des Lebens oder der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sind.
Das Migrations- und Asylpaket bildet das Fundament der Asyl- und Migrationspolitik der EU und gewährleistet einen besseren Schutz der Außengrenzen, strenge Vorschriften gegen Missbrauch und ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Solidarität. Mit dem heutigen Schritt sind die Mitgliedstaaten besser gerüstet, die Migration in der EU wirksam zu steuern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch künftig bei der Durchführung des Pakets unterstützen, da seine operative Umsetzung und Weiterentwicklung in den nächsten Jahren weiterhin im Mittelpunkt stehen müssen.
Nächste Schritte
Die Verordnungen müssen nun vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie – 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union – in Kraft treten. Mit den neuen Vorschriften werden Teile des Migrations- und Asylpakets, das ab Juni 2026 gelten wird, vorgezogen.
Hintergrund
Auf der EU-Liste sicherer Herkunftsländer stehen EU-Bewerberländer, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie die Kriterien für die Bestimmung als sichere Herkunftsländer auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft erfüllen, sowie Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
Die Mitgliedstaaten verfügen nun über mehr Flexibilität und können das Konzept des sicheren Drittstaats gemäß den in der Asylverfahrensverordnung festgelegten Kriterien anwenden. Sie können beschließen, das Konzept anzuwenden, wenn eine Verbindung zu dem sicheren Drittstaat besteht, wenn der Antragsteller vor seiner Einreise in die EU durch einen sicheren Staat gereist ist oder wenn ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit einem sicheren Staat besteht. Strenge Schutzvorkehrungen bleiben bestehen.
Weitere Informationen
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. Februar 2026
- Autor
- Vertretung in Luxembourg