
Einem heute veröffentlichten Bericht der Kommission zufolge vertiefen die Mitgliedstaaten der EU und die Kommission ihre Zusammenarbeit bei der Ermittlung von und dem Vorgehen gegen Investitionen aus Drittländern, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der EU bedrohen.
Im vierten Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) in der Union wird festgestellt, dass die Zahl der Mitteilungen an den Kooperationsmechanismus der EU seit dessen Einführung im Jahr 2020 um 18 % gestiegen ist.
Im Bericht wird hervorgehoben, dass die mit bestimmten Investitionen aus Drittländern verbundenen potenziellen Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der EU und/oder für EU-Projekte und -Programme von gemeinsamem Interesse nun genauer beobachtet werden. Darüber hinaus geht aus dem Bericht klar hervor, dass die Zahl der Mitgliedstaaten, die derzeit ausländische Investitionen überprüfen, gestiegen ist.
Die Europäische Kommission führt eingehende Prüfungen weiterhin zielgerichtet durch und beschränkt diese nach wie vor auf Ausnahmefälle: Von den 488 im Jahr 2023 mitgeteilten Fällen wurde die überwiegende Mehrheit (92 %) von der Kommission innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen. Nur bei 8 % der Fälle war eine eingehendere Sicherheitsprüfung (Phase 2) erforderlich.
Die EU ist weiterhin ein offenes globales Investitionsumfeld. Dies wird auch durch den positiven kumulierten Trend bei ausländischen Investitionen in der EU in den letzten zehn Jahren bestätigt, wie im Bericht dargelegt.
Angesichts der stärkeren geopolitischen Spannungen und des wachsenden Bewusstseins für Herausforderungen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Sicherheit, das zur Veröffentlichung einer Gemeinsamen Mitteilung über die erste Strategie der EU für wirtschaftliche Sicherheit führte, waren Überprüfungen im Jahr 2023 besonders wichtig.
Nationale Überprüfungsmechanismen und kollektive Sicherheit
In den letzten vier Jahren hat die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten erfolgreich darin bestärkt, wirksame nationale Überprüfungsmechanismen einzuführen und umzusetzen, um die kollektive Sicherheit der EU, ihrer Mitgliedstaaten sowie von EU-Projekten und -Programmen von gemeinsamem Interesse zu schützen. 2023 haben sechs weitere Mitgliedstaaten einschlägige Rechtsvorschriften erlassen, weshalb nun insgesamt 24 Mitgliedstaaten der EU über Überprüfungsmechanismen verfügen. Die übrigen drei Mitgliedstaaten – Griechenland, Kroatien und Zypern – haben konkrete Schritte für den Erlass einschlägiger Rechtsvorschriften unternommen.
Seit Inkrafttreten der Verordnung der EU im Jahr 2020 haben die Mitgliedstaaten dem EU-Kooperationsmechanismus mehr als 1 500 Transaktionen mitgeteilt. Parallel dazu wird im Bericht festgestellt, dass nicht alle Mitgliedstaaten im gleichen Ausmaß Transaktionen mitteilen. So stammten 85 % der Mitteilungen im Jahr 2023 von sieben Mitgliedstaaten.
Im Zuge einer umfassenden Bewertung in den ersten Jahren der Anwendung konnten Mängel im derzeitigen System ermittelt werden. Diese werden von der Kommission in ihrem im Januar 2024 vorgelegten Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung behandelt. Durch den Vorschlag, der nun dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament vorliegt, würde dafür gesorgt, dass alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtend einen Mechanismus zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen einrichten und dass die nationalen Rechtsakte im Bereich der Überprüfung ein gewisses Maß an Einheitlichkeit aufweisen; außerdem würde er zu Verfahrensverbesserungen des Kooperationsmechanismus führen.
Hintergrund
Die Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die im Oktober 2020 in Kraft trat, ermöglicht es den Mitgliedstaaten der EU, ausländische Investitionen in ihrem Hoheitsgebiet aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu überprüfen und Maßnahmen zur Bewältigung spezifischer Risiken zu ergreifen. Mit der Verordnung wurde außerdem ein Mechanismus für die Kooperation zwischen der Europäischen Kommission und den Überprüfungsbehörden der Mitgliedstaaten geschaffen, der den Austausch von Informationen über einzelne ADI-Transaktionen in einem Mitgliedstaat ermöglicht, damit etwaige Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung anderer Mitgliedstaaten oder für Programme auf EU-Ebene ermittelt werden können.
Weitere Informationen
Vierter Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
Überprüfung von Investitionen in der EU
Factsheet zur Überarbeitung der Verordnung über ausländische Direktinvestitionen
Zitate
Die EU ist offen für ausländische Direktinvestitionen, zugleich muss sie darauf vorbereitet sein, neue und aufkommende Risiken für unsere Sicherheit und unsere öffentliche Ordnung zu bewältigen. Im Laufe der Jahre wurde vor dem breiteren Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen die Zusammenarbeit bei der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen auf EU-Ebene immer mehr vertieft. Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ist zu einem entscheidenden Bestandteil unserer breiter angelegten Strategie für wirtschaftliche Sicherheit geworden. Dieser vierte Jahresbericht ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Zusammenarbeit der EU bei der Bewertung und Bewältigung von Risiken für unsere kollektive Sicherheit mehr und mehr an Bedeutung gewinnt.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Oktober 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg