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Vertretung in Luxemburg

EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert für den elektronischen Geschäftsverkehr ein

  • Presseartikel
  • 12. Dezember 2025
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 2 Min
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Die Kommission begrüßt die heutige Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, ab Juli 2026 einen Zollsatzvon 3 EUR  pro Sendung auf Pakete im Wert von weniger als 150 EUR imelektronischen Handeleinzuführen. Der neue Zoll wird dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu schützen,indemer die  Wettbewerbsbedingungen zwischen dem elektronischen Handel und dem traditionellen Einzelhandelverbessert. 

Angesichts des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren des elektronischen Handels in die EUhaben die Kommission und die Mitgliedstaatengemeinsam anerkannt, dasseine dringende Lösung erforderlich ist, die die Lücke bis zur Einrichtung der EU-Zollreformim Jahr 2028 schließenwird.  

Der Rat und die Kommission arbeiten daran, die Umsetzung dieser befristeten Maßnahmedurch  geeignete rechtliche Änderungen und durch die Gewährleistung einesgut funktionierendenIT-Rahmens  zu ermöglichen.  

Die ständige Zollregelung wird gelten, sobald die EU-Zolldatenplattformeingerichtet ist.  Die EU-Zolldatenplattform wird neue Zolldaten im Zusammenhang mit dem elektronischen Handelvollständig integrierenund den Zolldiensten ein vollständiges Bild von Waren liefern, die in die EU oder aus der EU verbracht werden. 

Der vorübergehende Zollsatz von 3 EUR je Sendung gilt für Pakete, die direkt an Verbraucher aus Drittländern versandt werden. Diese Maßnahme ist getrennt von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Abwicklungsgebühr für Pakete im elektronischen Geschäftsverkehr. Der Zoll beseitigt  einen Wettbewerbsvorteil, den die Wirtschaftsbeteiligten des elektronischen Handelsderzeit genießen, und die Bearbeitungsgebühr soll die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden für die Überwachung des sehr erheblichen Paketflusses entstehen. 

EU-Unternehmen vor dem E-Commerce-Boom schützen 

Die von der Kommission vorgeschlagenen neuen Zollvorschriften für den elektronischen Handel werden die EU-Zollunion stärken und die Zollbehörden besser in die Lage versetzen,  den EU-Einzelhandel und seine Arbeitnehmer sowie die Verbraucher in der EU zu schützen. Siesind von entscheidender Bedeutung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere EU-Unternehmen gegen den wachsenden Wettbewerb durch Online-Plattformen im Auslandzu schaffen. 

Für weitere Informationen 

Pressemitteilung

EU-Zollreform 

Die Mitgliedstaaten legen gemeinsamen Standpunkt zur neuen Zollreform der Union fest 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Dezember 2025
Autor
Vertretung in Luxembourg