Bei einem offiziellen Besuch der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständigen Kommissarin, Stella Kyriakides, in Chişinău unterzeichnete Moldau heute als 38. Land die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung im Gesundheitsbereich. Moldau ist nun das sechste EU-Bewerberland, das sich dem Abkommen anschließt.
Die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung ist ein rechtlicher und operativer Mechanismus, der es den teilnehmenden Ländern ermöglicht, im Falle einer ernsten Gesundheitsgefahr ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam lebenswichtige Güter wie Arzneimittel und medizinische Ausrüstung zu erwerben. So konnten die teilnehmenden Länder während der COVID-19-Pandemie zu einheitlichen Bedingungen persönliche Schutzausrüstung, Nadeln und Spritzen für COVID-19-Impfungen, Beatmungsgeräte und Arzneimittel erwerben.
Durch die Teilnahme an der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung kann ein Land von der kombinierten Kaufkraft der EU-Mitgliedstaaten und der anderen Teilnehmerländer profitieren, was durch Bündelung des Bedarfs und aufgrund von Skaleneffekten einen besseren Zugang und mehr Versorgungssicherheit für medizinische Gegenmaßnahmen in einer gesundheitlichen Notlage ermöglicht. Die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung verbessert auch die Fähigkeit der teilnehmenden Länder, sich auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren vorzubereiten, indem Verträge über wesentliche medizinische Gegenmaßnahmen abgeschlossen werden, bevor es zu größeren Ausbrüchen kommt.
Zuletzt unterzeichnete die Kommission einen Rahmenvertrag für die gemeinsame Beschaffung betreffend die Lieferung von bis zu 665 000 Dosen des Vogelgrippe-Impfstoffs des Unternehmens Seqirus – mit der Option auf weitere 40 Millionen Dosen. Dieser Vertrag, mit dem der Vogelgrippe vorgebeugt werden soll, sichert den teilnehmenden Ländern bei Bedarf Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen.
Die Kommission verwaltet über ihre Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) in enger Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Ländern die Vergabeverfahren im Rahmen der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung. Diese Länder können bei Bedarf die vertraglich vereinbarten Produkte mit ihren eigenen Finanzmitteln erwerben.
Weitere Informationen
Beschluss über die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung von 2014
Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung: teilnehmende Länder
Quote(s)
In den letzten fünf Jahren hat sich die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung zu einem wichtigen Instrument entwickelt, das unseren Bürgerinnen und Bürgern in Krisenzeiten den Zugang zu unverzichtbaren medizinischen Produkten ermöglicht. Mit seiner Hilfe werden die teilnehmenden Länder in die Lage versetzt, sich auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren vorzubereiten und darauf zu reagieren. Mit diesem Mechanismus beweisen die EU, die EWR-Länder und die Bewerberländer, dass sie in der Europäischen Gesundheitsunion gemeinsam stärker sind und die Gesundheit von fast 480 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Notfällen wirksam schützen können. Ich freue mich, dass Moldau dieses Abkommen heute unterzeichnet hat und sich unseren Reihen anschließt. Wir werden das Land in jeder Weise dabei unterstützen, die Vereinbarung umzusetzen und davon zu profitieren.
Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg