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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel29. November 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein

Die Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben.

European flag and EU member state national flags

Die Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben („Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung“). Die Kommission sendet ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.  Im vorliegenden Fall haben fünfzehn Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von vierzehn EU-Richtlinien in den Bereichen Umwelt und Verkehr mitgeteilt. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Saubere und auf die Kreislaufwirtschaft orientierte Elektronik: Verbot der Verwendung von Quecksilber in Lampen
Im Dezember 2021 nahm die Kommission zwölf delegierte Richtlinien an, mit denen zahlreiche bestehende Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen aufgehoben wurden. Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) dürfen elektronische Geräte, die Quecksilber enthalten, nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Kommission gewährt befristete Ausnahmen für bestimmte Verwendungen. Die folgenden Mitgliedstaaten haben die delegierten Richtlinien über die Ausnahmeregelungen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen nicht fristgemäß bis zum 30. September 2022 in nationales Recht umgesetzt und erhalten nun Aufforderungsschreiben: Belgien, Dänemark, Kroatien und Portugal.

Sicherheit im Straßenverkehr: aktualisierte Anforderungen an technische Unterwegskontrollen  
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1716 der Kommission werden die technischen Anforderungen an Unterwegskontrollen aktualisiert und die technischen Unterwegskontrollen auf neue Fahrzeugklassen wie beispielsweise schnelle Zugmaschinen ausgeweitet. Mit der Richtlinie soll die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden. Dies ist ein wichtiges Thema angesichts der schätzungsweise 19 900 Verkehrstoten in der EU im Jahr 2021. Die Kommission richtet heute Aufforderungsschreiben an 13 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Irland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Österreich, Polen und Finnland), die ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 27. September 2022 nicht mitgeteilt haben.    

Sicherheit im Straßenverkehr: aktualisierte Anforderungen an die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen 
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1717 der Kommission werden die praktischen Modalitäten für die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern geändert, insbesondere im Hinblick auf die Aktualisierung bestimmter Bezeichnungen von Fahrzeugklassen (schnelle Zugmaschinen, motorisierte zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge). Außerdem wird eCall, ein automatisches Notrufsystem bei Straßenunfällen, in die Liste der im Zuge der regelmäßigen technischen Überwachung zu prüfenden Positionen aufgenommen. Damit sollen die Langlebigkeit und Beständigkeit von eCall gewährleistet werden, wodurch bei einem Unfall Menschenleben gerettet werden können. Die Kommission richtet heute Aufforderungsschreiben an zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Irland, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Malta, Polen, Portugal und Finnland), die ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 27. September 2022 nicht mitgeteilt haben.  

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. November 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg