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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel20. Dezember 2022Vertretung in Luxembourg

Nachhaltige Fischerei: EU und Vereinigtes Königreich einigen sich auf Fangmöglichkeiten für 2023

Fishing and mussel farming in France

Die EU hat heute eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich über die Fangmöglichkeiten für 2023 für Fischbestände erzielt, die bilateral mit dem Vereinigten Königreich im Nordostatlantik bewirtschaftet werden.

Die Einigung wird zur nachhaltigen Bewirtschaftung diese Fischbestände in den Gewässern beider Vertragsparteien beitragen und für Stabilität und Vorhersehbarkeit für Flotten und Betreiber sorgen. Sie gilt für mehr als 74 Bestände und gewährleistet Fangmöglichkeiten von über 350 000 Tonnen für die EU-Flotte, deren Wert auf der Grundlage historischer, inflationsbereinigter Anlandepreise auf rund 1 Mrd. EUR geschätzt wird.

Die heutige Vereinbarung bildet den Schlusspunkt der zum dritten Mal durchgeführten jährlichen Konsultationen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Fangmöglichkeiten im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen den beiden Parteien. Sie deckt alle gemeinsam genutzten und bewirtschafteten Fischereiressourcen in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs ab und legt die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catch - TACs) für 2023 für diese Bestände sowie den gegenseitigen Zugang zur Fischerei auf Weißen Thun fest.

Die Einigung stützt sich auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) über den Zustand der Fischbestände. Sie berücksichtigt wichtige Nachhaltigkeits- und Bewirtschaftungsgrundsätze wie den höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield - MSY) und den Vorsorgeansatz, die für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU und das Fischereikapitel des Handels- und Kooperationsabkommens von zentraler Bedeutung sind.

Darüber hinaus verpflichteten sich die Parteien zu mehreren konkreten Arbeitsabläufen, um die nachhaltige Bewirtschaftung gemeinsam genutzter Fischbestände im Laufe des nächsten Jahres im Rahmen des Sonderausschusses für Fischerei zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu verbessern, einschließlich einer Überprüfung der technischen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bestände in allen Meeresbecken.

Nächste Schritte

Die vereinbarten Fangbeschränkungen werden vom Rat in die Verordnung über die Fangmöglichkeiten für 2023 aufgenommen, die vor Kurzem auf der Tagung des Rates der EU-Fischereiminister politisch vereinbart wurde.

Die Parteien werden im Laufe des Jahres 2023 Konsultationen über drei andere gemeinsam bewirtschaftete Bestände führen, für die die wissenschaftlichen Gutachten nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen: Sprotte (Nordsee und Ärmelkanal) und Sandaal (Nordsee, alle Küsten).

Hintergrund

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werden die meisten Bestände in den EU-Gewässern des Nordostatlantiks nun mit Nicht-EU-Ländern, insbesondere dem Vereinigten Königreich, gemeinsam genutzt.

Im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind von der EU und dem Vereinigten Königreich gemeinsam bewirtschaftete Bestände festgelegt, zu denen die Parteien jedes Jahr Konsultationen abhalten, um Fangbeschränkungen festzulegen. Die jeweiligen Anteile der Vertragsparteien an diesen Beständen sind im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegt, das auch den gegenseitigen Zugang der Flotten beider Parteien zu den Gewässern der jeweils anderen Vertragspartei vorsieht. Das Handels- und Kooperationsabkommen sieht außerdem den gegenseitigen Zugang zu nicht quotengebundenen Beständen auf gleichem Niveau wie in der Vergangenheit vor.

Die mit dem Vereinigten Königreich erzielte Einigung folgt auf die jüngste Vereinbarung mit den Küstenstaaten des Nordostatlantiks über Fangbeschränkungen für Makrele, Blauen Wittling und atlanto-skandischen Hering für 2023 sowie auf die trilaterale Vereinbarung zwischen der EU, dem Vereinigten Königreich und Norwegen über sechs wichtige Fischbestände, die von den drei Vertragsparteien in der Nordsee gemeinsam genutzt werden. Derzeit laufen noch weitere bilaterale Konsultationen mit Norwegen.

Weitere Informationen

Written Record of fisheries consultations between the United Kingdom and the European Union for 2023

Quote(s)

Mit der heutigen Vereinbarung werden Fangmöglichkeiten für Fischerinnen und Fischer gesichert und die Existenzgrundlagen der Küstengemeinden auf beiden Seiten des Ärmelkanals, der Irischen See und der Nordsee unterstützt. Sie wird die nachhaltige Nutzung gemeinsam bewirtschafteter lebender Meeresressourcen voranbringen, dem Fischereisektor für das kommende Jahr Sicherheit bieten und eine solide Grundlage für eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich bei der Bestandsbewirtschaftung schaffen.

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, erklärte: - 20/12/2022

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg