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Vertretung in Luxemburg

EU unterzeichnet neue Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von 1,4 Mrd. EUR, um den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen

  • Presseartikel
  • 11. Juni 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 10 Min
Visit of Ursula von der Leyen, President of the European Commission, to Ukraine

Auf der Wiederaufbau-Konferenz für die Ukraine 2024, die heute in Berlin stattfand, kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Unterzeichnung neuer Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen über 1,4 Mrd. EUR zur Förderung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine an, so wie dies im Investitionsrahmen für die Ukraine-Fazilität vorgesehen ist. Mit diesen Vereinbarungen wird die unerschütterliche Entschlossenheit der EU bekräftigt, der Ukraine so lange wie nötig beizustehen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte dazu: „Die Europäische Union mobilisiert ihre finanzielle Schlagkraft, um der Ukraine beizustehen, damit sie standhalten und sich wieder erholen kann. Unser Hilfsangebot reicht von den Erlösen aus immobilisierten russischen Vermögenswerten bis hin zu unserer Ukraine-Fazilität in Höhe von 50 Mrd. EUR. Damit werden wir sicherstellen, dass die Ukraine die benötigte Unterstützung erhält. Wir bringen heute den Investitionsplan im Rahmen der Fazilität auf den Weg. Dafür werden die ersten Vereinbarungen über 1,4 Mrd. EUR mit unseren Partnerbanken unterzeichnet, durch die weitere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisiert werden sollen. Die Wirtschaft möchte einen noch höheren Beitrag leisten. Und gemeinsam werden wir der Ukraine dabei helfen, standzuhalten und sich zu erholen.“

Dies sind die ersten Vereinbarungen mit internationalen und bilateralen öffentlichen Finanzinstitutionen, die gemäß dem Investitionsrahmen für die Ukraine unterzeichnet werden, der als Investitionskomponente der EU-Fazilität für die Ukraine mit bis zu 50 Mrd. EUR dotiert ist und die Ukraine angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft unterstützen soll.

Von diesen Vereinbarungen, die sich aus Darlehensgarantien in Höhe von 1 Mrd. EUR und Finanzhilfen in Höhe von 400 Mio. EUR in Form von Mischfinanzierungen zusammensetzen, werden private Unternehmen (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen), Kommunen und staatseigene Unternehmen der Ukraine profitieren. Sie sind insbesondere auf die Reparatur, die Instandsetzung und den Ausbau der Energieinfrastruktur ausgerichtet, die in den vergangenen Monaten stark von den Angriffen Russlands in Mitleidenschaft gezogen war. Andere Programme sind für den Verkehrssektor und den kommunalen Bereich konzipiert und sollen den Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für vom Krieg betroffene Unternehmen in zuvor besetzten und frontnahen Regionen, unterstützen. 

Nachstehend sind alle Programme aufgeführt, mit denen 6 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert werden sollen:

  • Initiativen zur Unterstützung des ukrainischen Privatsektors: Sie dienen der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich kriegsgeschädigter Unternehmen. Die EU stellt über die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) Garantien in Höhe von 190 Mio. EUR und Investitionszuschüsse in Höhe von 10 Mio. EUR bereit.
  • Programm „Bessere Zukunft: Resilienz, Wiederaufbau und Regeneration der Ukraine (RE-Ukraine)“: Angestrebt werden die schnellere Bereitstellung und die Aufstockung von Investitionen, die in erneuerbare Energien (Windkraftprojekte, Batterie-Energiespeichersysteme), den Verkehr und den digitalen Sektor fließen sollen, sowie Investitionen der Industrie, unter anderem in den Bereichen Stahlerzeugung, Baumaterialien und Verarbeitung. Die EU wird über die International Finance Corporation (IFC) Garantien in Höhe von 350 Mio. EUR und technische Hilfe in Höhe von 17,5 Mio. EUR bereitstellen.
  • Wiederaufbauprogramm „Finanzielle Inklusion“: Damit sollen der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln sowie Investitionen in ihre Produktionskapazitäten gefördert werden. Die EU stellt über die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) Garantien in Höhe von 140 Mio. EUR, Investitionszuschüsse in Höhe von 30 Mio. EUR und technische Hilfe in Höhe von 7 Mio. EUR bereit.
  • Programm „Hi-Bar“: Dieses Programm zielt auf die Mobilisierung von Finanzmitteln für die raschere Umstellung des Energiesektors auf Netto-Null-Technologien ab. Die EU stellt über die EBWE Garantien in Höhe von 150 Mio. EUR und technische Hilfe in Höhe von 7,5 Mio. EUR bereit.
  • Programm zur Förderung der Resilienz der Kommunen, der Infrastruktur und der Industrie: Dieses Programm ist auf Soforthilfe und künftige Wiederaufbaumaßnahmen in allen Sektoren, einschließlich Industrie, Energie und kommunaler Infrastruktur, ausgerichtet. Die EU stellt über die EBWE Garantien in Höhe von 150 Mio. EUR, Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Mio. EUR und technische Hilfe in Höhe von 7,5 Mio. EUR bereit.
  • Förderung der Vergabe grüner Kredite über den Fonds „Green for Growth“: Damit wird der Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sowie für kleine und mittlere Unternehmen, umweltfreundliche Unternehmen und Unternehmen der Kreislaufwirtschaft sowie für Maßnahmen in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und ökologischer Wandel verbessert. Die EU stellt über die deutsche Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Erstverlustkapital in Höhe von 45 Mio. EUR, Investitionszuschüsse in Höhe von 7 Mio. EUR und technische Hilfe in Höhe von 3 Mio. EUR bereit.
  • EU4Business – Kreditvergabe an Kleinst- und Kleinunternehmen über den EFSE-Fonds: Damit sollen die Wiederherstellung und die Verlagerung von kriegsgeschädigten Unternehmen, Kleinstunternehmertum und Unternehmen in der Frühphase sowie Unternehmen in zuvor besetzten/frontnahen Regionen und die Anpassung landwirtschaftlicher Unternehmen unterstützt werden. Die EU stellt über die KfW Erstverlustkapital in Höhe von 45 Mio. EUR, Investitionszuschüsse in Höhe von 9 Mio. EUR und technische Hilfe in Höhe von 1 Mio. EUR bereit.
  • Wiederaufbau und die Sanierung der Stromübertragungsinfrastruktur: Damit wird auf die Widerstandsfähigkeit der Stromübertragung durch Investitionen in nachhaltige Reparaturen, auf die Sanierung von Strominfrastrukturen und auf die Wiederherstellung des Zugangs kritischer Infrastrukturen zur Stromversorgung abgezielt. Die EU stellt über die KfW Investitionszuschüsse in Höhe von 100 Mio. EUR bereit.
  • Programm zur Unterstützung ukrainischer KKMU: Damit soll der Zugang zu Finanzmitteln für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen – auch in zuvor besetzten und frontnahen Regionen – verbessert werden; im Fokus stehen dabei kriegsgeschädigte Unternehmen, die bei der Wiederaufnahme ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt werden sollen. Die EU stellt über die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) Garantien in Höhe von 20 Mio. EUR bereit.
  • Programm zur Entwicklung der kommunalen Infrastruktur: Damit wird die Stadt Tscherniwzi in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Sanierung der Wasserversorgungs- und Abwasserinfrastruktur unterstützt. Die EU stellt über die KfW Investitionszuschüsse in Höhe von 17,75 Mio. EUR und technische Hilfe in Höhe von 2 Mio. EUR bereit.
  • Sofortige Ausweitung des Beratungsprogramms JASPERS (Gemeinsame Hilfe zur Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen) auf die Ukraine: Damit sollen Kapazitäten für die Vorbereitung und Durchführung groß angelegter Infrastrukturprojekte aufgebaut sowie Beratungsdienste für den Wiederaufbau der Ukraine angeboten werden. Die EU stellt über die EIB technische Hilfe in Höhe von 10 Mio. EUR bereit.

Garantiefazilität für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine: Damit sollen Kriegsversicherungen für bewegliche Vermögenswerte wie den Inlandsfrachtverkehr ermöglicht werden. Die EU stellt über die EBWE Garantien in Höhe von 50 Mio. EUR zur Absicherung eines Fonds bereit, der wiederum den Versicherungsschutz erweitern wird. Von anderen Gebern werden zusätzliche Garantiezusagen in Höhe von 60 Mio. EUR kommen.

Zusätzliche Unterstützung

Angesichts der massiven Zerstörung der ukrainischen Energieinfrastruktur durch die gezielten Angriffe Russlands stellt die EU mehr als 1 000 zusätzliche Stromgeneratoren aus ihren strategischen rescEU-Reserven bereit. Im Zuge der Vorbereitung auf den bevorstehenden Winter werden derzeit weitere rescEU-Bestände mobilisiert, um die Ukraine mit Ausrüstung für Unterkünfte und medizinischen Hilfsgütern zu versorgen. Das EU-Katastrophenschutzverfahren hat zudem einen Beitrag dazu geleistet, den ukrainischen Energiesektor mit mehr als 15 000 Solarpaneelen zu unterstützen. Außerdem hat die Energiegemeinschaft auf Ersuchen der Europäischen Kommission den Fonds zur Unterstützung des Energiesektors in der Ukraine eingerichtet, durch den bisher Spenden in Höhe von rund 500 Mio. EUR aufgebracht werden konnten.

Darüber hinaus kündigte die EU auf der Konferenz an, ihre Unterstützung durch die Krisenreaktionsinstrumente für das Zentrum für integrierte Reaktion um weitere 18 Mio. EUR aufzustocken, sodass sich der Gesamtbeitrag der EU auf 36 Mio. EUR erhöht. Das Zentrum stellt Ausrüstung zur Verfügung, um den Bedarf in der Ukraine – von kritischer Infrastruktur über Stromversorgung, Minenräumungsausrüstung bis hin zur Unterstützung ziviler Sicherheitsakteure – zu decken, um den Zugang zur Justiz in zurückeroberten Gebieten zu gewährleisten und Beweise für Kriegsverbrechen zu sichern.  

Zur weiteren Unterstützung der Reformbemühungen der Ukraine auf ihrem Weg in die EU unterzeichnete die Kommission auf der Konferenz zudem neue Programme für technische Hilfe über mehr als 100 Mio. EUR, um die Reformen der Ukraine in Bereichen wie Dezentralisierung, Bildung und Kompetenzen, Gesundheit, integrierte Grenzverwaltung sowie Krisenreaktion voranzubringen.

Die EU willigte ferner ein, die finanziellen Verpflichtungen der Ukraine im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an Programmen der Union auszusetzen. Bislang ist die Ukraine mit 14 EU-Programmen assoziiert: „Horizont Europa“, Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung, Programm „Digitales Europa“, Fiscalis, Programm „Customs“, Kreatives Europa, EU4Health, LIFE, Binnenmarktprogramm, Katastrophenschutzverfahren der Union, Fazilität „Connecting Europe“, Betrugsbekämpfungsprogramm der Union, Programm „Justiz“, Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“. 

Bessere Geberkoordinierung

Am Rande der Konferenz führte der Exekutiv-Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis den Vorsitz bei der ersten Ministertagung der Geberkoordinierungsplattform. Die Teilnehmenden bekräftigten ihre unerschütterliche Entschlossenheit, die Ukraine weiterhin bei ihren Erholungs- und Wiederaufbauanstrengungen zu unterstützen. Im Zuge der Tagung wurden der Bedarf der Ukraine im Energiesektor und deren Fortschritte bei den Reformen hervorgehoben.

