
Die Kommission hat die Verhandlungen mit der Ukraine über die Überprüfung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine abgeschlossen. Durch die grundsätzliche Einigung über die Überprüfung der Bestimmungen zur Handelsliberalisierung im Rahmen des Assoziierungsabkommens wird eine neue Phase bei der Schaffung eines langfristigen, berechenbaren und auf Gegenseitigkeit beruhenden Rahmens im breiteren Kontext des Beitrittsprozesses der Ukraine eingeleitet. Dabei werden auch die Anliegen bestimmter Agrarsektoren, die von den EU-Mitgliedstaaten und den Landwirtschaftsbetrieben hervorgehoben wurden, vollständig berücksichtigt.
Diese Überprüfung trägt zur schrittweisen Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt bei und zeigt, dass die EU nach wie vor fest entschlossen ist, die Ukraine zu unterstützen. Das überarbeitete vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen wird nach seiner Annahme beiden Seiten zugutekommen, da es einen Rahmen für langfristige wirtschaftliche Sicherheit und stabile Handelsbeziehungen bietet.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte dazu: „Mit diesem modernisierten Abkommen sichern wir die Handelsströme aus der Ukraine in die EU und auf die Weltmärkte, sorgen gemeinsam für Widerstandsfähigkeit und zeigen wirtschaftliche Solidarität angesichts des ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands. Gleichzeitig schützen wir weiterhin die Interessen unserer Landwirtinnen und Landwirte. Die Ukraine ist Teil der europäischen Familie. Wir werden uns weiterhin für Wachstum und Stabilität auf beiden Seiten einsetzen, um das Land letztlich vollständig in die Union zu integrieren.“
Das modernisierte Abkommen baut auf drei zentralen Elementen auf:
- Gleiche Wettbewerbsbedingungen: Voraussetzung für die neuen Marktzugangsmöglichkeiten ist die schrittweise Übernahme der einschlägigen EU-Produktionsstandards durch die Ukraine, z. B. beim Tierschutz, der Verwendung von Pestiziden und Tierarzneimitteln. Die Ukraine muss jedes Jahr über ihre diesbezüglichen Fortschritte Bericht erstatten. Dieser Ansatz entspricht dem Kerngedanken des EU-Beitritts der Ukraine und der Übernahme des EU-Besitzstands.
- Eine solide Schutzklausel: Beide Seiten werden die Möglichkeit haben, einen Schutzmechanismus zu aktivieren. Dieser ermöglicht die Annahme geeigneter Maßnahmen in Situationen, in denen Importe nachteilige Auswirkungen für eine der beiden Parteien haben könnten. Bei der EU kann die Bewertung einer möglichen Störung auf der Ebene eines oder mehrerer Mitgliedstaaten vorgenommen werden.
- Stärkere Handelsströme: Mit dem überarbeiteten Abkommen wird der Handel zwischen der Ukraine und der EU unterstützt. Gleichzeitig werden die Anliegen bestimmter EU-Agrarsektoren und Interessenträger umfassend berücksichtigt. Der ausgehandelte Marktzugang variiert: Bei den sensibelsten Erzeugnissen wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig wurden im Vergleich zur ursprünglichen vertieften und umfassenden Freihandelszone nur geringfügige Erhöhungen vorgenommen. Für andere Waren wurden Verbesserungen vereinbart, die unter Berücksichtigung unserer komplementären Märkte beiden Seiten zugutekommen. Für bestimmte nicht sensible Waren wurde schließlich eine vollständige Liberalisierung beschlossen.
Zudem haben beide Vertragsparteien zugesagt, Maßnahmen zu prüfen, mit denen ukrainische Exporteure ihre traditionellen Märkte in Drittländern besser erreichen können sollen. Die EU und die Ukraine sind außerdem übereingekommen, die Lage vor dem Hintergrund der Fortschritte der Ukraine im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Integration und ihre Beitrittsaussichten zu überprüfen.
Nächste Schritte
Beide Seiten werden nun an der Feinabstimmung der technischen Elemente des Abkommens arbeiten. Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament werden in den kommenden Tagen über die Einzelheiten des Abkommens unterrichtet.
Vorbehaltlich der abschließenden rechtlichen Überprüfung des Abkommens werden die EU und die Ukraine nun ihre jeweiligen Verfahren zur förmlichen Billigung des überarbeiteten vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens durchlaufen.
Seitens der EU wird die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates annehmen, damit dieser das Abkommen billigen kann. Anschließend wird es vom Assoziationsausschuss EU-Ukraine förmlich angenommen.
Hintergrund
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, das eine vertiefte und umfassende Freihandelszone umfasst, wurde zwischen 2007 und 2011 ausgehandelt und am 21. März bzw. am 27. Juni 2014 unterzeichnet. Damit wurde der Großteil aller Zölle, insbesondere auf Industrieerzeugnisse, abgeschafft.
Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die EU der Ukraine Handelserleichterungen und außerordentliche Instrumente gewährt, die jährlich ein hohes Maß an einseitiger Liberalisierung in Form autonomer Handelsmaßnahmen bieten. Diese waren seit dem 4. Juni 2022 in Kraft und wurden bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer am 5. Juni 2025 zweimal verlängert, woraufhin Übergangsmaßnahmen eingeführt wurden. Zusammen mit den Solidaritätskorridoren wurden die autonomen Handelsmaßnahmen vor dem Hintergrund der erheblichen kriegsbedingten Störungen und entgegen dem insgesamt rückläufigen Trend im Handel der Ukraine angenommen.
Die Kommission war stets bestrebt, eine längerfristige gegenseitige Zollliberalisierung nach Artikel 29 des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine zu vereinbaren, um einen nahtlosen Übergang zu einem neuen Rahmen zu gewährleisten, in dem alle Handelsvereinbarungen in die aktualisierte vertiefte und umfassende Freihandelszone integriert werden.
Weitere Informationen
Assoziierungsabkommen EU-Ukraine
Factsheet zur Solidarität der EU mit der Ukraine
Zitate
Mit diesem modernisierten Abkommen sichern wir die Handelsströme aus der Ukraine in die EU und auf die Weltmärkte, sorgen gemeinsam für Widerstandsfähigkeit und zeigen wirtschaftliche Solidarität angesichts des ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands. Gleichzeitig schützen wir weiterhin die Interessen unserer Landwirtinnen und Landwirte. Die Ukraine ist Teil der europäischen Familie. Wir werden uns weiterhin für Wachstum und Stabilität auf beiden Seiten einsetzen, um das Land letztlich vollständig in die Union zu integrieren.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Dieses ausgewogene, faire und realistische Abkommen eröffnet ein neues Kapitel in den bereits jetzt dynamischen Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Das Handelsvolumen erreichte 2024 rund 67 Mrd. EUR, wobei die EU einen Handelsüberschuss von 18 Mrd. EUR erzielte. Aus politischer Sicht ist das Abkommen ein klares Signal, dass wir die Ukraine bei der Verteidigung ihrer Souveränität und der Zukunft ihrer Demokratie weiterhin entschlossen unterstützen werden. Außerdem schützt es die Interessen der Landwirtschaftsbetriebe in der EU und gewährleistet die Stabilität und Vorhersehbarkeit, die unsere Interessenträger in diesen unsicheren Zeiten benötigen.
Maroš Šefčovič, Mitglied der Kommission für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz
Wir hatten bei der Aushandlung eines überarbeiteten Abkommens für unsere Handelsbeziehungen mit der Ukraine klare Ziele: Wir wollen die Ukraine nach wie vor unterstützen, unsere Produktionsstandards im Hinblick auf den EU-Beitritt des Landes weiter angleichen und gleichzeitig einen wirksamen Mechanismus zum Schutz unserer sensiblen Sektoren einführen. Das Gleichgewicht, das wir erreicht haben, schafft ein stabiles und berechenbares Umfeld, um unsere privilegierten Handelsbeziehungen weiter auszubauen und zugleich den Anliegen unserer sensiblen Agrar- und Lebensmittelsektoren Rechnung zu tragen. Das Abkommen ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg hin zum Beitritt der Ukraine zu unserem Binnenmarkt und zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Landwirtschaftsbetriebe in der EU.
Christophe Hansen, Mitglied der Kommission für Landwirtschaft und Ernährung
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Juni 2025
- Autor
- Vertretung in Luxembourg