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Vertretung in Luxemburg

EU erlässt 21. Sanktionspaket gegen Russland

  • Presseartikel
  • 23. Juli 2026
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 11 Min
Ukraine National Flag Day, 23/08/2024

Die Europäische Kommission begrüßt die heutige Annahme des 21. Sanktionspakets gegen Russland durch die EU-Mitgliedstaaten. Das Paket schränkt die Fähigkeit Russlands, seinen rechtswidrigen Krieg zu finanzieren und Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur durchzuführen, weiter ein. Die Konjunktur in Russland schwächt sich drastisch ab, und die EU-Sanktionen haben Russland effektiv vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Russlands Haushalt steht zunehmend unter Druck, da sich die liquiden Vermögenswerte seines Staatsfonds seit Kriegsbeginn um mehr als zwei Drittel verringert haben.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Sektoren, in denen die größte Wirkung erzielt werden kann: Energie, Finanzdienstleistungen, einschließlich Kryptowerte-Dienstleistungen, Handel und Russlands militärisch-industriellen Komplex. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten eine Einigung erzielt, die nach dem Erlass der erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und eines Beschlusses durch den Rat den Weg für ein Verbot der Einreise russischer Kombattanten in die Europäische Union ebnet.

Das 21. Sanktionspaket umfasst folgende Schlüsselelemente:

MAẞNAHMEN IM ENERGIEBEREICH

  • Anpassungen der Ölpreisobergrenze: Die EU hat beschlossen, die im Rahmen des 18. Sanktionspakets vereinbarte Anpassung der Preisobergrenze für ein ganzes Jahr bis Juli 2027 auszusetzen. Dies wird den starken Abwärtsdruck auf die russischen Rohölausfuhren aufrechterhalten und dafür sorgen, dass Russland nicht von der Schließung der Straße von Hormus profitiert. Im Falle außergewöhnlicher Marktentwicklungen kann die Preisobergrenze jedoch auch früher angepasst werden.
  • Infrastrukturverbot: Die EU geht weiterhin gegen kritische Infrastrukturen vor, die die Kriegsmaschinerie Russlands in militärischer und wirtschaftlicher Hinsicht stärken. Erstens wurde das Transaktionsverbot auf eine Reihe russischer Häfen und Flughäfen ausgeweitet. Darüber hinaus gilt das Verbot nun auch für Raffinerien, die russisches Öl verarbeiten, und es wurde eine Raffinerie, die Raffinerie in Kulewi, in die Sanktionsliste aufgenommen. Diese Aufnahme in die Liste wird mit einer Verzögerung von sechs Monaten in Kraft treten, um der Raffinerie Zeit zu geben, eine Diversifizierung weg von russischem Rohöl durchzuführen. Nach einer Bewertung durch die Kommission wird der Rat dann entscheiden, ob es weiterhin erforderlich ist, die Raffinerie in der Sanktionsliste zu führen.
  • Weiterverkauf von Flüssigerdgastankschiffen (LNG-Tankschiffen): Mit dem Paket wird eine Meldepflicht für den Verkauf von LNG-Tankschiffen in Drittländer eingeführt. Nach einer Bewertung durch die Kommission innerhalb von drei Monaten muss der Rat entscheiden, ob ein vollständiges Verbot des Verkaufs von Tankschiffen nach Russland eingeführt werden sollte.
  • Verbringung von LNG in Drittländer und damit zusammenhängende Käufe: Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird eine befristete Ausnahmeregelung mit einer Geltungsdauer von einem Jahr eingeführt, die verlängert werden kann. Die Ausnahme unterliegt strengen Anforderungen in Bezug auf die Meldepflicht und das Volumen.  Verbot von LNG-Terminal-Dienstleistungen: Im Rahmen des neuen Pakets wird klargestellt, dass das mit dem 20. Sanktionspaket eingeführte Verbot von LNG-Terminal-Dienstleistungen nicht nur für russische und EU-Wirtschaftsteilnehmer gilt, sondern auch für nichtrussische Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern, die von russischen Unternehmen kontrolliert werden.
  • Schattenflotte: Zusätzlich zu den 632 bereits sanktionierten Schiffen werden weitere 41 Schiffe einem Zugangsverbot zu Häfen und einem Verbot der Inanspruchnahme von Dienstleistungen unterliegen. Die Kriterien für die Aufnahme von Schiffen in die Sanktionsliste werden erstmals auch auf Schiffe ausgeweitet, die Dienstleistungen für diese Schiffe erbringen. Fünf Bunkerschiffe, die bereits sanktionierte Tankschiffe regelmäßig betankt haben, wurden ebenfalls in die Sanktionsliste aufgenommen.
  • Ölhändler: Mit dem Paket wird die Liste der Ölhändler erweitert, die einem Transaktionsverbot unterliegen, da sie für den russischen Ölhandel bei der Unterlaufung der EU-Sanktionen als Vermittler fungieren.

FINANZPOLITISCHE MAẞNAHMEN

Heute stärkt die EU den EU-Sanktionsrahmen durch neue Beschränkungen in den Bereichen Finanzwesen und Kryptowerte, insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Bankwesen: Mit dem Paket werden sowohl die Liste der Banken aus Drittländern als auch die Liste der russischen Banken, die einem Transaktionsverbot unterliegen, erweitert. Insgesamt unterliegen nun mehr als 100 russische Banken diesem Verbot. Diese Maßnahme geht über eine einfache Aufnahme in die Sanktionsliste hinaus, da sie auch ein Verbot der Nutzung von Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr umfasst, was die Fähigkeit Russlands, sein Geld zur Unterstützung seines illegalen Krieges einzusetzen, erheblich beeinträchtigt.
  • Kryptowerte-Dienstleistungen: Mit dem Paket wird ein spezielles Verbot von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern eingeführt, das Drittländer, die Krypto-Plattformen betreiben, welche die Umgehung von Sanktionen erleichtern, abschrecken soll.
  • Kryptowerte-Plattformen: Mit dem Paket wird ein Transaktionsverbot für weitere Kryptowerte-Plattformen und mit Kryptowerten verknüpfte Unternehmen aus Drittländern verhängt.
  • Russische Staatsangehörige in den Leitungsgremien von Kryptowerte-Dienstleistern: Mit dem neuen Paket wird das Verbot für russische Staatsangehörige ausgeweitet, Eigentümer von Unternehmen zu sein, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, solche Unternehmen zu kontrollieren oder in deren Leitungsgremien tätig zu sein.

VISABESCHRÄNKUNGEN

  • Mit dem Paket wird die Grundlage für ein umfassendes Verbot der Erteilung von Visa an Kombattanten und ehemalige Kombattanten der russischen Streitkräfte und anderer Stellvertretergruppen, die am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt sind, geschaffen, was das politische und rechtliche Engagement der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung dieser Bedrohung unterstreicht. Der Rat wird entscheiden, wann das Verbot in Kraft tritt, nachdem die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen getroffen wurden. Die Kommission wird sich innerhalb von drei Monaten erneut mit den Vorbereitungen für die Umsetzung des Visumverbots befassen.

RECHTSSCHUTZ VON EU-WIRTSCHAFTSTEILNEHMERN

  • Mit dem neuen Paket werden wegweisende Maßnahmen für den Rechtsschutz von EU-Wirtschaftsteilnehmern vor missbräuchlichen Klagen, die als Vergeltungsmaßnahmen für EU-Sanktionen genutzt werden, eingeführt. Zu den Maßnahmen gehört die Möglichkeit für EU-Unternehmen, ihre nichtrussischen Vertragsparteien in der EU auf Schadensersatz zu verklagen. EU-Gerichte können Anordnungen erlassen, um Drittländer von der Vollstreckung rechtswidriger russischer Urteile abzuhalten. Mitgliedstaaten dürfen russische Entscheidungen im Zusammenhang mit Sanktionen nicht anerkennen oder durchsetzen.

HANDELSPOLITISCHE MAẞNAHMEN

Mit dem Paket werden neue Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen und ‑verbote eingeführt, um den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu behindern und zu schwächen. Dazu zählen:

  • Neue Ausfuhrverbote und -beschränkungen: Das Paket umfasst Ausfuhrverbote und -beschränkungen für Güter und Technologien, wodurch die Kampfhandlungen weiter gestört werden und der militärisch-industrielle Komplex Russlands geschwächt wird. Diese Beschränkungen erstrecken sich auf bestimmte Metallpulver und -legierungen, die in der russischen Luft- und Raumfahrt und für die Drohnenproduktion verwendet werden, sowie Beschränkungen für damit zusammenhängende Technologien (z. B. Störausrüstung).
  • Neue Einfuhrverbote: Das Paket umfasst Verbote für eine Reihe von Waren unter Berücksichtigung von Diversifizierungsprozessen, etwa im Bereich der Einfuhr von Metallerz (EU-Einfuhren im Wert von 60 Mio. € im Jahr 2025, 285 Mio. € vor dem Einmarsch).

MAẞNAHMEN GEGEN DIE UMGEHUNG VON SANKTIONEN

  • Mit diesem Paket wird die Liste der Organisationen, die Teil des militärisch-industriellen Komplexes Russlands sind oder diesen unterstützen oder die Umgehung von EU-Sanktionen ermöglichen, um 51 weitere Einträge ergänzt. Dazu gehören 24 Organisationen mit Sitz in Russland und 27 Organisationen in Drittländern, davon 14 mit Sitz in China (darunter 4 in Hongkong), 4 in der Türkei, 3 in Kirgisistan, 2 in Indien, 2 in Kasachstan und 2 in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

SANKTIONSLISTEN

Mit dem heutigen Paket werden die Sanktionslisten um 218 Einträge erweitert, darunter 48 Personen und 170 Organisationen – die höchste Zahl seit Beginn des Krieges.

Das bedeutet, dass die Vermögenswerte dieser gelisteten Personen und Organisationen in der EU eingefroren werden und ihnen keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden dürfen und – gegen Einzelpersonen – auch Reiseverbote verhängt werden. Diese Sanktionen erstrecken sich auf mehrere Bereiche, wodurch die Maßnahmen gegen den russischen Bankensektor und gegen Kryptowerte-Dienstleister, die als treibende Kraft für die russische Wirtschaft dienen, erheblich ausgeweitet werden. So soll die Fähigkeit Russlands zur Durchführung von Angriffen, insbesondere durch Langstreckendrohnen, eingeschränkt werden. Auch der Druck auf die Einnahmequellen Russlands soll aufrechterhalten werden, indem der Öl-, der Gold- und der Diamantensektor weiterhin ins Visier genommen werden.

  • Finanzsektor und Kryptowerte: Die EU nimmt 94 Banken und große Finanzinstitute sowie eine wichtige Einrichtung des russischen Bankwesens in die Sanktionsliste auf. 4 Einträge werden im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden A7-Netz, einschließlich seiner neuen Verbindungen nach Afrika, hinzugefügt.
  • Russlands militärisch-industrieller Komplex: Von den 56 Listungen, die sich gegen den militärisch-industriellen Komplex Russlands richten, stehen 37 in direktem Zusammenhang mit der Herstellung und der Lieferkette von Langstreckendrohnen.
  • Wegbereiter für die russische Schattenflotte: Es werden 8 Organisationen und 1 Person in die Sanktionsliste aufgenommen, die im Umfeld der Schattenflotte agieren, darunter Unternehmen, die im Namen der großen Ölunternehmen Russlands tätig sind, und erstmals auch eine Vermittlungsagentur für Besatzungen, die die Schattenflotte unterstützt.
  • Energiesektor:  Die EU benennt 18 Organisationen und 1 Person im Ölsektor, darunter 3 Raffinerien in Russland, eine große belarussische Ölraffinerie sowie ein Unternehmen, das für den Verkauf belarussischer Erdölerzeugnisse in Russland gegründet wurde.
  • Gold- und Diamantensektor: Zur Beseitigung anderer Einnahmequellen für Russland werden 7 wichtige Akteure im Goldsektor, ein führendes Diamantenunternehmen und mehrere Organisationen, die im Bergbau- und Metallurgiesektor tätig sind, benannt.
  • Kritische Infrastruktur: Die EU nimmt einen wichtigen grenzüberschreitenden Energielieferanten und eine prominente Persönlichkeit der russischen Eisenbahn in die Sanktionsliste auf und übt so Druck auf die kritische Infrastruktur Russlands aus.
  • Russlands Kriegspropagandamaschine: 8 Personen, die Russlands Kriegspropaganda verbreiten und zu seinem manipulativen Kriegsnarrativ über die Ukraine beitragen, werden in die Sanktionsliste aufgenommen.
  • Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen: Die EU nimmt einen Generalmajor und Kriegsverbrecher in die Sanktionsliste auf, der an der Folterung, Hinrichtung und Leichenschändung ukrainischer Militärangehöriger, einschließlich Kriegsgefangener, beteiligt war, um ihn für grausame Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

Damit beläuft sich die Zahl der benannten Personen im Zusammenhang mit Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, nun auf fast 3 000.

BELARUS

Es wurden handelsbezogene Bestimmungen und bestimmte Maßnahmen in das Paket übernommen, die darauf abzielen, EU-Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen der Sanktionsregelung gegen Belarus zu schützen, wie dies auch in der bisherigen Praxis der Fall war. Es wird das Verbot für belarussische Staatsangehörige ausgeweitet, Eigentümer von Unternehmen zu sein, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, solche Unternehmen zu kontrollieren oder in deren Leitungsgremien tätig zu sein.

Außerdem werden 4 belarussische Organisationen in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Teil des Verteidigungs- und Sicherheitssektors von Belarus oder Russland sind oder diesen unterstützen.

HINTERGRUND

Als Reaktion auf den Einmarsch in die Ukraine haben die EU und ihre Verbündeten eine bedeutende Zahl an Sanktionen gegen Russland verhängt. Dadurch ist Russland das Land, das weltweit den meisten Sanktionen unterliegt. Der kontinuierliche und nachhaltige Einsatz von Sanktionen zeigt Wirkung. Jedes neue Paket erhöht den Druck der EU auf Russland, die Kriegshandlungen einzustellen und an den Verhandlungstisch zu kommen.

Die Sanktionen fügen Russland erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu und zwingen es, seine Wirtschaft um die militärische Produktion herum umzustrukturieren, was zur grundlegenden Umgestaltung seiner geoökonomischen Landschaft führt. Die wirtschaftlichen Fähigkeiten Russlands sind nun beeinträchtigt, was seine Fähigkeit einschränkt, seinen Krieg zu finanzieren. Das reale BIP ging im ersten Quartal dieses Jahres um 0,2 % zurück, und Prognosen zufolge wird das BIP-Wachstum 2026 bei 1,3 % und 2027 bei 1,1 % liegen.

Die Sanktionen im Energiebereich haben die Steuereinnahmen Russlands drastisch verringert. Die Zahlungen der EU an Russland im Energiebereich waren 2025 85 % geringer als 2021. Auch die finanziellen Sanktionen der EU schränken den Kreml in seiner Handlungsfähigkeit ein: Die Rentabilität der Banken geht zurück, und die wachsende Zahl emittierter russischer Staatsanleihen kann zunehmend nur durch Käufe großer russischer Banken absorbiert werden. Was den Handel betrifft, so waren die EU-Ausfuhren nach Russland im Jahr 2025 im Vergleich zu 2021 um 66 % und die Einfuhren aus Russland um 83 % zurückgegangen. Durch die Sanktionen ist die Beschaffung von Schlüsseltechnologien und -produkten für Russland schwieriger und teurer geworden und die Technologien und Produkte, an die es gelangt, sind von geringerer Qualität.

Seit Beginn des Krieges war die russische Wirtschaft noch nie so schwach wie jetzt. Die unerwarteten Gewinne durch höhere Ölpreise aufgrund der Lage im Nahen Osten werden nicht ausreichen, um die stetig zunehmenden strukturellen Schwächen der russischen Wirtschaft auszugleichen.

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Fragen und Antworten

Amtsblatt

Weitere Informationen zu Sanktionen

EU-Sanktionshelpdesk

Mit jeder Sanktionsrunde bringen wir die Wirtschaft Russlands und dessen Fähigkeit, seinen rechtswidrigen Krieg fortzusetzen, weiter in Bedrängnis. Mit unserem 21. Paket werden mehr Einträge als je zuvor in den letzten vier Jahren in die Sanktionsliste aufgenommen. Wir richten uns gegen über hundert Banken und Betreiber im Bereich Kryptowerte, über 40 Schiffe der russischen Schattenflotte und mehrere Ölraffinerien in Russland und Belarus. In der Liste werden auch mehr als 50 Organisationen der Militärindustrie geführt, die als Schlüsselakteure an der Herstellung von Russlands Langstreckendrohnen beteiligt sind. Nur wenn es unter Druck gesetzt wird, wird Russland darüber verhandeln, seinen rechtswidrigen Krieg zu beenden und die Tötung von Zivilisten einzustellen. Sanktionen verstärken diesen Druck.

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission

Die Europäische Union tritt weiterhin geschlossen dafür ein, den Druck auf Russland zu erhöhen. Mit diesem 21. Sanktionspaket schränken wir die Fähigkeit Russlands, seinen rechtswidrigen Krieg zu finanzieren, weiter ein, schließen Schlupflöcher und stärken die Durchsetzung. Unser Ziel bleibt unverändert: Wir wollen, dass Russland sich konstruktiv an Verhandlungen beteiligt, und wir wollen dazu beizutragen, die Voraussetzungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine zu schaffen.

Maria Luís Albuquerque, Mitglied der Kommission für Finanzdienstleistungen sowie für die Spar- und Investitionsunion

Datum der Veröffentlichung
23. Juli 2026
Autor
Vertretung in Luxembourg