Auf der Ministertagung wurde auch der Wirtschaftsbeirat der Plattform eingesetzt, ein Gremium, in dem Führungskräfte aus der Wirtschaft Empfehlungen dazu abgeben, wie die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Ukraine gestärkt werden können, um dem Land dabei zu helfen, Anreize für private Investitionen zu schaffen und seine Vision einer modernen und umweltfreundlicheren Wirtschaft als Teil Europas zu verwirklichen.

Hintergrund

Insgesamt beläuft sich die Unterstützung für die Ukraine und die ukrainische Bevölkerung seit Beginn des Krieges auf fast 100 Mrd. EUR. Dieser Betrag umfasst Mittel für finanzielle und humanitäre Hilfe, Sofort- und Budgethilfe sowie Hilfe in Form militärischer Unterstützung für die Ukraine durch die EU, die Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen sowie Mittel, die den Mitgliedstaaten zur Deckung des Bedarfs der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zur Verfügung gestellt werden.

Aus der Ukraine-Fazilität werden für den Zeitraum 2024-2027 Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR bereitgestellt, um die Ukraine bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, makrofinanzielle Stabilität zu wahren, sich kurzfristig zu erholen, das Land zu modernisieren und gleichzeitig die für einen EU-Beitritt erforderlichen Reformen durchzuführen. Sie wird den Übergang zu einer grünen, digitalen und inklusiven Wirtschaft unterstützen, die schrittweise an die EU-Vorschriften und -Standards angeglichen wird. Von den bereitgestellten Mitteln wurden bereits 6 Mrd. EUR als außerordentliche Brückenfinanzierung ausgezahlt, und weitere 1,9 Mrd. EUR an Vorfinanzierungen im Rahmen der Fazilität werden voraussichtlich noch im Laufe des Monats ausgezahlt.

Kernstück der Ukraine-Fazilität ist der Ukraine-Plan, der von der Regierung der Ukraine ausgearbeitet und vom Rat am 14. Mai positiv bewertet wurde. Das Dokument sieht Reformen und Investitionen vor, die nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, Investitionen anregen und das Wachstumspotenzial des Landes mittel- bis langfristig stärken können.

Im Rahmen der Ukraine-Fazilität wurde ein Investitionsrahmen für die Ukraine geschaffen, um öffentliche und private Investitionen mit 7,8 Mrd. EUR an Darlehensgarantien und 1,51 Mrd. EUR an Finanzhilfen in Form von Mischfinanzierungen anzustoßen. Mit dem Investitionsrahmen für die Ukraine dürften in den nächsten Jahren bis zu 40 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden.

   
Weitere Informationen

Website zur Wiederaufbaukonferenz der Ukraine 2024

Factsheet zum Investitionsrahmen für die Ukraine

Website zur Unterstützung der Ukraine durch die EU.

Geberkoordinierungsplattform für die Ukraine

Solidarität der EU mit der Ukraine

Quote(s)

 

Die Europäische Union mobilisiert ihre finanzielle Schlagkraft, um der Ukraine beizustehen, damit sie standhalten und sich wieder erholen kann. Unser Hilfsangebot reicht von den Erlösen aus immobilisierten russischen Vermögenswerten bis hin zu unserer Ukraine-Fazilität in Höhe von 50 Mrd. EUR. Damit werden wir sicherstellen, dass die Ukraine die benötigte Unterstützung erhält. Wir bringen heute den Investitionsplan im Rahmen der Fazilität auf den Weg. Dafür werden die ersten Vereinbarungen über 1,4 Mrd. EUR mit unseren Partnerbanken unterzeichnet, durch die weitere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisiert werden sollen. Die Wirtschaft möchte einen noch höheren Beitrag leisten. Und gemeinsam werden wir der Ukraine dabei helfen, standzuhalten und sich zu erholen.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juni 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg